Meier & Partner Vermögensverwaltung AG – Warnung!
Meier & Partner Vermögensverwaltung AG! BaFin Warnung
Die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG steht in der Kritik, insbesondere wegen Verbindungen zur Zazoon AG. Die BaFin hat eine klare Warnung ausgesprochen und erhebt Vorwürfe wegen unzulässiger Aktienangebote. Es ist wichtig, alle Informationen und Bewertungen gründlich zu prüfen, um mögliche Nachteile zu erkennen und sich davor zu schützen.
Die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG ist ein Schweizer Unternehmen, das seit seiner Gründung im Jahr 2014 Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung und Anlageberatung anbietet. Die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG präsentiert sich als kompetenter Anbieter für Vermögensverwaltung und Anlageberatung. Sie wirbt mit individuellen Lösungen und einer auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnittenen Betreuung. Doch wie belastbar sind diese Versprechen? Die deutsche BaFin warnte am 22.07.2024 vor dem Unternehmen aufgrund von Verbindungen zur Zazoon AG und unzulässigen Aktienangeboten. Zu diesem Thema haben wir bereits am 02.08.2024 einen umfassenden Artikel veröffentlicht. Insofern sollten Anleger vorsichtig sein und sich gründlich über das Unternehmen und seine Angebote informieren, bevor sie eine Investition tätigen.
Verflechtungen mit der Zazoon AG – Ein Risikofaktor
Die Zazoon AG steht im Fokus der Finanzaufsicht BaFin, weil es Anzeichen dafür gibt, dass Aktien ohne den notwendigen Prospekt in Deutschland angeboten wurden. Die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG ist als Vertriebspartner in diese Angelegenheit involviert. Die Tatsache, dass die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG in Verbindung mit einem Partner steht, der unter regulatorischer Beobachtung steht, sollte potenzielle Anleger alarmieren. Hier stellt sich die Frage, ob die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG ausreichend Sorgfalt bei der Auswahl ihrer Geschäftspartner walten lässt.
UPDATE
Am 14.08.2024 teilte die BaFin mit, dass sie am 17.06.2024 gegenüber der Meier & Partner Vermögensverwaltung AG angeordnet hat, dass diese die Anlagevermittlung und -beratung in Deutschland sofort einstellen muss. Die Anordnung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig; die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG kann die Anordnung also noch angreifen.
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14.08.2024


