Sardonagroup.com, sardona-ag.com: Festgeld-Betrug, Identitätsklau
Anleger müssen bei sardonagroup.com, online.sardonagroup.com und sardona-ag.com höchste Vorsicht walten lassen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA warnt ausdrücklich vor der Fake-Festgeld-Plattform, die mitunter über die Domain sardonagroup.com (inklusive Subdomain online.sardonagroup.com) auftritt. Trotz dieser Warnung wirbt sardonagroup.com weiterhin aggressiv mit angeblich sicheren Festgeldanlagen. Auch die offenbar verbundene Seite sardona-ag.com wird von der FINMA im selben Zusammenhang genannt. Wer dort Festgeld anlegt, riskiert, Opfer eines kapitalen Anlagebetrugs zu werden.
FINMA-Warnung: Sardonagroup.com steht nicht für seriöses Festgeld
Die FINMA als zuständige Aufsichtsbehörde in der Schweiz hat sardonagroup.com (registriert am 24.11.2025 bei Name.com, Inc.) auf ihre Warnliste gesetzt. Damit signalisiert die Behörde, dass die Plattform aus aufsichtsrechtlicher Sicht problematisch ist und ein erhebliches Risiko für Anleger darstellt.
Auch die Domain sardona-ag.com (registriert am 05.11.2025 bei der Cnobin Information Technology LTD) wird von der FINMA im selben Kontext erwähnt. Es spricht vieles dafür, dass beide Seiten zu einer einheitlichen Tätergruppe gehören, die systematisch Festgeld-Betrug betreibt und Anleger um ihr Kapital bringt.
Falsche Identität und Täuschung der Anleger bei sardonagroup.com
Auf der Website von sardonagroup.com wird eine angeblich 49-jährige Tätigkeit suggeriert. Tatsächlich sind die Domains sardonagroup.com und online.sardonagroup.com jedoch erst am 24.11.2025 registriert worden. Diese offensichtliche Diskrepanz ist ein klassisches Warnsignal für Anlegerbetrug im Internet.
Hinzu kommt, dass sich die Betreiber fälschlich als Sardona Group AG ausgeben. Die FINMA stellt ausdrücklich klar, dass sardonagroup.com nichts mit der im Handelsregister eingetragenen Sardona Group AG in Zürich (CH) zu tun hat. Hier liegt eine gezielte Irreführung und Identitätsanmaßung vor. Für Anleger, die ihre Erfahrungen mit Festgeldanlagen schildern, zeigt sich häufig ein Muster: Zunächst wirken Website und Auftritt professionell, später werden Auszahlungen verweigert oder ständig hinausgeschoben.
Dieser Sachverhalt kann strafrechtlich als Betrug im Sinne des § 263 StGB bewertet werden. Die Täter täuschen eine seriöse Unternehmensidentität und eine lange Marktpräsenz vor, um bei Anlegern einen Irrtum über die Sicherheit der Anlage zu erzeugen und so Einzahlungen zu erlangen.
Dubiose Kontaktangaben und Scheinpräsenz in Zürich und München
Sardonagroup.com arbeitet mit mehreren Kontaktangaben, um Vertrauen zu erzeugen und eine internationale Präsenz zu simulieren:
- Telefonnummer Schweiz: +41 44 505 64 12
- Telefonnummer Deutschland: +49 89 4143 3035
- Adresse Schweiz: Badenerstrasse 125, 8004 Zürich
- Adresse Deutschland: Dachauer Str. 407, 80992 München
- E-Mail-Adresse: info@sardonagroup.com
Nach den vorliegenden Informationen sitzen die Initiatoren der Website jedoch an keiner dieser Adressen. Es handelt sich daher um Scheinstandorte, die nur eingesetzt werden, um Anleger zu täuschen.
Solche Konstellationen sind typisch für internationalen Anlagebetrug mit Festgeld oder anderen angeblich sicheren Bankprodukten. Für Geschädigte bedeutet dies: Die Spur des Geldes führt oft ins Ausland, während die tatsächlichen Hintermänner im Verborgenen bleiben. Hier sind strukturierte Ermittlungen, eine sorgfältige Bewertung aller Unterlagen und ein koordiniertes Vorgehen mit spezialisierten Anwälten erforderlich. Unsere Anwälte sind genau auf derartige Betrugskomplexe inklusive der dazugehörigen Geldverfolgungen im In- und Ausland spezialisiert.
Sardonagroup.com & sardona-ag.com: Straf- und zivilrechtliche Ansprüche
Wer über sardonagroup.com oder sardona-ag.com Geld als vermeintliches Festgeld angelegt hat, sollte seine rechtliche Position umgehend prüfen lassen. Im Raum stehen insbesondere folgende Tatbestände und Anspruchsgrundlagen:
- Betrug nach § 263 StGB, da durch falsche Identität, unzutreffende Unternehmensangaben und irreführende Historie (angeblich 49 Jahre Tätigkeit) ein Irrtum erzeugt wird, der zu Vermögensverfügungen der Anleger führt.
- Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB, weil unrichtige vorteilhafte Angaben zu einer Kapitalanlage gemacht werden oder nachteilige Tatsachen verschwiegen werden.
- Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie weiteren Schutznormen, etwa aus dem Finanzaufsichtsrecht.
