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RovinFin:
Konto blockiert? So kommen Sie an Ihr Geld

11.09.2026 Wer über RovinFin auf rovinfinai(.)net Geld angelegt hat ist von Trading-Betrug betroffen. Die BaFin warnt im Zusammenhang mit RovinFin vor unerlaubten Kryptowerte-Dienstleistungen. Eine scheinbar professionelle Trading-Oberfläche kann dabei Vertrauen in tatsächlich nicht vorhandene Anlagen schaffen. Entscheidend ist jetzt die Spur des Geldes zu verfolgen und Ansprüche gegen beteiligte Kontoinhaber zu prüfen. Lesen Sie diesen Artikel und erfahren Sie welche Schritte jetzt wichtig sind.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es die RovinFin Plattform wirklich?

RovinFin vermittelt den Eindruck eines professionellen Angebots für Krypto und Trading. Gerade diese digitale Kulisse ist Teil der Täuschung. Angezeigte Guthaben oder Gewinne belegen kein echtes Depot und keine reale Anlage. Für Zahlungen benötigen die Verantwortlichen dagegen echte Konten bei realen Zahlungsdienstleistern oder Banken. Diese Schnittstelle ist für die Rückholung des Geldes besonders wichtig.

BaFin warnt vor RovinFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt seit dem 27.06.2025 vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Nach Erkenntnissen der BaFin werden dort Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten. RovinFin wird im Zusammenhang mit dieser Plattformreihe genannt. Die Betreiber werden laut BaFin nicht von ihr beaufsichtigt. Diese amtliche Warnung prägt die rechtliche Bewertung des Angebots maßgeblich.

RovinFin wirbt mit hohen täglichen Einnahmen

Die von der BaFin beschriebenen Websites verwenden ähnliche Werbeaussagen. Dazu gehören Aussagen wie „Verdienen Sie über €950 TÄGLICH“ und „Erzielen Sie über 950 € pro Tag“. Weitere Varianten versprechen täglich über 950 € oder Einkommenschancen am Krypto-Markt. Solche Aussagen können Anleger zu Einzahlungen bewegen und vermeintlich außergewöhnliche Ertragschancen suggerieren. Erfahrungen mit solchen Versprechen sollten deshalb kritisch bewertet werden.

RovinFin ohne Impressum

Die BaFin gibt an dass die betreffenden Websites kein Impressum besitzen. Damit fehlt eine gesetzlich vorgesehene Anbieterkennzeichnung. Bei geschäftsmäßigen digitalen Diensten können sich entsprechende Informationspflichten aus § 5 DDG ergeben. Als Anschrift wird Thurn-und-Taxis-Platz 6 in 60313 Frankfurt am Main genannt. Als E-Mail-Adressen werden policy@rovinfinai(.)net sowie legal@rovinfinai(.)net und security@rovinfinai(.)net verwendet.

Auffällige Domainregistrierung bei RovinFin

Die Domain rovinfinai(.)net wurde am 03.07.2026 registriert. Als Registrar ist Hosting Concepts B.V. d/b/a Registrar.eu angegeben. Dieses Registrierungsdatum liegt nach der BaFin-Warnung vom 27.06.2025 zur beschriebenen Plattformreihe. Dieser zeitliche Ablauf ist bei der Bewertung von RovinFin relevant.

Broker zahlt Geld nicht aus

Bei Trading-Betrug werden auf einer digitalen Oberfläche häufig vermeintliche Gewinne dargestellt. Für eine Auszahlung können anschließend neue Zahlungen verlangt werden. Die angeblichen Gründe können Gebühren oder weitere Voraussetzungen betreffen. Wer solche Erfahrungen mit RovinFin gemacht hat sollte kein weiteres Geld überweisen. Eine positive Anzeige im Kundenkonto bedeutet nicht dass tatsächlich ein entsprechender Vermögenswert vorhanden ist.

Ohne echte Konten funktioniert RovinFin nicht

Eine digitale Trading-Show genügt nicht um Zahlungen tatsächlich entgegenzunehmen. Dafür braucht das Geldwäschenetzwerk reale Konten. Wir verfolgen Zahlungswege und identifizieren die Inhaber dieser Konten. Anschließend prüfen wir Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz. Ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht und genau dort setzt die Rückholung des Geldes an.

