Richmond365: BaFin-Warnung und zweifelhafte Erfahrungen

10.03.2026: Resch Rechtsanwälte warnen vor Richmond365: Hinter dem vermeintlich lukrativen Online-Trading-Angebot steckt etwaiger Anlagebetrug. Geschädigte Anleger berichten von eingefrorenen Konten, verschwundenen Einlagen und aggressivem Druck zu immer neuen Einzahlungen. Sind Sie auf richmond365.com betrogen worden? Wir prüfen Ihre Ansprüche, verfolgen die Zahlungswege und helfen Ihnen, Ihr bei Richmond365 verlorenes Geld zurückzuholen.

Die Erfahrungen geschädigter Anleger mit Richmond365 zeigen ein klares Risikoprofil: Über die Webseite richmond365.com werden nach Feststellung der BaFin ohne erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Die Betreiber treten unter der Bezeichnung „Richmond365 Finance Limited“ auf, angeblich mit Sitz in London und einer deutschen Niederlassung in Berlin. Im britischen Unternehmensregister existiert eine solche Gesellschaft jedoch nicht. Wer dennoch bei Richmond365 investiert, setzt sein Kapital einem hohen Verlust- und Betrugsrisiko aus und sollte die eigene Bewertung dieses „Brokers“ kritisch hinterfragen.

BaFin-Warnung zu Richmond365 und richmond365.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor der Website richmond365.com. Nach ihrer Mitteilung werden dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten. Dies deutet auf einen Verstoß gegen die Erlaubnispflicht nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) hin. Fehlt eine BaFin-Lizenz, ist das Angebot in Deutschland grundsätzlich illegal. Anleger sollten diese offizielle Warnung sehr ernst nehmen, denn sie ist ein starkes Indiz dafür, dass es sich bei Richmond365 nicht um einen seriösen Online-Broker, sondern um einen Trading-Betrug handeln kann.

Das Scheinunternehmen „Richmond365 Finance Limited“

Richmond365 nutzt die Firmierung „Richmond365 Finance Limited“, angeblich mit Sitz in London, Großbritannien, und einer deutschen Niederlassung in Berlin. Nach der klaren Feststellung der BaFin gibt es eine solche Gesellschaft im britischen Unternehmensregister nicht. Damit spricht vieles für ein reines Scheinunternehmen. Auch die auf richmond365.com genannten Adressen – Plough Way, Southwark, London, SE16 7DW, United Kingdom, Bahnhofstrasse 37, 8001 Zürich, Switzerland, und Kurfürstendamm 151, 10719 Berlin, Germany – sind keine tatsächlichen Unternehmensstandorte der Betreiber. Solche falschen Angaben können den Verdacht eines Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) sowie eines Kapitalanlagebetrugs nach § 264a StGB verstärken.

Domain richmond365.com und Muster beim Trading-Betrug

Die Domain richmond365.com wurde am 21.10.2025 bei NameCheap, Inc. registriert. Eine derart junge Domain ist häufig ein typisches Merkmal unseriöser Trading-Plattformen, die nur für einen begrenzten Zeitraum aktiv sind, um möglichst schnell hohe Einzahlungen zu generieren und anschließend zu verschwinden. Im Zusammenhang mit den Warnungen der BaFin und den zweifelhaften Unternehmensangaben spricht dies für ein strukturiertes Vorgehen, das einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB ähneln kann. Geschädigte berichten bei vergleichbaren Konstrukten häufig über negative Erfahrungen mit aggressiven Anrufen, ständigen Nachforderungen von weiteren Einzahlungen und verweigerten Auszahlungen.

Kontaktangaben von Richmond365: Vorsicht bei Telefon und E-Mail

Auf richmond365.com werden als Kontaktdaten unter anderem die Rufnummer +44 330 027 3910 (UK) sowie die E-Mail-Adressen support@richmond365.com und partners@richmond365.com genannt. Solche Kommunikationskanäle dienen bei betrügerischen Trading-Plattformen erfahrungsgemäß häufig dazu, Anleger mit immer neuen Versprechen zu weiteren Einzahlungen zu bewegen. Sobald es um Auszahlungen oder kritische Nachfragen geht, bleiben Antworten aus oder es wird auf angebliche Steuern, Gebühren oder zusätzliche Verifizierungen verwiesen. Anleger sollten diese Erfahrungen zum Anlass nehmen, Richmond365 und die dortigen Versprechen nüchtern zu prüfen und keinesfalls zusätzliche Zahlungen zu leisten.

