Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

RefundWerk:
Fake-Gewinne - Die miese Masche der Broker

16.09.2026 RefundWerk tritt unter refundwerk(.)de als Dienstleister für die Rückholung verlorener Gelder auf. Die angebliche Erfolgsquote beträgt 94 %. Hinter dem Angebot steht Anlagebetrug. Weitere Zahlungen können den finanziellen Schaden vergrößern. Betroffene sollten deshalb keine zusätzlichen Gelder an RefundWerk überweisen. Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie die rechtlichen Schritte zur Rückholung Ihres Geldes.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es RefundWerk wirklich?

RefundWerk präsentiert auf refundwerk(.)de eine professionell wirkende Kulisse zur Rückholung verlorener Gelder. Eine angebliche Erfolgsquote von 94 % soll zusätzlich Vertrauen schaffen. Entscheidend sind jedoch echte Zahlungswege und echte Empfängerkonten. Gerade bei einem Recovery-Betrug dient die Hoffnung auf Rückzahlung als wirkungsvolles Druckmittel. Die Erfahrungen mit solchen Strukturen zeigen ein wiederkehrendes Prinzip. Bereits geschädigte Anleger sollen nochmals Geld zahlen.

RefundWerk und das falsche Impressum

Als Anschrift der Webseitenbetreiber wird Kurfürstendamm 129 D in 10711 Berlin angegeben. Kontakt soll über support@refundwerk(.)de oder +49 302 29 55 455 möglich sein. Nach den vorliegenden Informationen besitzt die Webseite kein wahrheitsgetreues Impressum. Das ist für die rechtliche Bewertung erheblich. § 5 DDG verlangt bei geschäftsmäßigen digitalen Diensten bestimmte Anbieterinformationen.

RefundWerk: junge Domain als Warnsignal

Die Domain refundwerk(.)de wurde am 27.06.2026 registriert. Dieses junge Registrierungsdatum ist für die Bewertung des Gesamtbildes relevant. Es passt zu einem Angebot mit einer behaupteten Erfolgsquote von 94 %. Solche Angaben können Seriosität und besondere Leistungsfähigkeit suggerieren. Maßgeblich bleiben jedoch die tatsächlichen Abläufe und Zahlungsströme.

RefundWerk zahlt verlorene Gelder nicht zurück

Der Anlagebetrug nutzt ein besonders belastendes Szenario. Menschen mit früheren Verlusten wird die Rückholung ihres Geldes in Aussicht gestellt. Dadurch können Gebühren oder weitere Zahlungen plausibel erscheinen. Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken begeht Anlagebetrug. Strafrechtlich kommt insbesondere Betrug gemäß § 263 StGB in Betracht.

Ohne echte Konten funktioniert RefundWerk nicht

Digitale Darstellungen können vollständig fingiert werden. Eine Zahlung benötigt dagegen ein echtes Konto oder eine andere tatsächlich nutzbare Empfangsstelle. Unsere Anwälte verfolgen deshalb die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück. Ohne echte Konten kann der Betrug nicht funktionieren.

Wer haftet für Zahlungen an RefundWerk?

Zivilrechtlich kommen Rückzahlungsansprüche aus § 812 BGB in Betracht. Daneben können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB bestehen. Bei der Weiterleitung kriminell erlangter Gelder kann zudem § 261 StGB relevant werden. Entscheidend ist die konkrete Rolle des jeweiligen Zahlungsempfängers. Diese muss anhand der Zahlungsunterlagen geprüft werden.

Vorsicht bei Rückzahlungen von RefundWerk

Betrüger zahlen mitunter kleinere Beträge zurück. Solche Zahlungen können Vertrauen schaffen und spätere Forderungen vorbereiten. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche strafbar machen. Die strafrechtliche Bewertung hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Lassen Sie Rückzahlungen deshalb rechtlich prüfen.

Erfahrungen mit RefundWerk richtig sichern

Ihre Erfahrungen mit RefundWerk können wichtige Beweismittel liefern. Sichern Sie E-Mails und Zahlungsbelege sowie Chatverläufe. Zahlen Sie keine weiteren Gebühren an RefundWerk. Erstatten Sie Strafanzeige und lassen Sie die Empfängerkonten juristisch prüfen. Eine Strafanzeige allein führt regelmäßig nicht zur zivilrechtlichen Rückzahlung.

RESCH Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

RESCH Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Die Kanzlei verfügt als einzige Kanzlei in Deutschland über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifizierung der Kontoinhaber im Geldwäschenetzwerk. Wir holen die Gelder unserer Mandanten zurück.

Geld von RefundWerk zurückholen

Ihr Geld zurückzuholen beginnt mit einer juristischen Prüfung. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte bei Erfahrungen mit RefundWerk unter +49 30 / 88 59 77 0. Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und verfolgen die Zahlungsströme. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten zur Rückholung Ihres Geldes.

FAQ zu RefundWerk: Anlagebetrug, Rückholung und rechtliche Schritte

Wie seriös ist RefundWerk und der angebliche Erfolgsquote von 94 % zu trauen?

RefundWerk tritt mit einer professionellen Website und einer behaupteten Erfolgsquote von 94 % auf, doch entscheidend sind allein die tatsächlichen Zahlungswege und Empfängerkonten. Das geschilderte Geschäftsmodell entspricht typischen Mustern des Recovery-Betrugs, bei dem bereits geschädigte Anleger erneut Geld verlieren können.

Welche Bedeutung hat das Impressum von RefundWerk für die rechtliche Bewertung?

Die auf refundwerk(.)de angegebene Anschrift am Kurfürstendamm 129 D in 10711 Berlin sowie die Kontaktdaten support@refundwerk(.)de und +49 302 29 55 455 genügen nach den vorliegenden Informationen nicht den Anforderungen an ein wahrheitsgetreues Impressum. Ein unzutreffendes oder fehlendes Impressum kann ein starkes Indiz für eine rechtswidrige, möglicherweise betrügerische Struktur sein.

Welche rechtlichen Ansprüche kommen gegen RefundWerk und die Zahlungsempfänger in Betracht?

Bei RefundWerk stehen insbesondere Betrug nach § 263 StGB sowie zivilrechtliche Rückzahlungsansprüche aus § 812 BGB und Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB im Raum. Je nach Rolle des jeweiligen Kontoinhabers können zudem Geldwäschetatbestände nach § 261 StGB erfüllt sein.

Wie sollten Betroffene von RefundWerk mit Zahlungen und Rückzahlungen umgehen?

Zahlen Sie keine weiteren Gebühren oder „Servicepauschalen“ an RefundWerk und sichern Sie sämtliche E-Mails, Zahlungsbelege und Chatverläufe. Erhaltene Rückzahlungen sollten wegen möglicher geldwäscherechtlicher Risiken straf- und zivilrechtlich geprüft werden; eine Strafanzeige ersetzt dabei nicht die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen.



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