Wer sind die Kontoinhaber bei RovinFin?

Die Empfängerkonten können auf Unternehmen oder andere Beteiligte des Geldwäschenetzwerks lauten. Deren konkrete Rolle muss anhand der Zahlungsunterlagen untersucht werden. Wer Gelder aus einer Betrugsplattform erhält könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche gemäß § 261 StGB strafbar gemacht haben. Das gilt grundsätzlich auch für Rückzahlungen an Anleger und bedarf einer Prüfung des konkreten Einzelfalls.

RovinFin und Anlagebetrug nach § 263 StGB

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt um einer Person ihr Geld abzulocken begeht Anlagebetrug. Rechtlicher Ausgangspunkt ist insbesondere der Betrug gemäß § 263 StGB. Daneben können je nach Gestaltung weitere strafrechtliche Vorschriften einschlägig sein. Für Geschädigte sind zudem zivilrechtliche Ansprüche entscheidend. In Betracht kommen insbesondere § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

Strafanzeige allein holt das Geld nicht zurück

Eine Strafanzeige ist sinnvoll für die strafrechtliche Aufarbeitung. Sie ersetzt jedoch nicht die zivilrechtliche Verfolgung der Geldspur. Zahlungsbelege und Angaben zu Empfängerkonten sollten deshalb vollständig gesichert werden. Diese Unterlagen können helfen die beteiligten Kontoinhaber zu identifizieren und Rückforderungsansprüche durchzusetzen.

Was tun nach Erfahrungen mit RovinFin?

  • Leisten Sie keine weiteren Zahlungen.
  • Sichern Sie Kontoauszüge und Zahlungsbelege.
  • Bewahren Sie E-Mails sowie Chatverläufe und Vertragsunterlagen auf.
  • Erstatten Sie Strafanzeige wegen des Trading-Betrugs.
  • Lassen Sie Empfängerkonten und zivilrechtliche Ansprüche prüfen.

Resch Rechtsanwälte verfolgt die Geldspur

RESCH Rechtsanwälte verfügt über 40 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt Mandanten in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Resch Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Als einzige Kanzlei in Deutschland verfügt sie über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Wir identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück.

Geld von RovinFin zurückholen

Wenn Sie mit RovinFin Erfahrungen gemacht haben und Ihr Geld zurückholen möchten dann werden Sie jetzt aktiv. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete rechtliche Möglichkeiten.

FAQ zu RovinFin: Krypto, Trading und rechtliche Risiken

Ist RovinFin eine seriöse Krypto- und Trading-Plattform?

RovinFin tritt professionell auf, doch die digitale Oberfläche belegt weder ein echtes Depot noch reale Anlagen. Die amtliche BaFin-Warnung und die fehlende ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung sprechen klar gegen Seriosität.

Welche Bedeutung hat die BaFin-Warnung zu RovinFin für meine Anlage?

Die BaFin stellt fest, dass Kryptowerte-Dienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis angeboten werden und die Betreiber nicht beaufsichtigt sind. Diese Warnung ist ein starkes Indiz für ein unerlaubtes, potenziell illegales Angebot im Bereich Krypto und Online-Trading.

Was sollte ich tun, wenn RovinFin meine Auszahlungswünsche blockiert?

Tätigen Sie keine weiteren Einzahlungen, auch nicht für angebliche Gebühren oder Freischaltungen. Sichern Sie alle Zahlungsbelege, Kontoauszüge und Kommunikationsdaten, um die Geldflüsse und mögliche Rückforderungsansprüche prüfen zu lassen.

Kann ich Geld von RovinFin über die Empfängerkonten zurückholen?

Zahlungen laufen über reale Konten beim Zahlungsdienstleister oder bei Banken, deren Inhaber rechtlich in Anspruch genommen werden können. Anhand der Zahlungswege lassen sich mögliche Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz wegen Anlagebetrugs und Geldwäsche rechtlich bewerten.



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