Monvaret:
Warnung vor zweifelhafter Handelsplattform
29.09.2026 Haben Sie über Monvaret investiert oder Ihre Daten auf monvaret (.) com, monvaret (.) net oder monvaret (.) org hinterlegt, dann müssen Sie sofort handeln. Monvaret ist Anlagebetrug im Bereich Trading und die BaFin warnt seit dem 23.09.2026 vor nahezu identischen Websites, die ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen anbahnen und Daten an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergeben. Alle Domains wurden am 01.09.2026 zeitgleich über NameSilo, LLC registriert und die Websites verfügen über kein rechtsgültiges Impressum. Lesen Sie diesen Artikel jetzt aufmerksam.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es Monvaret wirklich?
Monvaret inszeniert den typischen Auftritt eines vermeintlichen Online-Brokers. Die Website soll Vertrauen schaffen und Anfragen über ein Kontaktformular auslösen. Genau darin liegt die Täuschung. Nach den Erkenntnissen der BaFin dienen die Seiten monvaret (.) com, monvaret (.) net und monvaret (.) org vornehmlich der Geschäftsanbahnung für unerlaubt erbrachte Kryptowerte-Dienstleistungen. Wer dort Daten eingibt, eröffnet kein echtes Depot bei einem regulierten Anbieter. Vielmehr beginnt die Show der Täter, die mit professioneller Oberfläche, Kontaktaufnahme und späteren Zahlungsaufforderungen nur den Zugriff auf Ihr Geld vorbereiten.
Monvaret und die Warnung der BaFin
Die BaFin, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, veröffentlichte am 23.09.2026 eine Warnung vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach den Feststellungen der Aufsicht bieten deren unbekannte Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Diese Bewertung ist für Betroffene besonders wichtig. Wenn eine Finanzaufsicht vor einem Anbieter warnt und zugleich klarstellt, dass keine Beaufsichtigung erfolgt, ist das für jede Bewertung der Plattform ein zentrales Signal. Monvaret ist damit kein seriöser Broker, sondern Teil eines Systems unerlaubter Geschäfte.
Monvaret betreibt unerlaubte Finanzdienstleistungen
Für Kryptowerte-Dienstleistungen ist in Deutschland regelmäßig eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Wer solche Leistungen ohne Zulassung anbietet, verstößt gegen § 32 KWG. Genau darauf weist die BaFin inhaltlich hin. Die Betreiber von Monvaret werden nicht beaufsichtigt. Damit fehlt die rechtliche Grundlage für das Geschäft. Zugleich spricht das fehlende rechtsgültige Impressum für einen weiteren schweren Rechtsverstoß. Die Informationspflichten nach § 5 DDG werden nicht erfüllt. Auch deshalb sollten Anleger jede weitere Kommunikation sofort stoppen.
Welche Erfahrungen machen Anleger mit Monvaret?
Die Erfahrungen mit Monvaret folgen dem bekannten Muster des Trading-Betrugs. Zunächst werden Interessenten über die Website zur Preisgabe ihrer Daten bewegt. Danach werden diese Informationen nach den Erkenntnissen der BaFin an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben. Später treten angebliche Berater oder Broker auf und drängen zu Einzahlungen in Krypto oder auf ausländische Konten. Positive Erfahrungen mit realen Auszahlungen sind in solchen Konstellationen regelmäßig Teil der Täuschung oder bleiben ganz aus. Wer bereits Zahlungen geleistet hat, sollte seine Erfahrungen sofort dokumentieren und jede Kontaktaufnahme sichern.
Warum Monvaret kein echter Broker ist
Ein echter Broker verfügt über eine belastbare Regulierung und ein nachvollziehbares Geschäftsmodell. Monvaret bietet nach den vorliegenden Informationen nur die Kulisse für den Einstieg in den Anlagebetrug. Die Domains monvaret (.) com, monvaret (.) net und monvaret (.) org wurden alle am 01.09.2026 zur gleichen Zeit bei NameSilo, LLC registriert. Dieses koordinierte Vorgehen passt zu einem auf Täuschung ausgerichteten Netzwerk. Hinzu kommt das fehlende rechtsgültige Impressum. Wer eine Handelsplattform nur als Fassade nutzt, will keinen ordentlichen Finanzdienstleistungsbetrieb führen, sondern Anleger in eine kontrollierte Betrugssituation lenken.
