Österreichische FMA warnt – illegale WhatsApp-Aktientipps!
Elliott AI-Trading-Community, B285 Elliott Investorenclub, ETTPRO sind unseriös!
Die Finanzmarktaufsicht Österreichs (FMA) warnt vor Aktivitäten, die als Elliott AI-Trading-Community – Vermögensverwaltungsplan Nr.3 {VIP295}, B285 Elliott Investorenclub und ETTPRO über WhatsApp-Gruppen beworben werden. Nach Bewertung der FMA besitzen diese Anbieter keine Erlaubnis, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu betreiben und sind somit als unseriös einzustufen. Anleger sollten davon absehen, Gelder an diese angebliche Investmentgemeinschaft zu überweisen oder Daten preiszugeben. Falls dies bereits geschehen ist: Kontaktieren Sie unsere erfahrenen Anlagebetrug-Anwälte für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir sind auf Geldrückholungen im In- und Ausland spezialisiert.
Keine Zulassung – Verstoß gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz
Laut Mitteilung der FMA vom 17. Dezember 2025 verfügen die hier agierenden Finanzakteure über keine Konzession nach § 3 Abs. 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Sie dürfen somit keine Aufträge im Namen von Kundinnen und Kunden ausführen. Derartige Tätigkeiten ohne entsprechende Genehmigung stellen einen Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften dar und können zudem strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Anleger besteht die Gefahr, Opfer eines Betrugs gemäß § 263 StGB oder eines Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB zu werden. Das Auftreten über informelle Kommunikationskanäle wie WhatsApp ist dabei ein typisches Indiz für betrügerische Vorgehensweisen.
Ungute Erfahrungen und jede Menge Warnsignale
Mehrere Betroffene berichten von zweifelhaften Gewinnversprechen und aggressiven Werbemethoden im Zusammenhang mit Elliott AI-Trading-Community – Vermögensverwaltungsplan Nr.3 {VIP295}, B285 Elliott Investorenclub, ETTPRO. Oft wird suggeriert, es handele sich um exklusive „VIP-Investorenclubs“ mit angeblich professioneller KI-Unterstützung beim Trading. Solche Aussagen sollen Vertrauen schaffen, sind jedoch weder überprüfbar noch rechtlich abgesichert. Erfahrungen zeigen, dass Anleger nach ersten Einzahlungen häufig zu weiteren Investitionen gedrängt werden. Auszahlungen werden verzögert oder vollständig verweigert. Diese Muster sind typisch für unseriöse Broker-Plattformen ohne tatsächliche Handelsaktivität.
Verdacht auf Identitätsmissbrauch und Täuschung
Die FMA weist in ihrer Warnung auf eine mögliche Verwechslungsgefahr mit einem beaufsichtigten Anbieter hin. Das bedeutet: Es besteht der Verdacht, dass Elliott AI-Trading-Community – Vermögensverwaltungsplan Nr.3 {VIP295}, B285 Elliott Investorenclub, ETTPRO und verwandte Gruppierungen den Namen oder das Auftreten eines echten Finanzdienstleisters missbrauchen, um Seriosität vorzutäuschen. Ein solcher Identitätsdiebstahl verstärkt den Täuschungscharakter und erfüllt gegebenenfalls den Tatbestand des Betrugs. Anleger sollten deshalb stets die entsprechende Unternehmensdatenbank konsultieren, bevor sie in Kontakt mit vermeintlichen Vermögensverwaltern treten.
Impressumspflicht und rechtliche Verantwortung
Keiner der genannten Anbieter – Elliott AI-Trading-Community, B285 Elliott Investorenclub oder ETTPRO – erfüllt die gesetzliche Impressumspflicht gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Ein fehlendes Impressum mit überprüfbaren Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Verantwortlicher) ist ein starkes Indiz für betrügerische Absichten und fehlende Transparenz. Seriöse Anbieter veröffentlichen stets vollständige Unternehmensinformationen und verfügen über eine nachprüfbare Zulassung.
Was Anlagebetrugsgeschädigte jetzt unbedingt tun sollten
Betroffene, die über WhatsApp-Gruppen in Kontakt mit besagten Akteuren geraten sind, sollten sofort handeln. Checkliste für Geschädigte:
◾ Keine weiteren Zahlungen leisten
◾ Sämtliche Kommunikation (Chatverläufe, Zahlungsnachweise, E-Mails) sichern
◾ Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Betrugs (§ 263 StGB) erstatten
◾ Die FMA oder eine andere Finanzaufsichtsbehörde (z. B. BaFin) über den Vorfall informieren
◾ Eine auf Kapitalanlagebetrug spezialisierte Kanzlei wie die unsere einschalten
Rechtliche Unterstützung durch das Resch Rechtsanwälte-Team
Wenn Sie Geld an Elliott AI-Trading-Community – Vermögensverwaltungsplan Nr.3 {VIP295}, B285 Elliott Investorenclub, ETTPRO überwiesen haben, sollten Sie umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Resch Rechtsanwälte sind seit fast 40 Jahren auf Anlegerschutz und Anlagebetrugsfälle spezialisiert. Wir prüfen Ihre Ansprüche, verfolgen Zahlungsströme und unterstützen Sie bei der Rückholung Ihres investierten Kapitals. Jetzt kostenlose Beratung anfordern unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website.
FAQ – Häufige Fragen zum hier eruierten Anlagebetrug
Was bedeutet die FMA-Warnung Österreichs?
Die Warnung zeigt, dass die hier eruierten Anbieter (Elliott AI-Trading-Community – Vermögensverwaltungsplan Nr.3 {VIP295}, B285 Elliott Investorenclub, ETTPRO) ohne erforderliche Lizenz tätig sind und somit gar keine Wertpapierdienstleistungen anbieten dürfen.
Wie erkenne ich seriöse Anbieter?
Echte Anbieter sind in der Unternehmensdatenbank der FMA (AT), der FINMA (CH), der BaFin (DE) oder einer anderen anerkannten Stelle registriert und verfügen über ein vollständiges, wahrheitsgetreues Impressum.
Sind Verluste durch solche WhatsApp-Investmentgruppen ersetzbar?
In vielen Fällen ja – insbesondere, wenn Zahlungen nachweisbar an betrügerische Konten geleistet wurden (§ 812 BGB). Unsere Anlagebetrug-Anwälte beraten Sie gerne bezüglich Ihrer Optionen.


