PayDenPro – Warnung vor Trading-App, hier drohen Verluste

Bewertung: Mit „Payden & Rygel“ haben die WhatsApp-Chats real nichts zu tun!

Die Finanzaufsicht BaFin warnt seit dem 09.01.2025 vor der Nutzung der Handels-App PayDenPro. PayDenPro wird nach Erkenntnissen der BaFin über WhatsApp-Gruppen und Chats beworben, wobei sich die Initiatoren fälschlich als das US-Unternehmen „Payden & Rygel“ ausgeben. Bei PayDenPro liegt ein klarer Identitätsmissbrauch vor, der deutsche Anleger in erhebliche finanzielle Gefahr bringt. Sie gehören zu den Geschädigten? Sie haben schlechte Erfahrungen gemacht? Bei uns erhalten Sie passende Hilfe – lassen Sie die Anlagebetrüger nicht davonkommen, lassen Sie Ihren Fall von unserem Expertenteam bewerten. Wir teilen Ihnen dann völlig unverblümt mit, wie es um Ihre Geldrückholchancen steht.


PayDenPro, Erfahrung: WhatsApp-Gruppen als Einstieg

Die PayDenPro-Erfahrung vieler Betroffener beginnt in WhatsApp-Gruppen oder Direktnachrichten. Unbekannte Anbieter treten dort professionell auf und verwenden die Namen real existierender Mitarbeiter von „Payden & Rygel“. Dieser Identitätsmissbrauch dient dazu, Vertrauen aufzubauen und Anleger zu der Annahme zu verleiten, es handele sich um ein renommiertes, amerikanisches Finanzunternehmen. Die gezielte Ansprache über Messenger-Dienste ist ein typisches Merkmal unseriöser und häufig betrügerischer Kapitalanlageangebote.


PayDenPro – seriös? BaFin sieht keine Erlaubnis, wir auch nicht

Die entscheidende PayDenPro-Bewertung aus rechtlicher Sicht fällt eindeutig negativ aus. Nach Angaben der BaFin werden die hinter PayDenPro stehenden Anbieter nicht von der Finanzaufsicht beaufsichtigt, auch wir konnten keine Lizenz ausfindig machen. Damit fehlt die nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis, um Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anzubieten. Wer ohne diese Erlaubnis handelt, verstößt gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben und agiert illegal.


PayDenPro-Erfahrung mit Trading-App und Finanzinstrumenten

Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, die App PayDenPro aus gängigen App-Stores herunterzuladen, um dort mit diversen Finanzinstrumenten zu handeln. Solche Konstellationen sind aus zahlreichen Betrugsfällen bekannt: Eine professionell wirkende App ersetzt keine behördliche Zulassung. Die PayDenPro Erfahrung zeigt, dass technische Verfügbarkeit keinerlei Aussage über Seriosität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit des Angebots zulässt.


Identitätsmissbrauch und mögliche Straftatbestände

Die BaFin stellt ausdrücklich fest, dass es sich um einen Identitätsmissbrauch handelt. Strafrechtlich kommen hier insbesondere Betrug gemäß § 263 StGB sowie Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB in Betracht. Zivilrechtlich können geschädigte Anleger Ansprüche aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) sowie aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB prüfen lassen. Eine PayDenPro Bewertung muss daher stets auch diese erheblichen rechtlichen Risiken berücksichtigen.


Impressumspflicht bei PayDenPro nicht erfüllt

Ein weiterer gravierender Punkt: Für PayDenPro liegen keine ordnungsgemäßen Angaben zu einem rechtskonformen Impressum vor. Damit werden die gesetzlichen Informationspflichten nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verletzt. Fehlende oder unvollständige Anbieterkennzeichnungen sind ein starkes Warnsignal und sprechen klar gegen eine seriöse Geschäftstätigkeit.


Was sollten Betroffene jetzt tun?

  ✔ Keine weiteren Zahlungen an PayDenPro oder verbundene Stellen leisten
  ✔ Kommunikation sichern, insbesondere Chats aus WhatsApp-Gruppen
  ✔ Zahlungswege dokumentieren (Überweisungen, Krypto-Transaktionen)
  ✔ Rechtliche Beratung durch eine auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei einholen
 

Sie gehören zu den Opfern? Ihr nächster Schritt

Wenn Sie mit PayDenPro ungute Erfahrungen gemacht haben oder unsicher sind, ob Sie betroffen sind, lassen Sie den Sachverhalt professionell prüfen. Resch Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Vorgehen gegen Anlagebetrug und unerlaubte Finanzdienstleistungen. Rufen Sie an unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular für eine erste Einschätzung.


Häufige Fragen zu PayDenPro

Ist PayDenPro seriös?
Nach der aktuellen BaFin-Warnung und wegen fehlender Erlaubnis nach § 32 KWG ist PayDenPro nicht als seriös einzustufen.

Warum warnt die BaFin vor PayDenPro?
Die BaFin weist auf unerlaubte Finanzdienstleistungen und Identitätsmissbrauch hin. Die Warnung basiert auf § 37 Abs. 4 KWG.

Welche Erfahrungen berichten Anleger mit PayDenPro?
Viele PayDenPro Erfahrungen beginnen mit WhatsApp-Kontakt und enden mit finanziellen Verlusten ohne wirksame Ansprechpartner.

Kann ich mein Geld zurückerlangen?
Je nach Einzelfall bestehen zivilrechtliche Ansprüche, etwa aus § 812 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB. Unser auf Anlagebetrug spezialisiertes Team berät Sie gerne individuell.



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