Warnung vor angeblicher MICA Consulting GmbH, unseriös!

Anlagebetrug auf mica-consulting.com – Erfahrungen, Bewertungen, Opferhilfe!

Anleger, gebt Acht: Hinter der professionell wirkenden Website mica-consulting.com der vermeintlichen MICA Consulting GmbH (MICA Consulting GmbH (Switzerland)) verbirgt sich eine Anlagebetrugsmasche. Unter der Domain mica-consulting.com werben die Betreiber mit klangvollen Versprechen und angeblicher Expertise im Bereich Asset Management – doch das eingezahlte Geld verschwindet wohl eher im Nirwana. Es gibt weder ein ordnungsgemäßes Impressum noch verlässliche Angaben zur Identität der Verantwortlichen. Bereits die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF warnte am 24.04.2025 eindringlich vor dieser Plattform – nicht ohne Grund! Hatten Sie Kontakt mit der angeblichen MICA Consulting GmbH und kommen nun nicht mehr an Ihr Geld? Resch Rechtsanwälte prüfen Ihren Fall.


Täuschend echte Fassade: So ködert mica-consulting.com seine Opfer

Die mica-consulting.com-Website präsentiert sich als angeblich globale Vermögensverwaltung – „built by investors for investors“, wie es dort heißt. Die Sprache ist gezielt gewählt: seriös, vertrauensstiftend und auf den ersten Blick durchaus professionell – aber weit gefehlt. Hinter den Versprechungen von persönlicher Betreuung und attraktiven Renditen verbirgt sich nichts als eine ausgeklügelte Täuschung. Die angeblichen Investments finden nicht statt. Vielmehr behalten die Täter das Geld ihrer Opfer direkt ein – eine Vorgehensweise, die eindeutig den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllt.
 

MICA Consulting GmbH: Keine reale GmbH, sondern eher Fiktion

Eine zentrale Irreführung liegt bereits im Namen: Die sogenannte MICA Consulting GmbH existiert in dieser Form nicht. Zwar gibt es gleichnamige, seriöse Unternehmen – diese stehen jedoch in keinerlei Verbindung zur betrügerischen Website mica-consulting.com. Die Namensähnlichkeit ist kein Zufall, sondern ein bewährtes Mittel von Anlagebetrügern, um Vertrauen zu erschleichen und sich mit einem Hauch von Legitimität zu umgeben. Damit begehen die Betreiber auch Identitätsmissbrauch – ein strafbarer Verstoß mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB.


Keine Lizenz, keine Kontrolle: Verstoß gegen § 32 KWG

Die Betreiber der Website mica-consulting.com bieten offenbar ohne jede Erlaubnis Finanzdienstleistungen an – dies ist ein klarer Verstoß gegen § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG). Wer in Deutschland, der Schweiz, Österreich, Luxemburg oder irgendeinem anderen Land gewerblich Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt zwingend eine Erlaubnis der jeweiligen Finanzdienstleistungsaufsicht. Eine solche Erlaubnis liegt nicht vor. Schon dieser Umstand lässt erhebliche Zweifel an der Seriosität des Angebots aufkommen und unterstreicht die Illegalität des vorgelebten Geschäftsmodells.


Keine Transparenz: Verletzung der Impressumspflicht

Auf der Website mica-consulting.com fehlt ein ordnungsgemäßes Impressum – ein klarer Verstoß gegen § 5 TMG. Weder verantwortliche Personen noch eine überprüfbare Unternehmensadresse sind nachvollziehbar angegeben. Zwar wird eine Adresse in der Schweiz (Rue du Pré-de-la-Bichette 1, 1201 Genève, Switzerland) genannt, doch unsere Recherchen ergaben: Dort gibt es keinen greifbaren Bezug zur Plattform. Die angegebene Telefonnummer mit britischer Vorwahl (+447451293983) sowie die E-Mail-Adresse support@mica-consulting.info dienen lediglich als Kulisse für ein perfides Abzock-Schauspiel, initiiert von Kriminellen.


Erste Warnung: MICA Consulting GmbH unter Beobachtung

Die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF veröffentlichte bereits am 24.04.2025 eine offizielle Warnung vor der Plattform mica-consulting.com. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Ermittlungsbehörden aufmerksam geworden sind. Es ist zu erwarten, dass auch die schweizerische FINMA, die österreichische FMA und die deutsche BaFin zeitnah entsprechende Warnhinweise veröffentlichen werden, Gründe hierfür gibt es en masse.


So handeln Sie richtig: Checkliste für Anlagebetrugsgeschädigte

  ◾ Kontakt abbrechen: Reagieren Sie nicht mehr auf Nachrichten oder Anrufe der Plattform.
  ◾ Zahlungen stoppen: Informieren Sie Ihre Bank oder Ihr Kreditinstitut unverzüglich über den Betrugsverdacht.
  ◾ Beweise sichern: Speichern Sie E-Mails, Chatverläufe und Zahlungsnachweise, eine gute Dokumentation des Geschehenen verbessert Ihre Chancen innerhalb eines Prozesses enorm.
  ◾ Rechtsberatung einholen: Wenden Sie sich umgehend an eine auf Anlagebetrugsdelikte spezialisierte Kanzlei – diese ist erfahren im Umgang mit dieser hochkomplexen Betrugsform und weiß, welche Schritte zu unternehmen sind, um die Spur des Geldes aufzunehmen.


Sie wurden Opfer von mica-consulting.com? Resch Rechtsanwälte helfen

Wenn auch Sie bei der MICA Consulting GmbH bzw. über mica-consulting.com Kapital investiert haben und Ihr Geld Ihnen verwehrt wird, lassen Sie sich von erfahrenen Spezialisten im Bereich Kapitalanlagerecht beraten. Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit gut 40 Jahren auf die Rückholung von Anlegergeldern spezialisiert und ist somit kompetentester Ansprechpartner für Opfer von Anlagebetrug.


Häufige Fragen zu mica-consulting.com, FAQ:

Was ist die MICA Consulting GmbH (mica-consulting.com)?
Dabei handelt es sich um eine fingierte Gesellschaft, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen angebliche Finanzdienstleistungen anbietet und das Geld im Verlauf einfach einbehält.

Ist mica-consulting.com seriös?
Nein. Es handelt sich um eine betrügerische Plattform ohne gültige Lizenz, ohne Impressum und ohne nachvollziehbare Unternehmensstruktur.

Wie kann ich mich gegen die angebliche MICA Consulting GmbH wehren?
Sichern Sie alle Beweise und wenden Sie sich an spezialisierte Anlagebetrugsanwälte, um Ihre Ansprüche erfolgversprechend geltend zu machen.

Gibt es eine Warnung vor mica-consulting.com?
Ja, die CSSF Luxemburg warnte am 24.04.2025 ausdrücklich vor dieser Plattform. Explizit heißt es in der Warnung: „MICA Consulting GmbH wird nicht von der CSSF überwacht und verfügt nicht über die erforderlichen Genehmigungen, um Wertpapier- oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus zu erbringen.“



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