7 Jahre, 6 Monate! Das Urteil im Milton-Group-Prozess ist gefallen
Einer der größten internat. Anlagebetrugsfälle Europas vor dem Landgericht Bamberg
Wie bekomme ich mein Geld bei Anlagebetrug zurück? Diese Frage stellen sich Geschädigte immer wieder. Vor der Cyber-Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bamberg lief seit dem 15. Januar 2026 einer der bedeutendsten Prozesse im Bereich des internationalen Online Anlagebetrugs. Angeklagt war der 50 jährige Mikheil B., Israeli und Georgier, dem banden- und gewerbsmäßiger Betrug in großem Umfang vorgeworfen wurde. Die sogenannte „Milton Group“ soll über Jahre hinweg mehr als 1.000 Geschädigte im deutschsprachigen Raum um ihr Vermögen gebracht haben. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, um ihr Geld zu retten.
Milton-Group-Prozess stellt Millionenschaden fest
Weltweit beläuft sich der Schaden nach Angaben der Ermittler auf mindestens 178 Millionen Euro, Tendenz deutlich steigend, denn das Dunkelfeld dürfte erheblich größer sein. Allein in Deutschland, Österreich und der Schweiz wird mit einem nachgewiesenen Schaden von über 52 Millionen Euro kalkuliert. Dem Angeklagten Mikheil B. sollen ca. 29 Millionen Euro zugeflossen sein. Ein besonders drastischer Einzelfall: Ein österreichischer Geschädigter verlor auf der Fake-Plattform „CryptoKartal“ über 11 Millionen Euro.
Betrugsnetzwerk der Milton Group: Callcenter-Strukturen über mehrere Länder verteilt
Die Täter organisierten sich hochprofessionell und international. Callcenter in Albanien (wie SpotMT), Georgien, Nordmazedonien und der Ukraine täuschten Anleger durch professionelle, aber fingierte Handelsplattformen. Mitarbeiter simulierten hohe Kursgewinne, verwendeten manipulierte Charts und bauten gezielten psychologischen Druck auf, um Betroffene zu immer höheren Einzahlungen zu bewegen.
400 Fake-Trading-Plattformen mit maßgeschneiderter Betrugssoftware PumaTS
Laut Anklage spielte eine speziell entwickelte Softwarelösung (PumaTS) eine zentrale Rolle: Sie bot eine komplette Infrastruktur für Fake-Handelsportale, inklusive Kursmanipulationen, automatisierten Supportfunktionen und Website-Generierung. Rund 400 Plattformen sollen darüber betrieben worden sein.
Aggressive Werbung und Promi Missbrauch
Viele Anleger wurden über täuschend echte Werbekampagnen angelockt, häufig unter missbräuchlicher Verwendung prominenter Gesichter und gefälschter Interviews. Eine Strategie, die besonders auf sozialen Netzwerken große Reichweiten erzielte.
Ermittlungen von außergewöhnlichem Umfang
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern arbeitete rund sechs Jahre an den Ermittlungen, gemeinsam mit internationalen Behörden. Ein eigens eingerichtetes Joint Investigation Team (JIT) mit Albanien und Georgien koordinierte die grenzüberschreitenden Maßnahmen. Hunderte elektronische Datenträger wurden sichergestellt, Vermögenswerte in zweistelliger Millionenhöhe eingefroren. Mikheil B. wurde 2023 in Armenien verhaftet und im Mai 2024 nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Gleich vier Strafverteidiger übernehmen seine Vertretung und kümmern sich um sein Wohlergehen.
Komplexes Strafverfahren an 11 Verhandlungstagen abgearbeitet!
Der Prozess fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt, samt schwerbewaffneten Polizisten mit Maschinenpistolen vor dem Gericht und einem Handy-, Laptop- und Fotografierverbot. Schon die Verlesung der Anklageschrift dauerte knapp zwei Stunden, gleichwohl konnte das Strafverfahren trotz des umfangreichen Prozessstoffs vergleichsweise schnell durchgeführt werden. 7 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs lautet das Urteil und eine Einziehung in Millionenhöhe wurde beschlossen. Dabei wurde auch das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt. Offen bleibt allerdings die Frage nach dem vollständigen Verbleib der Taterträge. Hier sind noch weitere Untersuchungen erforderlich.
Milton-Group-Prozess in Bamberg: Bedeutung für den Opferschutz
Der Prozess gilt als richtungsweisend für die Strafverfolgung internationaler Cybercrime-Netzwerke. Hier leistet die Cyber-Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bamberg Pionierarbeit, um diesem stets wachsenden Kriminalitätsphänomen Rechnung zu tragen. Selbst wenn jetzt eine zweite Cyber-Wirtschaftsstrafkammer eingerichtet wurde, leidet die Justiz unter Personalmangel und zu geringen Ressourcen. Gleichwohl ist für die vielen Betroffenen ist der Prozess ein wichtiges Zeichen, dass auch global vernetzte Tätergruppen zur Rechenschaft gezogen werden können.
