NYC Markets – Warnung vor betrügerischem Online-Trading

Keine guten Erfahrungen auf marketsnyc.com – Bewertung: Unseriös, miserabel

NYC Markets (marketsnyc.com, private.trademarketsnyc.com) präsentiert sich mit adrettem Web-Auftritt und angeblich erfolgreichen Broken. Doch hinter dieser Fassade bröckelt es, denn dort lauert Betrug. Anleger berichten, dass ihre Gelder nie tatsächlich angelegt wurden – das vermeintliche Trading ist fingiert. Trotz der Behauptung einer 19-jährigen Erfahrung im Finanzsektor wurde die Domain erst am 20.03.2024 registriert, was nicht zusammenpasst. Zudem warnte die luxemburgische Finanzaufsicht CSSF bereits ausdrücklich vor NYC Markets. Geschädigte sollten handeln und rechtliche Schritte einleiten – wir stehen Ihnen mit all unserer Fachkompetenz im Kapitalanlagebetrug-Bekämpfungssektor zur Disposition.


Täuschend echter Auftritt: So lockt NYC Markets Anleger an

NYC Markets, auch unter der Bezeichnung NYC Markets Group auftretend, nutzt typische Strategien betrügerischer Online-Broker. Die Webseite vermittelt Seriosität durch ein modernes Design und angebliche Zulassungen durch offizielle Stellen. In Wahrheit jedoch dient alles nur dem Zweck, Anlegergelder abzugreifen. Über die Domains marketsnyc.com und private.trademarketsnyc.com werden keinerlei echten Finanzdienstleistungen erbracht – das dargestellte Online-Trading ist vollständig fingiert.


NYC Markets Erfahrungen: Warnzeichen und Widersprüche

Ein Blick auf die Domainregistrierung zeigt, dass NYC Markets erst am 20. März 2024 angemeldet wurde. Die auf der Website beworbenen „19 Jahre Erfahrung“ sind daher klar widerlegt und schierer Humbug. Zudem existieren als Kontaktoptionen nur E-Mail-Adressen wie support@marketsnyc.com, deposits@marketsnyc.com bzw. compliance@marketsnyc.com – etwaige Rufnummern oder eine Geschäftsadresse fehlen vollständig. Auch dies ist ein deutliches Warnsignal. Besonders gravierend: Die Plattform führt auf ihrer Website Logos der luxemburgischen CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) und der britischen FCA (Financial Conduct Authority), obwohl keinerlei Zulassung dieser Aufsichtsbehörden besteht. Das ist eine bewusste Täuschung der Anleger und kann strafrechtlich als Betrug gemäß § 263 StGB gewertet werden.


Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG)

Da NYC Markets ohne Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Finanzdienstleistungen anbietet, liegt ein klarer Verstoß gegen § 32 KWG vor. Eine derartige Tätigkeit ist in Deutschland strafbar und zieht sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Geschädigte Anleger können ihre Ansprüche u. a. aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB oder § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) geltend machen.


Impressumspflicht? Identitätstäuschung?

Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) muss eine gewerblich betriebene Website ein vollständiges Impressum mit Name, Anschrift und verantwortlicher Person enthalten. Bei marketsnyc.com fehlt ein solches Impressum völlig. Das deutet auf eine gezielte Identitätsverschleierung hin – ein weiteres Indiz für betrügerische Absichten. Nutzer haben keine Möglichkeit, einen realen Betreiber ausfindig zu machen, diesen aufzusuchen oder rechtlich zu belangen. Anleger bewegen sich in einem rechtsfreien Raum, in dem sie den Anlagebetrügern schutzlos ausgeliefert sind – ohne die Hilfe eines erfahrenen Anlagebetrug-Anwalts wird es kaum möglich sein, eingebrachte Gelder wieder zurückzuerlangen.


Warnung der luxemburgischen CSSF – rechtliche Konsequenzen

Die CSSF Luxemburgs veröffentlichte am 17.10.2025 eine offizielle Warnung vor marketsnyc.com. Sie stellte klar, dass der Anbieter nicht über eine Zulassung verfügt und keine Überwachung durch die Behörde stattfindet. Anleger sollten keinesfalls weitere Einzahlungen tätigen und keine persönlichen Daten übermitteln. Gut möglich, dass auch die deutsche BaFin, die schweizerische FINMA, die britische FCA oder die österreichische FMA ebenfalls bald warnen werden.


Was Geschädigte von NYC Markets jetzt tun sollten

Wer bei NYC Markets investiert hat, sollte schnell reagieren, anbei eine Checkliste für Betrugsopfer:

-    Sichern Sie sämtliche Kommunikationsnachweise (E-Mails, Chatprotokolle, Zahlungsbelege).
-    Zahlungen unverzüglich stoppen und involvierte Banken bzw. Kreditkartenanbieter über den Anlagebetrug informieren.
-    Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) bei der Polizei.
-    Kontaktieren Sie spezialisierte Anwälte für Anlagebetrugsfälle, um Rückforderungsansprüche geltend zu machen. Wir, die Resch Rechtsanwälte GmbH stehen Ihnen diesbezüglich zur Disposition – auch international.


Hilfe für NYC Markets-Opfer durch Resch Rechtsanwälte

Resch Rechtsanwälte sind seit fast vierzig Jahren auf Anlegerschutz und Kapitalanlagebetrug-Bekämpfung spezialisiert. Wenn Sie Geld an NYC Markets (marketsnyc.com) verloren haben, prüfen wir Ihre Rückforderungsmöglichkeiten und vertreten Ihre Ansprüche gegenüber den Banken und Zahlungsdienstleistern – unsere Experten beraten Sie erst einmal kostenlos zur ersten Einschätzung Ihres Kapitalanlagebetrugsfalls.


FAQ zu NYC Markets

Was ist NYC Markets?
NYC Markets ist eine betrügerische Online-Trading-Plattform, die Anleger mit falschen Versprechen und gefälschten Regulierungsangaben täuscht.

Ist NYC Markets reguliert oder seriös?
Nein. Weder die CSSF noch die FCA haben NYC Markets eine Lizenz erteilt. Die Verwendung der Logos ist irreführend.

Welche rechtlichen Schritte sind möglich?
Betroffene können Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) stellen und zivilrechtliche Rückforderungen nach § 812 BGB geltend machen.

Wie kann ich mein Geld zurückbekommen?
Eine spezialisierte Kanzlei wie Resch Rechtsanwälte kann prüfen, ob Zahlungsdienstleister oder Banken haftbar gemacht werden können.
 



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