Nexberg: BaFin-Warnung rechtens – unseriöse Trading-Site!

Katastrophale Erfahrungen auf nexberg-ag.co – Anleger sollten sich fernhalten!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor der Plattform Nexberg (nexberg-ag.co und Login-Site cfd.nexberg-ag.net) und damit einhergehenden schlechten Erfahrungen. Nach Bewertung der Aufsicht betreiben die Anbieter dort unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Trotz einer seriös wirkenden Adresse im Vereinigten Königreich (40 Bank Street, Canary Wharf E14 5NR) existiert dort kein Büro der hier eruierten nexberg-ag.co-Websitebetreiber. Geschädigte sollten umgehend reagieren und rechtliche Schritte prüfen – unsere auf Anlagebetrug spezialisierten Anwälte können Ihnen helfen, dem verlorenen Geld nachzugehen.


BaFin warnt vor Nexberg: Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte

Die BaFin hat am 22. September 2025 eine öffentliche Warnung zu nexberg-ag.co herausgegeben. Nach ihren Ermittlungen erbringt Nexberg dort Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Damit liegt ein gravierender Verstoß gegen deutsches Aufsichtsrecht vor. Anleger sollten beachten, dass sämtliche Anbieter, die Bankgeschäfte, Finanzinstrumente oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten, über eine gültige BaFin-Lizenz verfügen müssen. Fehlt diese Erlaubnis, sind sämtliche Geschäfte rechtlich unwirksam – Einzahlungen können unter Umständen zurückgefordert werden.


„Digital Assets Control“ – keine echte Finanzaufsicht

Auf der Website nexberg-ag.co behaupten die Betreiber, von einer sogenannten „Digital Assets Control“ beaufsichtigt zu werden. Diese Organisation ist jedoch keine staatliche oder europäische Finanzmarktaufsicht. Der Hinweis soll offenbar Seriosität vortäuschen und Anleger in Sicherheit wiegen. Eine derartige Angabe stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar und kann zudem strafrechtlich relevant sein, wenn Anleger durch diese Täuschung zum Investieren verleitet werden (§ 263 StGB – Betrug).


Nexberg-Erfahrungen: Geschädigte berichten von Verlusten

Mehrere Nexberg-Erfahrungsberichte weisen auf massive Probleme beim Auszahlungsprozess hin. Anleger berichten, dass sie nach ersten Einzahlungen zum weiteren Nachschuss aufgefordert wurden und Auszahlungen plötzlich verweigert wurden. Solche Muster sind typisch für Anlagebetrug im Online-Trading, insbesondere im Bereich Krypto- und CFD-Handel. Wer bereits Geld an Nexberg überwiesen hat, sollte sämtliche Belege (E-Mails, Kontoauszüge, Chatverläufe, Namen) sichern und die Zahlungen umgehend bei seiner Bank reklamieren. Zudem empfiehlt sich eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs nach § 263 StGB.


Fehlendes Impressum – Verstoß gegen § 5 DDG

Die Website nexberg-ag.co enthält kein ordnungsgemäßes Impressum im Sinne des § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Weder ein Verantwortlicher noch eine ladungsfähige Anschrift in der EU sind genannt (die schon zuvor genannte Adresse im Vereinigten Königreich erweist sich – wie bereits dargelegt – als Ermittlungssackgasse). Das stellt einen klaren Verstoß gegen die Impressumspflicht dar und ist ein weiteres Indiz für unseriöses Verhalten. Seriöse Broker veröffentlichen stets vollständige und vor allem wahrheitsgetreue Unternehmensdaten, Aufsichtsbehörden und Registernummern. Da nützen helfen lapidaren Kontaktangaben auf der Website – wie die Rufnummern +44 7701 421314 oder +44 7701 421316 und das triviale Kontaktformular – auch nicht wirklich weiter, „legaler“ wird das Ganze dadurch nicht.


Rechtliche Schritte für Geschädigte von Nexberg

Anleger, die durch Nexberg finanzielle Verluste erlitten haben, sollten sofort handeln, Checkliste:

  Keine weiteren Zahlungen leisten! Egal, welchen Grund man Ihnen hierfür benennt! Sie haben es mit ausgefuchsten Anlagebetrügern zu tun, die nur eine Sache wollen: Ihr Geld!
  Sämtliche Kommunikationen mit Nexberg sichern (Chats, E-Mails, Rufnummern…).
  Anzeige bei der Polizei erstatten (§ 263 StGB – Betrug).
  Fachanwalt für Kapitalanlagerecht einschalten, rechtliche Optionen prüfen lassen. 
  Überweisungen bei der Bank rückbuchen lassen (Stichwort: „Rückrufverfahren“). Diese komplexe Aufgabe übernehmen wir im Rahmen eines Mandats für Sie.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Anlagebetrugsrecht kann prüfen, ob Rückforderungsansprüche nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) oder § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB bestehen.


Nexberg ist nicht seriös – jetzt rechtliche Hilfe sichern

Die Warnung der BaFin zeigt deutlich: Nexberg ist nicht seriös. Anleger sollten dringend sämtliche Aktivitäten mit der Plattform einstellen. Die angebliche Regulierung durch „Digital Assets Control“ ist frei erfunden. Wer betroffen ist, sollte rechtlichen Rat einholen und – ohne Zeit verstreichen zu lassen – Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Resch Rechtsanwälte sind seit fast vierzig Jahren auf den Schutz geschädigter Anleger spezialisiert. Betroffene können unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Selbstverständlich absolut diskret.


FAQ zu Nexberg (nexberg-ag.co)

Was ist Nexberg?
Nexberg ist eine betrügerische Online-Trading-Plattform, die laut BaFin ohne Lizenz Finanzdienstleistungen anbietet.

Ist Nexberg reguliert?
Nein. Weder die BaFin noch eine andere europäische Aufsicht beaufsichtigt Nexberg. Die angegebene „Digital Assets Control“ ist keine echte Behörde.

Kann ich mein Geld von Nexberg zurückbekommen?
In vielen Fällen ja – über Rückbuchungsverfahren, Strafanzeige und zivilrechtliche Ansprüche (§ 812 BGB).

Wie erkenne ich betrügerische Broker?
Fehlendes Impressum, aggressive Anrufe und angebliche „internationale Regulierungen“ ohne Beleg sind typische Warnsignale.



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