Perfekt Sparen Bewertung – Ist das Angebot seriös?

Perfekt Sparen Erfahrungen – BaFin warnt vor Festgeld

Anleger sollten aufmerksam sein: Die Plattform Perfekt Sparen wirbt mit hohen Zinsen und angeblich sicheren Festgeldanlagen. Doch hinter dem seriös wirkenden Auftritt verbergen sich erhebliche Risiken. Zahlreiche negative Erfahrungen und Bewertungen deuten darauf hin, dass Anleger hier ihr Geld verlieren könnten. Diese Warnung richtet sich an alle, die ihr Kapital schützen wollen. Wer betroffen ist, sollte keine Zeit verlieren und sich sofort rechtlich beraten lassen – Kontaktieren Sie Resch Rechtsanwälte.


Perfekt Sparen – Hintergrund und Struktur der Plattform

Die Website perfektsparen.de tritt mit dem Versprechen auf, Festgeldangebote mit besonders hohen Renditen zugänglich zu machen. Dabei nennt sie unter anderem die Anschriften Französische Straße 24, 10117 Berlin sowie Badenerstrasse 816, 8048 Zürich. Zudem werden als Kontaktmöglichkeiten die Telefonnummern +49 30 75424404 und +41 415520089 sowie die E-Mail-Adressen info@perfektsparen.de und info@zinsmarkt.de angegeben.

Bei näherer Prüfung zeigt sich jedoch: Hinter Perfekt Sparen steht kein zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut. Die vermeintlichen Betreiber verwenden Identitätsdaten des schweizerischen Unternehmens Alpha Star Consult GmbH in Zürich – ein eindeutiger Fall von Identitätsdiebstahl. Das betroffene Unternehmen hat keinerlei Verbindung zu den betrügerischen Aktivitäten.

Zudem bestehen klare Verbindungen zu der Plattform Festgeldratgeber.


BaFin-Warnung: Perfekt Sparen handelt ohne Erlaubnis nach § 32 KWG

Die BaFin hat am 31.10.2025 eine offizielle Warnung vor Perfekt Sparen veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde besitzt die Plattform keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zur Erbringung von Finanzdienstleistungen in Deutschland. Damit agieren die Betreiber illegal und ohne jede behördliche Kontrolle.

Das Verhalten erfüllt voraussichtlich den Straftatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB sowie des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB. Anleger werden durch gezielte Falschinformationen über angebliche Zinserträge, Sicherheit und staatliche Einlagensicherung getäuscht.


Fehlende Impressumsangaben und Verstöße gegen § 5 DDG

Die Website perfektsparen.de verstößt offensichtlich gegen die Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Weder eine verantwortliche juristische Person noch eine Handelsregisternummer oder Aufsichtsbehörde sind angegeben. Diese Intransparenz ist ein typisches Merkmal unseriöser Online-Anbieter, die gezielt Vertrauen durch professionelle Gestaltung, aber ohne rechtliche Substanz schaffen.

Auch die Nennung von Anschriften in Berlin und Zürich dient offenbar nur der Irreführung – an beiden Orten existiert kein mit Perfekt Sparen verbundenes Unternehmen.


Verbindung zwischen Perfekt Sparen und Festgeldratgeber

Mehrere Ermittlungsansätze deuten auf eine direkte Verbindung zwischen Perfekt Sparen und Festgeldratgeber (festgeldratgeber.com, festgeldratgeber.de, festgeldratgeber.eu) hin. Beide Plattformen nutzen identische Kommunikationsmuster, ähnliche E-Mail-Adressen und dieselbe angebliche Schweizer Geschäftsadresse. Ziel ist es offenbar, durch verschiedene Markenauftritte ein größeres Publikum anzusprechen und Anlegern Seriosität vorzutäuschen.

Wer bereits Erfahrungen mit einer dieser Seiten gemacht hat, sollte daher alle Kommunikation und Zahlungen dokumentieren – sie können für die strafrechtliche Aufarbeitung von Bedeutung sein.


Handlungsempfehlungen für Geschädigte von Perfekt Sparen

1. Zahlungen sofort stoppen und Rückbuchungen bei der Bank beantragen.
2. Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Betrugs (§ 263 StGB) stellen.
3. Alle Belege sichern: Überweisungsnachweise, E-Mails, Screenshots, Chatverläufe.
4. Keine weiteren Zahlungen anfordern oder leisten, auch nicht für angebliche Gebühren oder Freischaltungen.
5. Rechtsberatung durch spezialisierte Kanzleien – etwa Resch Rechtsanwälte, die seit über 30 Jahren Geschädigte von Anlagebetrug vertreten.


Juristische Bewertung und Chancen auf Rückholung

Da Perfekt Sparen ohne BaFin-Erlaubnis tätig war und Täuschungshandlungen vorliegen, können geschädigte Anleger zivilrechtliche Ansprüche geltend machen:
◾Rückforderung unrechtmäßig erlangter Gelder (§ 812 BGB)
◾Schadensersatz (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB)
Erste Ermittlungen zeigen, dass die Täter Netzwerke über mehrere EU-Länder hinweg nutzen. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung erhöht die Chancen, Zahlungsströme aufzudecken und Vermögenswerte zu sichern.


Fazit und rechtliche Unterstützung

Perfekt Sparen ist kein seriöser Anbieter für Festgeld, sondern Teil eines mutmaßlich organisierten Betrugssystems. Anleger sollten keine weiteren Zahlungen leisten und sich unverzüglich an spezialisierte Rechtsanwälte wenden.


FAQ – Häufige Fragen zu Perfekt Sparen

Was ist Perfekt Sparen?
Perfekt Sparen ist eine betrügerische Plattform, die angebliche Festgeldangebote bewirbt, ohne über eine BaFin-Erlaubnis zu verfügen.

Ist Perfekt Sparen seriös?
Nein, die Plattform ist nicht seriös. Es liegt eine offizielle BaFin-Warnung vor.

Wer steckt hinter Perfekt Sparen?
Die Betreiber missbrauchen die Identität der Alpha Star Consult GmbH aus Zürich.

Gibt es eine Verbindung zu Festgeldratgeber?
Ja, es bestehen eindeutige Verbindungen zu den Webseiten festgeldratgeber.com, festgeldratgeber.de und festgeldratgeber.eu.

Was sollten Geschädigte tun?
Sichern Sie Beweise, erstatten Sie Strafanzeige und wenden Sie sich an spezialisierte Rechtsanwälte.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.