- Rückabwicklungs- und Bereicherungsansprüche nach § 812 BGB, um geleistete Zahlungen zurückzufordern.
Je nach konkreter Ausgestaltung der angebotenen Festgeldprodukte können zudem Verstöße gegen das Aufsichtsrecht (zum Beispiel die Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen) im Raum stehen. Dies ist für die Bewertung der Haftung weiterer Beteiligter bedeutsam, etwa von Zahlungsdienstleistern oder Mitwirkenden in der Vertriebsstruktur.
Erfahrungen anderer Geschädigter zeigen, dass Betrugsplattformen häufig identische Muster verwenden, um Anleger zu ködern. Eine sorgfältige Bewertung der eigenen Unterlagen und Zahlungswege eröffnet oft Ansatzpunkte, um zumindest einen Teil der Gelder zurückzuführen oder haftungsrelevante Dritte in Anspruch zu nehmen.
Was Geschädigte von sardonagroup.com & Co. jetzt tun sollten
Anleger, die bei sardonagroup.com oder sardona-ag.com Festgeld abgeschlossen oder Zahlungen geleistet haben, sollten keine Zeit verlieren. In vielen Fällen lassen sich Konten der Täter sichern oder Rückbuchungen anstoßen.
Checkliste für Betroffene von Festgeld-Betrug:
- Zahlungen sofort stoppen
Keine weiteren Überweisungen, keine Nachschüsse leisten, keine „Gebühren“ oder „Steuern“ an die Plattform bezahlen. - Beweise sichern
- Kontoauszüge und Zahlungsnachweise (Überweisungen, Kreditkartenauszüge etc.)
- Vertragsunterlagen, AGB, Produktbeschreibungen zu Festgeld oder anderen Anlagen
- E-Mail-Verkehr, Chat-Protokolle, SMS, Telefonnotizen
- Screenshots der Website sardonagroup.com, online.sardonagroup.com und sardona-ag.com
- Keine Fernwartungssoftware zulassen
Falls die angeblichen Berater Zugang per TeamViewer, AnyDesk oder ähnlichen Programmen verlangen, sofort abbrechen. Hier droht zusätzlicher Schaden, bis hin zur vollständigen Kontoräumung. - Strafanzeige erstatten
Die Vorgänge bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen. Hinweise der FINMA sollten dabei ausdrücklich erwähnt werden. - Spezialisierte anwaltliche Unterstützung einholen
Nur mit strukturierter juristischer Bewertung und professioneller Vorgehensweise bestehen realistische Chancen, Gelder zurückzuholen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte für Geschädigte
Wenn Sie bei sardonagroup.com, online.sardonagroup.com oder sardona-ag.com Geld als Festgeld oder andere Anlage eingezahlt haben, sollten Sie den Vorgang umgehend anwaltlich prüfen lassen. Eine qualifizierte Bewertung Ihrer Erfahrungen, Vertragsunterlagen und Zahlungswege ist die Grundlage für ein zielgerichtetes Vorgehen gegen die Verantwortlichen und gegebenenfalls beteiligte Zahlungsdienstleister.
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte ist seit 40 Jahren auf Anlegerschutz und Anlagebetrug spezialisiert und unterstützt Geschädigte dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Ersteinschätzung Ihrer individuellen Bewertung des Falls und der rechtlichen Optionen.
Kontaktieren Sie Resch Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website der Kanzlei, um Ihre Unterlagen zu übermitteln und weitere Schritte zu besprechen.
FAQ zu Festgeld-Betrug über Sardonagroup.com
Welche Risiken bestehen für Anleger bei sardonagroup.com und sardona-ag.com?
Die FINMA-Warnung und die offenkundige Identitätsanmaßung deuten auf systematischen Festgeld-Betrug hin, bei dem Auszahlungen typischerweise verzögert oder verweigert werden. Wer dort Festgeld, Krypto oder andere scheinbar sichere Anlagen zeichnet, riskiert regelmäßig den vollständigen Verlust seines investierten Kapitals.
Wie bewerten Aufsichtsbehörden wie die FINMA sardonagroup.com?
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt sardonagroup.com auf ihrer Warnliste und stellt klar, dass kein Bezug zur echten Sardona Group AG besteht. Dies ist ein starkes Signal dafür, dass es sich nicht um einen regulierten Broker oder ein seriöses Kreditinstitut handelt.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen für Geschädigte von sardonagroup.com in Betracht?
Im Raum stehen insbesondere Betrug nach § 263 StGB, Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB sowie zivilrechtliche Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche nach §§ 823, 812 BGB. Je nach Fallgestaltung können zudem Verstöße gegen das Finanzaufsichtsrecht die Haftung weiterer Beteiligter wie Zahlungsdienstleister begründen.
Wie sollten Betroffene reagieren, wenn bei sardonagroup.com Auszahlungen blockiert werden?
Stoppen Sie alle weiteren Zahlungen, sichern Sie konsequent Beweise (Zahlungsnachweise, Kommunikation, Screenshots) und erstatten Sie Strafanzeige unter Hinweis auf die FINMA-Warnung. Lassen Sie Ihre individuelle Situation zeitnah rechtlich prüfen, um Rückforderungs- und Haftungsansprüche strategisch durchzusetzen.


