Falsche Record Asset Management GmbH - BaFin warnt!

Anleger werden bei den Webseiten record-asset-management.com, record-asset.com und record-asset.de gezielt in die Irre geführt und um ihr Vermögen gebracht. Die BaFin warnt ausdrücklich vor diesen Betrügerseiten. Hierbei handelt es sich nicht um die seriöse Record Asset Management GmbH aus Frankfurt am Main, deren Name durch Kriminelle missbraucht wird, um Vertrauen zu erwecken. Die Täter geben sich als reguliertes Unternehmen aus und verleiten Anleger, ihr Geld auf Konten im Ausland zu transferieren. Hinter den gefälschten Internetauftritten stehen keine lizenzierten Finanzdienstleister, sondern Täter, die einzig darauf abzielen, Anleger zu täuschen und ihr Kapital abzugreifen. Die Erfahrung zahlreicher Betroffener zeigt, dass der Schaden binnen kürzester Zeit immens sein kann.



Täuschungsmethoden mit System

Die Betreiber von record-asset-management.com versprechen hohe Renditen und vermitteln ein Bild vermeintlicher Professionalität. Sie arbeiten mit gefälschten Referenzen, frei erfundenen Erfolgsgeschichten und vorgeblichen Bewertungen zufriedener Kunden. Anleger erhalten manipulierte Dashboards, die Kontostände und Gewinne anzeigen, die es in Wirklichkeit nicht gibt. Dadurch entsteht eine Illusion von Sicherheit und steigenden Erträgen.

Häufig werden Anleger zu weiteren Einzahlungen gedrängt, etwa durch telefonische Kontaktaufnahme oder übergriffige Aufforderungen per E-Mail. Den Opfern wird suggeriert, dass nur durch zusätzliche Überweisungen ein Auszahlungsanspruch gesichert werden könne. Dies ist Teil eines perfiden Drucks, mit dem die Täter die Betroffenen immer tiefer hineinziehen. Am Ende steht regelmäßig ein Totalverlust des eingezahlten Geldes. Seriös ist an diesen Plattformen nichts.


Juristische Bewertung der Vorgänge

Rechtlich ist klar, dass den Betreibern jegliche Erlaubnis nach § 32 KWG fehlt, was ein gravierender Verstoß gegen das deutsche Kreditwesengesetz ist. Wer ohne Zulassung Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, erfüllt die Strafbarkeit nach § 54 KWG. Diese Strafbarkeit allein bedeutet jedoch nicht, dass Anleger unmittelbar ihr Geld zurückerhalten, weil ein Rückzahlungsanspruch gesondert geltend gemacht werden muss.

Im Kern liegt hier Betrug im Sinne des § 263 StGB vor, da falsche Tatsachen vorgespiegelt und Anleger über erfundene Geschäftsinhalte in die Irre geführt wurden, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Für Ansprüche auf Rückzahlung können die §§ 812, 823, 826 BGB herangezogen werden. Damit haben Anleger, die Opfer dieses Betrugsschemas geworden sind, sehr wohl einen Anspruch, ihr verloren gegangenes Kapital zurückzufordern.

Mit unserer auf Anlagebetrug spezialisierten Kanzlei bestehen gute Chancen, auch im Ausland eingezahlte Gelder erfolgreich zurückzuholen. Jeder einzelne Fall muss gesondert geprüft werden, aber die rechtliche Ausgangslage stärkt die Position der Betroffenen.


Ermittlungsergebnisse zur falschen Record Asset Management GmbH

Unsere Ermittlungen zur Domain record-asset-management.com offenbaren ein klares Muster von Verschleierung. Die Registrierung erfolgte am 2. September 2025 über den US-Registrar Tucows Domains Inc. und weist ein Laufzeitende am 2. September 2026 auf. Im WHOIS sind sämtliche Registrantendaten durch einen Privacy-Dienst verborgen, als offizieller Standort erscheint Charlestown in Saint Kitts and Nevis. Dieser Ort ist einschlägig bekannt für anonyme Domainregistrierungen.