Rechtliche Ansatzpunkte für Geschädigte von Richmond365

Aus juristischer Sicht kommen bei einem Investment über richmond365.com mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht. Strafrechtlich liegt der Verdacht eines Betrugs gemäß § 263 StGB und eines Kapitalanlagebetrugs gemäß § 264a StGB nahe, wenn Anleger durch falsche Angaben zu Firma, Sitz und Erlaubnislage zum Investment verleitet werden. Zivilrechtlich können Rückforderungsansprüche unter anderem aus § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (ungerechtfertigte Bereicherung) bestehen, wenn Zahlungen ohne wirksame vertragliche Grundlage geleistet wurden. Daneben kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB gegen handelnde Personen und Hintermänner in Betracht. Auch Verstöße gegen Informationspflichten nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) können eine Rolle spielen, wenn die Anbieteridentität auf richmond365.com nicht klar und zutreffend angegeben ist. Eine fundierte rechtliche Bewertung der individuellen Erfahrungen mit Richmond365 ist daher unerlässlich.

Checkliste: Sofortmaßnahmen für Geschädigte von Richmond365

  • Keine weiteren Einzahlungen leisten, weder per Überweisung noch per Kreditkarte oder Krypto
  • Schriftliche Kommunikation mit Richmond365 ausschließlich dokumentieren, nichts mündlich vereinbaren
  • Sämtliche Unterlagen sichern (E-Mails, Screenshots von richmond365.com, Chatverläufe, Konto- und Kreditkartenabrechnungen)
  • Belege zu allen Zahlungen auf Konten der Richmond365 oder verbundener Stellen zusammenstellen
  • Keine Fernwartungssoftware mehr zulassen (TeamViewer, AnyDesk u. a.), Zugänge sofort deinstallieren
  • Online-Banking-Zugänge und Passwörter ändern, Karten bei Verdacht auf Missbrauch sichern lassen
  • Strafanzeige bei der zuständigen Polizei erstatten, unter Hinweis auf die BaFin-Warnung zu richmond365.com
  • Keine „Recovery-Angebote“ oder dubiosen Rückholversprechen annehmen, da häufig weiterer Betrug droht

Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte für Opfer von Richmond365

Wenn Sie Geld über richmond365.com investiert haben und nun keine Auszahlung erhalten oder Zweifel an der Seriosität von Richmond365 haben, sollten Sie sich schnell qualifizierte rechtliche Hilfe sichern. Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Resch Rechtsanwälte prüft, welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall bestehen und gegen wen diese durchgesetzt werden können. Dies umfasst sowohl mögliche Strafanzeigen als auch zivilrechtliche Schritte auf Rückzahlung Ihrer Einlagen. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung im Umgang mit Trading-Betrug und zweifelhaften Brokern. Kontaktieren Sie Resch Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular, um Ihre Situation vertraulich und unverbindlich bewerten zu lassen.

FAQ zu Richmond365 – BaFin-Warnung und Trading-Risiken

Was bedeutet die BaFin-Warnung zu Richmond365 und richmond365.com konkret für Anleger?

Die BaFin stellt fest, dass über richmond365.com ohne erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden. Ein solches unerlaubtes Angebot ist in Deutschland grundsätzlich illegal und ein starkes Indiz für Trading-Betrug.

Ist Richmond365 bzw. „Richmond365 Finance Limited“ ein regulierter und seriöser Broker?

Nein, nach den Feststellungen der BaFin existiert „Richmond365 Finance Limited“ nicht im britischen Unternehmensregister. In Verbindung mit der fehlenden BaFin-Erlaubnis spricht vieles für ein Scheinunternehmen und ein erhebliches Betrugsrisiko beim Krypto- und Online-Trading.

Welche Warnsignale deuten bei Richmond365 auf möglichen Anlage- und Trading-Betrug hin?

Auffällig sind die fehlende BaFin-Lizenz, die nicht existierende Firma im Unternehmensregister, die fragwürdigen Adressen in London, Zürich und Berlin sowie die sehr junge Domain richmond365.com. Hinzu kommen typische Betrugsmuster wie aggressive Anrufe, Nachforderungen weiterer Einzahlungen und verweigerte Auszahlungen.

Wie sollten sich geschädigte Anleger von Richmond365 jetzt verhalten?

Leisten Sie keine weiteren Einzahlungen – weder per Überweisung, Kreditkarte noch in Krypto – und dokumentieren Sie jede Kommunikation mit Richmond365 sorgfältig. Sichern Sie alle Unterlagen und erstatten Sie Strafanzeige, insbesondere unter Hinweis auf die BaFin-Warnung zu richmond365.com.



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