StoneGuardPartners: Follow-Up-Scam on time erkennen
29.04.2026. Haben Sie Kontakt mit StoneGuardPartners über stoneguardpartners(.)net gehabt? Dann besteht akute Gefahr eines Recovery-Betrugs bzw. eines nachgelagerten Follow-Up-Scams. Die Plattform stoneguardpartners(.)net tritt als vermeintlicher Geldrückholdienst auf, obwohl tatsächlich keine echte Hilfe für bereits vorab betrogene Anleger erfolgt. Wer hier Gelder eingezahlt hat oder zur Zahlung aufgefordert wird, der läuft Gefahr, seine geldlichen Schäden nur noch weiter zu vergrößern. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um Ihr Geld zu schützen und tatsächlich zurückzufordern. Hier erhalten Sie echte Hilfe im Falle von bereits erfolgtem Anlagebetrug, wir sind seit Jahrzehnten auf Geldverfolgungen im In- und Ausland spezialisiert.
Was steckt hinter StoneGuardPartners?
StoneGuardPartners präsentiert sich auf stoneguardpartners(.)net als seriöser Partner für die Rückforderung verlorener Gelder. Aussagen wie „Ihr zuverlässiger Partner bei der Rückforderung von Geldern“ oder Hinweise auf angebliche Expertise in Finanzen und Recht dienen ausschließlich dazu, Vertrauen aufzubauen. Tatsächlich handelt es sich nicht um einen legitimen Recovery-Dienst, sondern um einen klassischen Follow-Up-Scam. Personen, die bereits zuvor Erfahrungen mit Trading-Betrug gemacht haben, werden gezielt erneut angesprochen, um weitere Zahlungen zu erwirken.
StoneGuardPartners ist Teil eines betrügerischen Systems
Die Plattform StoneGuardPartners nutzt typische Täuschungsmethoden. Eine angebliche Unterstützung bei der Rückholung von Geldern wird versprochen, obwohl keine reale Dienstleistung erbracht wird. Anlagebetrug ist das bewusste Vorspiegeln falscher Tatsachen, um einem anderen Menschen Geld zu verschaffen oder zu entziehen. Genau dieses Muster zeigt sich hier. Die Täter geben sich als Helfer aus, verfolgen jedoch ausschließlich das Ziel, weitere Zahlungen zu generieren.
Fehlende Transparenz bei StoneGuardPartners
Auffällig ist, dass auf stoneguardpartners(.)net keine überprüfbare Geschäftsadresse angegeben wird. Zwar existieren Kontaktdaten wie die Schweizer Tel.-Nr. +41319001723 und die E-Mail support@stoneguardpartners(.)net, doch diese schaffen keine rechtliche Verbindlichkeit. Solche Strukturen sind typisch für illegale Plattformen. Zudem wurde die Domain erst am 22.01.2026 bei Tucows, Inc. registriert, was ein weiteres Indiz für ein kurzfristig angelegtes Betrugsmodell ist.
StoneGuardPartners zahlt kein Geld zurück
Viele Betroffene berichten in ihren Erfahrungen, dass StoneGuardPartners zusätzliche Gebühren verlangt, angeblich für rechtliche Schritte oder die Freigabe von Geldern. Eine Auszahlung erfolgt jedoch nicht. Stattdessen werden immer neue Gründe vorgeschoben, warum weitere Zahlungen notwendig seien und warum das Geld final nicht ausgezahlt werden kann. Diese Erfahrungen zeigen klar, dass keine echte Rückholung stattfindet. Eine objektive Bewertung der Plattform fällt daher eindeutig negativ aus.
Ohne Konten kein Betrug
Damit das System funktioniert, nutzen die Täter reale Bankkonten. Diese stehen im Zentrum des Betrugs. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und gehen gegen sie vor. Denn ohne diese Konten könnten die Täter keine Gelder vereinnahmen. Wer Geld aus solchen Transaktionen erhält, muss damit rechnen, sich nach § 261 StGB wegen Geldwäsche strafbar zu machen.
Wer sind die Hintermänner von StoneGuardPartners?
Die Struktur hinter StoneGuardPartners ist professionell organisiert. Solche Netzwerke arbeiten arbeitsteilig und international. Häufig sind Unternehmen eingebunden, die nach außen hin seriös erscheinen, tatsächlich aber Teil eines Geldwäschenetzwerks sind. Dadurch entstehen haftbare Anspruchsgegner, gegen die zivilrechtlich vorgegangen werden kann.
Juristische Einordnung der hier initiierten Abzocke
Wer andere über den wahren Sachverhalt täuscht, um an deren Geld zu kommen, handelt betrügerisch. Strafrechtlich ist dies als Betrug gemäß § 263 StGB zu bewerten. Zusätzlich kommen Tatbestände wie Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB sowie Geldwäsche gemäß § 261 StGB in Betracht. Parallel bestehen zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz, etwa aus § 812 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.
Wichtig ist: Strafverfahren führen nicht automatisch zur Rückzahlung. Entscheidend ist die konsequente Verfolgung der Geldströme.
Was tun bei StoneGuardPartners-Geldschneiderei? Checkliste
- Keine weiteren Zahlungen leisten
- Sämtliche Kommunikation und Zahlungsbelege sichern
- Anzeige bei der Polizei erstatten
- Keine Rückholangebote unbekannter Anbieter annehmen
- Spezialisierten Anwalt einschalten
Fazit zu StoneGuardPartners
Die Erfahrungen mit StoneGuardPartners zeigen eindeutig, dass es sich um einen betrügerischen Follow-Up-Scam handelt. Die angebliche Hilfe ist Teil der Täuschung. Eine klare Bewertung ergibt: Anleger sollen systematisch zu weiteren Zahlungen bewegt werden.
RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück.
Wenn Sie Ihr Geld von StoneGuardPartners zurückholen möchten, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte telefonisch unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen den Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
FAQ zu StoneGuardPartners
Wie funktioniert der Betrug durch StoneGuardPartners konkret?
StoneGuardPartners nutzt einen sogenannten Follow-Up-Scam: Bereits durch Trading-Betrug geschädigte Anleger werden gezielt kontaktiert und mit einem angeblichen Recovery-Service zu weiteren Zahlungen verleitet, ohne dass tatsächlich Gelder zurückgeführt werden.
Woran erkenne ich, dass StoneGuardPartners kein seriöser Recovery-Dienst ist?
Typisch sind das Versprechen der Rückholung von Geldern ohne nachvollziehbare Nachweise, das Fehlen einer überprüfbaren Geschäftsadresse, eine erst kürzlich registrierte Domain sowie wiederholte Forderungen nach zusätzlichen Gebühren ohne anschließende Auszahlung.
Welche rechtlichen Risiken bestehen für Beteiligte an den Geldströmen von StoneGuardPartners?
Wer Konten für solche Trading- und Krypto-Betrugssysteme bereitstellt oder Gelder weiterschleust, riskiert eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche nach § 261 StGB und kann außerdem zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Was sollten Betroffene tun, wenn sie an StoneGuardPartners Geld gezahlt haben?
Betroffene sollten keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Unterlagen und Kommunikationsverläufe sichern, Anzeige wegen Anlagebetrugs erstatten und die Geldströme rechtlich prüfen lassen, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Rückzahlung zu klären.