Broker zahlt nicht aus bei Monvaret
Sobald Gelder geflossen sind, beginnt regelmäßig die nächste Phase. Auszahlungen werden verweigert oder an neue Bedingungen geknüpft. Mal sollen Steuern gezahlt werden, mal Provisionen, mal Sicherheitsleistungen. Alles dient nur dazu, weitere Zahlungen zu erzwingen. Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Strafrechtlich kommen insbesondere § 263 StGB und bei täuschenden Angaben über Kapitalanlagen auch § 264a StGB in Betracht. Wenn mehrere Beteiligte arbeitsteilig vorgehen, ist zudem an § 129 StGB zu denken.
Ohne Bankkonten geht es auch bei Monvaret nicht
Auch bei Monvaret funktioniert der Betrug nicht ohne echte Konten und Wallet-Strukturen. Die Täter brauchen Bankverbindungen und Krypto-Empfangswege, um Einzahlungen entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Genau hier setzt die juristische Aufarbeitung an. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück, denn ohne echte Konten geht der Betrug nicht. Wer Gelder aus solchen Abläufen erhält oder weiterleitet, kann sich zudem wegen Geldwäsche nach § 261 StGB strafbar machen. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält könnte sich ggf. selbst der Geldwäsche strafbar gemacht haben.
Wer haftet nach einem Monvaret-Anlagebetrug?
Die strafrechtliche Verfolgung allein bringt das investierte Geld meist nicht zurück. Entscheidend sind zivilrechtliche Ansprüche gegen Zahlungsempfänger und weitere Beteiligte. In Betracht kommen insbesondere Ansprüche aus § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Je nach Sachlage können auch weitere Ersatzansprüche bestehen. Unsere Bewertung solcher Fälle konzentriert sich daher nicht nur auf die Täter im Hintergrund, sondern auf die Kontoinhaber und Geldflüsse, über die das System tatsächlich funktioniert.
Checkliste bei Monvaret
- Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an Monvaret
- Sichern Sie Überweisungsbelege, Wallet-Adressen, E-Mails und Chatverläufe
- Fertigen Sie eine Übersicht aller Zahlungen und Kontakte an
- Erstatten Sie Strafanzeige und weisen Sie auf die BaFin-Warnung hin
- Lassen Sie die Geldflüsse anwaltlich prüfen, damit Rückforderungsansprüche verfolgt werden können
Warum schnelles Handeln bei Monvaret wichtig ist
Bei Trading-Betrug werden Gelder oft in kurzer Zeit über zahlreiche Konten und Kryptotransfers verschoben. Je früher Zahlungen, Empfänger und technische Spuren gesichert werden, desto besser sind die Chancen auf eine Rückholung. Resch Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland und verfügt als einzige Kanzlei über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist es, die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks zu identifizieren und die Gelder unserer Mandanten zurückzuholen.
Monvaret: Jetzt Geld zurückfordern
Wenn Sie mit Monvaret Erfahrungen gemacht haben und Ihr Geld zurückholen möchten, dann werden Sie jetzt aktiv. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete rechtliche Möglichkeiten.
FAQ zu Monvaret und Online-Trading-Betrug
Wie seriös ist Monvaret als Online-Broker für Krypto-Trading?
Monvaret tritt wie ein regulierter Broker auf, agiert nach den Feststellungen der BaFin jedoch im Umfeld unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen und ist damit kein seriöser Anbieter.
Was bedeutet die BaFin-Warnung konkret für Anleger von Monvaret?
Die BaFin-Warnung vom 23.09.2026 signalisiert, dass Monvaret ohne Zulassung operiert und nicht beaufsichtigt wird, was für geschädigte Anleger ein starkes Indiz für rechtswidrige Finanzdienstleistungen und Anlagebetrug ist.
Warum spricht das fehlende Impressum bei Monvaret für einen Rechtsverstoß?
Das fehlende rechtsgültige Impressum auf den Monvaret-Domains verletzt die Informationspflichten nach § 5 DDG und ist ein typisches Merkmal unseriöser, teils illegaler Trading- und Krypto-Plattformen.
Welche rechtlichen Schritte kommen nach einem Monvaret-Anlagebetrug in Betracht?
Betroffene können je nach Zahlungsweg insbesondere Ansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB prüfen lassen und sollten alle Transaktionen, Broker-Kontakte und Kontodaten sorgfältig dokumentieren.


