Parex Asset Management IPAS – Warnung vor parex-am.com
Anleger sollten größte Vorsicht walten lassen: Hinter der Trading-Plattform Parex Asset Management IPAS unter der Domain parex-am.com (inklusive der Subdomain trade.parex-am.com) vermutet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Identitätsdiebstahl. Während parex-am.com mit einer angeblichen BaFin-Registrierung von Parex Asset Management IPAS wirbt, erklärt die BaFin ausdrücklich, dass ihr keine Informationen über eine Verbindung zwischen der registrierten Gesellschaft Parex Asset Management IPAS und der Website parex-am.com vorliegen. Wer hier Geld einzahlt, riskiert, Opfer eines Anlage- und Trading-Betrugs zu werden und sollte sofort handeln.
BaFin-Warnung: Identitätsdiebstahl durch Parex Asset Management IPAS?
Die BaFin hat vor Angeboten über die Website parex-am.com gewarnt. Dort tritt der Betreiber unter der Bezeichnung Parex Asset Management IPAS auf und behauptet, bei der BaFin registriert zu sein. Die Aufsicht stellt jedoch klar, dass ihr keinerlei Informationen darüber vorliegen, dass die bei ihr registrierte Gesellschaft Parex Asset Management IPAS in irgendeinem tatsächlichen Zusammenhang mit der Website parex-am.com oder den dortigen Trading-Angeboten steht.
Nach Einschätzung der BaFin spricht alles für einen Identitätsdiebstahl: Der Name einer tatsächlich registrierten Gesellschaft wird missbräuchlich genutzt, um gegenüber deutschen Anlegern Seriosität vorzutäuschen. Solche Konstellationen sind typisch für modernen Online-Trading-Betrug, insbesondere im Bereich Krypto- und CFD-Handel.
Trading-Betrug über parex-am.com: Typische Muster und Risiken
Werden unter dem Namen Parex Asset Management IPAS über parex-am.com oder trade.parex-am.com Trading- oder Anlageprodukte angeboten, liegt der Verdacht nahe, dass es sich um ein betrügerisches Konstrukt handelt. Typische Erfahrungen von Geschädigten bei ähnlichen Plattformen: anfänglich scheinbare Gewinne im Trading-Dashboard, aggressive Nachforderungen weiterer Einzahlungen, Blockade von Auszahlungen und schließlich komplette Funkstille.
Die Plattform Parex Asset Management IPAS nutzt die Behauptung einer BaFin-Registrierung, um Vertrauen zu schaffen. Genau hier liegt die besondere Gefahr: Viele Anleger verlassen sich auf diese Angabe, ohne sie zu überprüfen. Die BaFin-Warnung macht deutlich, dass dies ein klassisches Täuschungsmittel im Sinne des Betrugstatbestands nach § 263 StGB sein kann.
Aufsichtsrechtliche Einordnung: Verstoß gegen § 32 KWG?
Sofern über parex-am.com Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte wie Portfolioverwaltung, Anlagevermittlung oder Eigenhandel angeboten werden, wäre hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich. Wird mit einer angeblichen Registrierung bei der BaFin geworben, ohne dass tatsächlich eine entsprechende Erlaubnis für die konkrete Plattform Parex Asset Management IPAS besteht, liegt der Verdacht eines unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen nahe.
Das unerlaubte Betreiben solcher Geschäfte ist nach § 54 KWG strafbar. In Verbindung mit den Täuschungshandlungen gegenüber Anlegern kommen zudem strafrechtliche Tatbestände wie Betrug (§ 263 StGB) und – sofern Kapitalanlagen im engeren Sinne betroffen sind – Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) in Betracht. Für Anleger ist entscheidend: Eine fehlende oder zweifelhafte BaFin-Erlaubnis ist ein starkes Indiz dafür, dass es sich um einen illegalen Broker handelt.
Zivilrechtliche Ansprüche geschädigter Anleger gegen Parex Asset Management IPAS
Anleger, die über parex-am.com oder trade.parex-am.com Einzahlungen vorgenommen haben, können regelmäßig zivilrechtliche Rückforderungsansprüche geltend machen. Grundlage ist insbesondere § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung), wenn die Zahlungen ohne wirksame vertragliche Grundlage oder aufgrund arglistiger Täuschung geleistet wurden.
Hinzu kommt § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB (Betrug). Wird – wie von der BaFin dargestellt – ein Identitätsdiebstahl genutzt, um eine angebliche BaFin-Registrierung der Parex Asset Management IPAS vorzutäuschen, kann dies eine deliktische Haftung begründen. Daneben kommen Ansprüche gegen beteiligte Zahlungsdienstleister und Banken in Betracht, wenn diese erkennbare Warnsignale missachtet haben. Die juristische Bewertung hängt jedoch stets vom Einzelfall und den dokumentierten Erfahrungen der Geschädigten ab.
