Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

p-investment-management.com:
Konto gesperrt? Anwaltliche Hilfe bei Auszahlung

17.07.2026 Haben Sie bei p-investment-management.com in vermeintlich sichere Festgeldanlagen investiert? Dann sind Sie Teil eines organisierten Anlagebetrugs geworden. Die Plattform p-investment-management.com wirbt mit stabilen Renditen und nutzt dabei professionelle Täuschung, um Vertrauen zu erzeugen. Die Domain p-investment-management(.)com wurde am 19.06.2026 bei CNOBIN INFORMATION TECHNOLOGY LIMITED registriert und steht im Zusammenhang mit betrügerischen Aktivitäten. Kontakt erfolgt über info@p-investment-management.com und die Telefonnummer +46 8 525 143 13. Als angebliche Standorte werden Hamngatan 13, 111 47 Stockholm und Hüttisstrasse 6, 8050 Zürich angegeben. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu verstehen, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es p-investment-management.com wirklich?

Die Plattform p-investment-management.com inszeniert eine glaubwürdige Finanzwelt, die tatsächlich nicht existiert. Anleger sehen Kontostände, Gewinne und scheinbar reale Transaktionen. In Wahrheit handelt es sich um eine digitale Inszenierung ohne echte Kapitalanlage. Besonders perfide ist das gefälschte Impressum mit Identitätsdiebstahl zulasten Pätzold Investment Management. Diese Täuschung soll Seriosität vortäuschen und Vertrauen schaffen. Die Erfahrungen vieler Betroffener zeigen ein einheitliches Muster.

p-investment-management.com zahlt nicht aus

Ein zentrales Merkmal dieses Festgeld Betrugs ist die Verweigerung von Auszahlungen. Sobald Anleger ihr Geld zurückfordern, werden neue Gebühren oder angebliche Steuern verlangt. Jede Zahlung führt nur zu weiteren Forderungen. Eine echte Auszahlung erfolgt nicht. Diese Erfahrungen bestätigen die klare Bewertung, dass es sich um systematischen Anlagebetrug handelt.

Die Rolle der Bankkonten bei p-investment-management.com

Ohne reale Bankkonten kann ein solcher Betrug nicht funktionieren. Die Täter nutzen Konten bei regulären Banken, um Gelder zu vereinnahmen. Diese Konten gehören den Hintermännern oder deren Helfern. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und machen Rückforderungsansprüche geltend. Denn ohne diese Infrastruktur wäre der Betrug nicht umsetzbar.

Wer sind die Hintermänner?

Die Täter agieren arbeitsteilig und international. Callcenter, technische Betreiber und Geldwäschenetzwerke arbeiten eng zusammen. Die Nutzung falscher Adressen in Stockholm und Zürich ist Teil dieser Täuschungsstrategie. Hinter den Kulissen stehen oft professionelle Strukturen, die große Geldsummen bewegen. Daraus ergeben sich realistische Ansatzpunkte für die Rückholung der Gelder.

Juristische Einordnung des Festgeld Betrugs

Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen, handelt betrügerisch. Dieses Verhalten erfüllt den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB und häufig auch § 264a StGB. Zusätzlich liegt Geldwäsche gemäß § 261 StGB vor, da die Gelder über verschiedene Konten verschleiert werden. Zivilrechtlich bestehen Ansprüche aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Auch Verstöße gegen § 32 KWG sind naheliegend, da unerlaubte Finanzdienstleistungen angeboten werden.

Achtung bei Rückzahlungen

In Einzelfällen erhalten Anleger kleine Beträge zurück, um Vertrauen zu stärken. Wer solche Zahlungen annimmt, könnte sich rechtlich im Bereich der Geldwäsche bewegen. Diese Konstellation erfordert eine genaue juristische Prüfung.

Checkliste für Geschädigte von p-investment-management.com

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Alle Überweisungsbelege sichern
  • Kommunikation dokumentieren
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten

Ihr Weg zurück zum Geld

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur der Zahlungen und identifizieren die Verantwortlichen im Geldwäschenetzwerk.

Wenn Sie Ihr Geld von p-investment-management.com zurückfordern möchten, beginnen Sie jetzt mit einer rechtlichen Prüfung. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte zeigen Ihnen konkrete Wege, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

FAQ zu p-investment-management.com

Ist p-investment-management.com ein seriöser Anbieter für Festgeld oder Trading?
Nein, p-investment-management.com inszeniert eine nur scheinbare Finanz- und Trading-Plattform ohne reale Kapitalanlage. Die einheitlichen Erfahrungen Geschädigter sprechen für einen systematischen Anlagebetrug.

Warum erhalte ich von p-investment-management.com keine Auszahlung?
Typisch ist, dass Auszahlungen mit immer neuen angeblichen Gebühren oder Steuern blockiert werden. Trotz weiterer Zahlungen erfolgt keine echte Rückzahlung des investierten Geldes.

Welche Rolle spielen Banken und Kontoinhaber bei diesem Broker-Betrug?
Die Täter nutzen reale Bankkonten, um Anlegergelder zu vereinnahmen und im Rahmen von Geldwäsche-Strukturen weiterzuleiten. Gegen Kontoinhaber kommen Rückforderungsansprüche und haftungsrechtliche Schritte in Betracht.

Welche rechtlichen Ansprüche haben Geschädigte von p-investment-management.com?
Strafrechtlich liegt insbesondere Betrug nach § 263 StGB und regelmäßig Geldwäsche nach § 261 StGB nahe. Zivilrechtlich können Geschädigte Bereicherungs- und Schadensersatzansprüche, etwa nach § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB, geltend machen.



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