Der Zugang zu den registrierten Kontaktdaten läuft über ein anonymisiertes Kontaktformular bei tieredaccess.com, was die Identifizierung der Betreiber gezielt erschwert. Die Verwendung der Nameserver ns1.kleverzins.com und ns2.kleverzins.com deutet auf Verbindungen zu weiteren Projekten dieser Täter hin. Die IP-Adresse 51.38.90.51 ist bei OVH SAS in London gehostet. Trotz Nutzung eines international tätigen Hosting-Anbieters fehlt jede Spur seriöser Geschäftsaktivität.

Die Konzeption der Domain zielt darauf ab, die wahre Identität der Personen hinter dem Projekt konsequent zu verschleiern. Alles deutet auf eine Tarnung hin, ohne jegliche Substanz oder nachweisbare Legitimität.


Sofortige Schritte für betroffene Anleger

Wer mit den Betreibern von record-asset-management.com oder den verknüpften Domains in Kontakt stand, muss sofort handeln. Ruhe bewahren und keinesfalls weiteres Geld überweisen. Keine persönlichen Daten oder zusätzliche Informationen herausgeben. Sämtliche Dokumente, Kommunikationsprotokolle und Kontoüberweisungen sichern. Unmittelbar Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt aufnehmen. Jede Stunde Verzögerung kann die Chancen mindern, verlorene Gelder zurückzuholen. Nur mit rechtlichem Druck und schneller Reaktion lässt sich verhindern, dass weitere Investoren getäuscht werden.


Resch Rechtsanwälte hilft Anlegern

Wir sind auf Anlagebetrug spezialisierte Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Unsere Stärke liegt in der Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen und im Schutz der Interessen geschädigter Anleger. Wir unterstützen geschädigte Investoren bei Problemen rund um Geldanlagen, falsche Investitionsprodukte und Täuschungen durch organisierte Betrüger. Dabei vertreten wir regelmäßig auch sehr große Mandanten mit Anlagesummen im hohen sechsstelligen Bereich. Eine Rückforderung von Geldern bei betrügerischen Plattformen ist ab 10.000 EUR ratsam und ab 100.000 EUR zwingend erforderlich.

Handeln Sie rasch und sichern Sie Ihre Chancen. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Erstberatungstermin mit unseren Anwälten unter Tel. 030 88 59 77 0 oder mail@resch-rechtsanwaelte.de. Je früher wir eingeschaltet werden, desto höher sind die Erfolgsaussichten, verlorenes Kapital zurückzuholen und der Täuschung etwas entgegenzusetzen.


FAQ zur falschen Record Asset Management GmbH


Ist die Record Asset Management GmbH seriös?

Ja, die echte Record Asset Management GmbH aus Frankfurt am Main ist ein seriöses Unternehmen. Allerdings nutzen betrügerische Webseiten unbefugt deren Namen, um Anleger zu täuschen.

Welche Erfahrungen gibt es mit der falschen Record Asset Management GmbH?

Viele Betroffene berichten, dass sie über die Webseiten record-asset-management.com, record-asset.com und record-asset.de in betrügerischer Absicht getäuscht und um ihr Geld gebracht wurden. Die BaFin warnt ausdrücklich vor diesen Fälschungen, die nichts mit der echten Gesellschaft in Frankfurt zu tun haben.

Kann man bei der Record Asset Management GmbH Geld zurückholen?

Geschädigte Anleger können nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) oder § 823 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug) Rückforderungsansprüche geltend machen. Ob tatsächlich Geld zurückgeholt werden kann, hängt jedoch vom Einzelfall und der Durchsetzbarkeit im Ausland ab.

Wer steckt hinter der betrügerischen Nutzung des Namens Record Asset Management GmbH?

Hinter den Webseiten record-asset-management.com, record-asset.com und record-asset.de stehen keine lizenzierten Finanzdienstleister, sondern betrügerische Betreiber mit verschleierter Identität. Sie missbrauchen den Namen der echten Gesellschaft aus Frankfurt, nutzen anonyme Domainregistrierungen und Offshore-Strukturen, um Anlegergelder ins Ausland umzuleiten.



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