Adhäsionsverfahren abgelehnt!
Allerdings wurde durch das Gericht die Durchführung von Adhäsionsverfahren (§§ 403ff. StPO) abgelehnt, bei denen den Geschädigten nach Antrag bereits im Strafverfahren ein Entschädigungsanspruch zugesprochen wird. Hier wurden die Opferrechte bedauerlicherweise der Prozessökonomie nachgeordnet. Mithin sind die Geschädigten auf den Zivilrechtsweg angewiesen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Was bedeutet der Milton-Group-Prozess für geschädigte Anleger?
Als Kanzlei mit Schwerpunkt Anlegerschutz und der Verfolgung von Online- und Trading-Betrug wissen wir: Betroffene von Cybertrading Betrug stehen häufig unter enormem psychischem und finanziellem Druck. Die Komplexität der Strukturen macht es nahezu unmöglich, ohne juristische Hilfe Ansprüche durchzusetzen oder Schadensersatzwege zu prüfen. Gerade deshalb ist der Milton-Group-Prozess von zentraler Bedeutung, er zeigt, dass internationale Ermittlungen durchaus erfolgreich sein können, Vermögenswerte eingefroren und gesichert werden können und Opferrechte auch in komplexen grenzüberschreitenden Fällen durchsetzbar bleiben. Kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie über ihre konkreten Handlungsoptionen zur Schadenswiedergutmachung. Kompetent, diskret und engagiert im Sinne des Opferschutzes.
Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte für Opfer der Milton-Group
Wer über die Milton-Group Geld verloren hat, sollte den Vorgang nicht allein bewältigen. Die Erfahrung zeigt, dass strukturierter juristischer Druck gegenüber Banken, Zahlungsdienstleistern und beteiligten Stellen wesentlich größere Chancen auf Rückfluss der Gelder eröffnet. Zudem gilt es, Fristen zu wahren und die individuellen Transaktionswege präzise zu analysieren. Wir unterstützen Sie bei der Anspruchssicherung und Vermögensrückgewinnung und der Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.
Resch Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren auf Anlegerschutz und die Verfolgung von Online- und Trading-Betrug spezialisiert. Lassen Sie Ihre Möglichkeiten unverbindlich prüfen. Rufen Sie jetzt unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website von Resch Rechtsanwälte, um eine erste Einschätzung Ihrer Chancen auf Schadensbegrenzung und Rückholung Ihrer Einzahlungen zu erhalten.
FAQ zum Milton Group Prozess
1. Wer war der Angeklagte im Bamberg Prozess?
Der 50 jährige Mikheil B., israelischer und georgischer Staatsbürger, soll einer der Hauptverantwortlichen der „Milton Group“ gewesen sein. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
2. Was wurde ihm vorgeworfen?
Ihm wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, unter anderem durch den Betrieb internationaler Callcenter und den Einsatz bzw. Vertrieb manipulativer Fake-Trading Software.
3. Wie wurden Anleger getäuscht?
Durch professionell gestaltete Fake-Handelsplattformen, manipulierte Charts und teils irreführende Werbung mit prominenten Persönlichkeiten.
4. Wie hoch ist der entstandene Schaden?
Der weltweite Schaden liegt bei mindestens 178 Mio. Euro, davon rund 52 Mio. Euro im deutschsprachigen Raum.
5. Können Geschädigte noch Ansprüche geltend machen?
Ja. Eingefrorene Vermögenswerte und weitere Ermittlungen können Rückgewinnungschancen eröffnen. Anwaltliche Unterstützung ist dabei allerdings entscheidend, denn gemeinsam klären wir ihre konkreten Handlungsoptionen.
6. Warum Resch Rechtsanwälte?
Resch Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren auf Anlegerschutz und die Verfolgung von Online- und Trading-Betrug spezialisiert. Lassen Sie Ihre Möglichkeiten unverbindlich prüfen. Rufen Sie jetzt unter +49 30 / 88 59 77 0 an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website von Resch Rechtsanwälte, um eine erste Einschätzung Ihrer Chancen auf Schadensbegrenzung und Rückholung Ihrer Einzahlungen zu erhalten.
Wie können Sie sich schützen?
Die typischen Warnsignale solcher Betrugsmodelle:
• unrealistisch hohe Renditeversprechen
• aggressive Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken
• gefälschte Promi Werbung
• angebliche „Berater“, die zum schnellen Handeln drängen
• keine transparente Regulierung oder fehlende Unternehmensdaten
Wenn Ihnen eine Plattform oder Kontaktaufnahme unseriös erscheint, sollten Sie keine Gelder einzahlen – und professionelle Beratung einholen.