Was Betroffene von parex-am.com jetzt tun sollten
Wer bereits Geld an Parex Asset Management IPAS bzw. über die Website parex-am.com oder die Subdomain trade.parex-am.com überwiesen hat, sollte unverzüglich reagieren. Jede Verzögerung verschlechtert die Chancen, Zahlungen zu stoppen oder Rückbuchungen zu veranlassen.
Checkliste: Sofortmaßnahmen für Geschädigte
- Weitere Einzahlungen sofort stoppen
Keine weiteren Überweisungen, keine Kryptotransfers, keine Zahlungen mit Kreditkarte oder E-Wallet mehr leisten. - Bank und Zahlungsdienstleister informieren
Sofort Kontakt zu Ihrer Bank oder Ihrem Zahlungsdienstleister aufnehmen und unter Hinweis auf einen möglichen Trading-Betrug über parex-am.com Rückbuchungen oder Zahlungssperren prüfen lassen. - Beweise sichern
Screenshots von Kontoübersichten, Chat-Verläufen, E-Mails, Zahlungsbelegen und der Website Parex Asset Management IPAS anfertigen und geordnet ablegen. - Keine Fernwartungssoftware zulassen
Falls Sie Programme wie AnyDesk, TeamViewer o. Ä. installiert haben, diese deinstallieren und Zugangsdaten ändern. - Strafanzeige prüfen
Die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Betruges (§ 263 StGB) und unerlaubter Finanzdienstleistungen kann sinnvoll sein. Eine spezialisierte Kanzlei kann Sie bei der Formulierung unterstützen. - Spezialisierte Rechtsberatung einholen
Eine fundierte rechtliche Bewertung Ihrer Erfahrungen mit Parex Asset Management IPAS ist entscheidend, um zivilrechtliche Ansprüche zielgerichtet durchzusetzen.
Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte
Resch Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren auf Anlegerschutz und die Verfolgung von Trading- und Krypto-Betrug spezialisiert. Die BaFin-Warnung zu Parex Asset Management IPAS und parex-am.com ist ein wichtiges Signal, dass hier besondere Vorsicht geboten ist. Die Kanzlei prüft für Sie, welche zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind, und entwickelt eine Strategie zur Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen.
Wenn Sie negative Erfahrungen mit der Plattform Parex Asset Management IPAS gemacht haben oder unsicher sind, wie Sie eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten vornehmen sollen, können Sie sich jederzeit an Resch Rechtsanwälte wenden. Nutzen Sie für eine erste Einschätzung die Telefonnummer +49 30 / 88 59 77 0 oder das Kontaktformular auf der Website der Kanzlei.
FAQ zu Parex Asset Management IPAS und parex-am.com
Ist Parex Asset Management IPAS ein seriöser Broker?
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass ihr keine Informationen über eine Verbindung zwischen der registrierten Gesellschaft Parex Asset Management IPAS und der Website parex-am.com vorliegen. Vielmehr geht sie von einem Identitätsdiebstahl aus. Dies spricht stark gegen die Seriosität der über diese Website angebotenen Trading-Dienste.
Was bedeutet die BaFin-Warnung konkret für Anleger?
Eine BaFin-Warnung ist ein ernstzunehmendes Signal, dass von den dort beschriebenen Angeboten eine erhebliche Gefahr ausgeht. Anleger sollten keine neuen Einzahlungen leisten und bestehende Engagements kritisch überprüfen. Häufig liegen Verstöße gegen § 32 KWG sowie mögliche Betrugstatbestände nach § 263 StGB vor.
Kann ich mein Geld von Parex Asset Management IPAS zurückbekommen?
Ob und in welchem Umfang Verluste rückholbar sind, hängt von den konkreten Zahlungswegen und dem Zeitpunkt des Handelns ab. In vielen Fällen lassen sich zivilrechtliche Ansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB prüfen. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei kann Ihre individuellen Erfolgsaussichten bewerten.
Soll ich Strafanzeige erstatten, wenn ich über parex-am.com Geld verloren habe?
In vielen Konstellationen ist eine Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) und unerlaubter Finanzdienstleistungen angezeigt. Sie dient der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen und kann dazu beitragen, Strukturen des Netzwerks offenzulegen. Parallel dazu sollten Sie zivilrechtliche Schritte prüfen lassen.
Wie kann Resch Rechtsanwälte mir im Fall Parex Asset Management IPAS helfen?
Resch Rechtsanwälte analysieren Ihre Unterlagen, werten Ihre Erfahrungen mit parex-am.com aus und prüfen, gegen welche Personen oder Unternehmen Ansprüche durchsetzbar sind – einschließlich möglicher Haftung von Zahlungsdienstleistern. Für eine erste Einschätzung kontaktieren Sie die Kanzlei telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular.


