Panthera-gmbh.com, pantheraamgmbh.de: Festgeld-Betrug erkennen
19.03.2026. Haben Sie bei panthera-gmbh.com oder pantheraamgmbh.de in vermeintlich sichere Festgeldangebote investiert? Dann liegt ein klarer Festgeld-Betrug vor. Die Plattform panthera-gmbh.com sowie das angebliche Kundenportal panthera-kundenportal(.)de stehen im Fokus einer Warnung der BaFin. Anleger berichten von täuschend echten Auftritten und angeblich garantierten Renditen. Die BaFin stellt jedoch eindeutig klar, dass kein Zusammenhang zur echten Panthera AM GmbH besteht. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu verstehen, wie der Betrug funktioniert und wie Sie Ihr Geld zurückholen können.
Gibt es panthera-gmbh.com bzw. pantheraamgmbh.de wirklich?
Die Plattformen panthera-gmbh.com und pantheraamgmbh.de inszenieren sich als seriöser Anbieter für Festgeldanlagen mit angeblich 30 Jahren Erfahrung. Tatsächlich handelt es sich um eine gezielte Täuschung. Die Täter nutzen den Namen einer real existierenden Gesellschaft, der Panthera AM GmbH aus Kulmbach, und missbrauchen deren Identität. Die BaFin hat am 17.03.2026 ausdrücklich gewarnt, dass keinerlei Verbindung besteht. Diese Art von Auftritt wirkt professionell, ist aber nichts weiter als eine durchdachte Inszenierung. Auch das angebliche Kundenportal panthera-kundenportal(.)de dient lediglich dazu, Gewinne vorzutäuschen und Vertrauen zu schaffen.
BaFin-Warnung zu panthera-gmbh.com
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bestätigt, dass die über panthera-gmbh.com angebotenen Festgeldanlagen unerlaubt sind. Ein solcher Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz ist ein klares Indiz für illegale Finanzdienstleistungen. Besonders gravierend ist der Identitätsmissbrauch, da gezielt das Vertrauen in eine bestehende Gesellschaft ausgenutzt wird. Diese Bewertung der BaFin ist eindeutig: Hier sind Betrüger am Werk.
Wie läuft der Festgeld-Betrug bei panthera-gmbh.com bzw. pantheraamgmbh.de ab?
Anleger werden mit scheinbar sicheren Festgeldangeboten angesprochen. Hohe Zinsen und feste Laufzeiten erzeugen ein Gefühl von Sicherheit. Nach der Einzahlung erscheinen im System angebliche Gewinne. Doch Auszahlungen erfolgen nicht. Stattdessen werden immer neue Gebühren oder Steuern verlangt. Wer weitere Zahlungen leistet, verliert noch mehr Geld. Die gemachten Erfahrungen zeigen ein typisches Muster von Anlagebetrug.
Ohne Bankkonten kein Anlagebetrug
Damit die Täter an das Geld gelangen, nutzen sie reale Bankkonten. Diese Konten laufen auf Dritte, die als Teil eines Geldwäschenetzwerks fungieren. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und setzen Rückforderungsansprüche durch. Denn ohne diese Konten kann der Betrug nicht funktionieren. Genau hier setzen juristische Maßnahmen an.
Wer haftet für den Schaden?
Die Hintermänner agieren im Hintergrund, doch die Geldströme sind nachvollziehbar. Nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB bestehen Schadensersatzansprüche. Zusätzlich greifen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB. Auch der Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB ist regelmäßig erfüllt. Wer Gelder weiterleitet oder entgegennimmt, kann sich strafbar machen.
Juristische Einordnung des Betrugs
Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Genau dieses Muster zeigt sich bei panthera-gmbh.com. Die angeblichen Festgeldanlagen existieren nicht. Die gesamte Darstellung dient ausschließlich dazu, Anleger zu Zahlungen zu bewegen. Die Erfahrungen vieler Betroffener bestätigen dieses systematische Vorgehen.
Kontaktdaten und Täuschungselemente
Die Plattform nutzt die E-Mail-Adresse info@pantheraamgmbh.com sowie die Telefonnummer +49 9221 9654980. Als Adresse wird Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach angegeben. Diese Daten dienen dazu, Seriosität vorzutäuschen. In Wahrheit handelt es sich um Teil der Täuschungsstrategie. Eine echte geschäftliche Tätigkeit im Sinne legitimer Kapitalanlagen findet nicht statt.
Checkliste: Was tun bei panthera-gmbh.com?
- Keine weiteren Zahlungen leisten
- Sämtliche Überweisungsbelege sichern
- Kommunikation dokumentieren
- Strafanzeige erstatten
- Sofort rechtliche Unterstützung einholen
Bewertung der Lage
Die Bewertung von panthera-gmbh.com fällt eindeutig aus: Es handelt sich um einen organisierten Festgeld-Betrug mit Identitätsmissbrauch. Die Kombination aus professioneller Darstellung, falschen Versprechen und verweigerten Auszahlungen ist typisch für diese Form des Anlagebetrugs.
Ihr Weg zurück zum Geld
RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes, identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und setzen Ihre Ansprüche durch.
Wenn Sie Ihr Geld von panthera-gmbh.com zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.
FAQ zu panthera-gmbh.com
Wie seriös ist die Plattform panthera-gmbh.com für Festgeldanlagen?
Panthera-gmbh.com tritt zwar wie ein erfahrener Anbieter für Festgeld auf, tatsächlich handelt es sich nach der BaFin-Warnung um ein betrügerisches Konstrukt mit Identitätsmissbrauch und unerlaubten Finanzdienstleistungen.
Welche Rolle spielt die BaFin-Warnung zu panthera-gmbh.com?
Die BaFin hat ausdrücklich vor panthera-gmbh.com gewarnt und klargestellt, dass die dort angebotenen Festgeldanlagen ohne Erlaubnis nach § 32 KWG erfolgen, was ein starkes Indiz für illegalen Anlage- und Festgeldbetrug ist.
Woran erkenne ich den Festgeld-Betrug über panthera-gmbh.com konkret?
Typisch sind hohe, „sichere“ Zinsen, ein professionell wirkendes Kundenportal, angebliche Gewinne im System, aber verweigerte Auszahlungen und immer neue Forderungen nach Gebühren oder Steuern – ein klassisches Muster des Anlagebetrugs.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen bei Verlusten über panthera-gmbh.com in Betracht?
In Betracht kommen insbesondere deliktische Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB, Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB sowie strafrechtliche Konsequenzen wegen Geldwäsche nach § 261 StGB für Beteiligte an den Geldströmen.


