Minexclever – Warnung vor Betrugsplattform, nicht seriös!

Bewertung minexclever.com: Trader werden mit üblen Erfahrungen konfrontiert

Obacht, Warnung: Die vermeintlich seriöse Handelsplattform Minexclever (minexclever.com) entpuppt sich als Betrugsmasche. Trotz werbewirksamer Versprechen, angeblicher Broker-Betreuung und angeblich lukrativer Renditen dient das eingesetzte Kapital nicht echten Investments, sondern wird von den Betreibern laut unserer Bewertung direkt vereinnahmt. Die Domain minexclever.com wurde erst kürzlich registriert – ein klarer Widerspruch zu den angeblich seit 2013 bestehenden Geschäftstätigkeiten. Es fehlen Impressum, Telefonnummer und Anschrift, sodass Opfer keinerlei verlässliche Kontaktmöglichkeit haben. Gehören Sie zu den Opfern der hier Minexclever-Betrüger? Unsere erfahrenen Anwälte können Ihnen helfen, Ihr Geld aufzuspüren!


Minexclever – Erfahrungen zeigen: Alles nur Täuschung

Unsere Analyse belegt, dass das vermeintliche Online-Trading bei Minexclever nicht existiert. Anleger sehen auf der Website und in Kontenübersichten nur simulierte Handelsaktivitäten. Tatsächlich wird das eingezahlte Geld nie in Aktien, Kryptowährungen oder sonstige Finanzinstrumente investiert. Damit erfüllt das Vorgehen der Betreiber die Voraussetzungen des § 263 StGB (Betrug) und kann zusätzlich als Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB gewertet werden.


Minexclever – Erlaubnis nach § 32 KWG fehlt

Minexclever gibt vor, reguliert zu sein – angeblich durch die australische ASIC und die vanuatuische VFSC. Beide Behörden haben jedoch keinerlei Kenntnis von einem Anbieter dieses Namens. Damit agiert Minexclever ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG), was in Deutschland (und nicht hur in Deutschland!) eine Straftat darstellt. Geschädigte sollten daher unverzüglich prüfen lassen, ob eine Strafanzeige geboten ist.


Domainregistrierung widerspricht der Firmenlegende

Die Domain minexclever.com wurde erst am 02.06.2025 registriert, und zwar über einen anonymisierenden Registrar. Ein angeblicher Unternehmensstart im Jahr 2013 ist damit ausgeschlossen. Solche Widersprüche sind ein typisches Merkmal unseriöser Plattformen und dienen dazu, gutgläubigen Anlegern Vertrauen vorzutäuschen.


Impressumspflicht wird grob verletzt auf minexclever.com

Die Website enthält weder eine vollständige Anbieterkennzeichnung noch eine ladungsfähige Anschrift. Auch Telefonnummern fehlen, und selbst die Datenschutzerklärung ist nicht abrufbar. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Impressumspflicht gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) dar. Für Verbraucher ist dies ein Warnsignal, da seriöse Anbieter stets vollständige Kontaktdaten angeben.


Warnungen durch Aufsichtsbehörden bezüglich minexclever.com

Am 05.08.2025 veröffentlichte die niederländische AFM eine offizielle Warnung vor Minexclever. Angesichts der Beweislage ist zu erwarten, dass auch die BaFin (DE), die FINMA (CH) und die FMA (AT) zeitnah einschreiten werden. Wer bereits investiert hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten und alle bisherigen Transaktionen sichern.


Checkliste: Sofortmaßnahmen für Geschädigte

  ✔ Zahlungen stoppen – keine weiteren Geldüberweisungen oder Kryptotransfers anstoßen.
  ✔ Beweise sichern – Screenshots, E-Mails, Chatverläufe, Zahlungsbelege aufbewahren.
  ✔ Strafanzeige erstatten – bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft unter Verweis auf § 263 StGB.
  ✔ Kanzlei einschalten – für zivilrechtliche Rückforderungsansprüche, z. B. nach § 812 BGB, sind wir, die Resch Rechtsanwälte GmbH, Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir sind seit 1986 auf Anlagebetrugsdelikte spezialisiert und kennen diesen juristischen Sektor somit sehr gut.


FAQ zu Minexclever (minexclever.com)

Ist Minexclever seriös?
Nein, daran besteht kein Zweifel. Minexclever täuscht Anleger durch gefälschtes Online-Trading und falsche Regulierungshinweise, mit dem Ziel, Anlegern ihr Geld zu entwenden.

Gibt es Warnungen offizieller Stellen?
Ja. Die niederländische AFM hat am 05.08.2025 eine Warnung herausgegeben. Wir rechnen schon bald mit weiteren Warnungen anderer relevanter Aufsichtsbehörden.

Wie kann ich mein Geld zurückholen?
Über spezialisierte Anwälte für Anlagebetrugsfälle lassen sich zivilrechtliche Ansprüche prüfen, etwa nach § 812 BGB. Aber auch andere Ansprüche kommen in Frage – gerne klären wir Sie im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung über die nun gangbaren Wege auf.

Welche Gesetze könnten mitunter verletzt sein?
Mögliche Verstöße gegen § 263 StGB, § 264a StGB, § 32 KWG und § 5 DDG.



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