Spezialkanzlei für Anlagebetrug Erfahrung seit über 40 Jahren

TradeInch:
Warnung vor Plattform, Scam-Gefahr!

14.09.2026 Wer sich bei TradeInch über my(.)tradeinch(.)com oder mystery(.)tradeinch(.)com einloggt, der dürfte sich mit Anlagebetrug konfrontiert sehen. Die neuseeländische Financial Markets Authority (FMA) warnt bereits vor diesem Anbieter. Auch die erst kürzlich erfolgte Domainregistrierung vom 17.11.2025 ist für die Bewertung von TradeInch relevant. Zahlen Sie kein weiteres Geld an den Anbieter. Lesen Sie den Artikel und erfahren Sie, wie wir Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es die TradeInch Plattform wirklich?

Die Darstellung von TradeInch vermittelt den Eindruck einer echten Trading-Plattform. Entscheidend sind jedoch die realen Zahlungswege hinter dieser digitalen Kulisse. Angezeigte Guthaben oder Trading-Gewinne sind keine echten Bankguthaben. Ebenso wenig belegen Bildschirmwerte ein tatsächlich vorhandenes Depot. Die Erfahrungen mit my(.)tradeinch(.)com und mystery(.)tradeinch(.)com sind daher anhand der realen Geldflüsse zu bewerten. Die FMA warnt bereits vor dem Anbieter.

TradeInch und die neuseeländische FMA-Warnung

Die Financial Markets Authority (FMA) hat bereits eine Warnung zu TradeInch veröffentlicht. Diese amtliche Warnmeldung bestätigt die Bewertung als Anlagebetrug und verdeutlicht einmal mehr, dass es im Internet Akteure gibt, die Anlegern zwar viel versprechen, diese dann aber gnadenlos abzocken. Betroffene sollten keine weiteren Einzahlungen veranlassen.

Domainregistrierung von TradeInch

Die Domain tradeinch(.)com, aus welcher die hier eruierten Login-Subdomains resultieren, wurde am 17.11.2025 bei NameSilo, LLC registriert. Dieses Datum ist bei der rechtlichen und tatsächlichen Einordnung des Internetauftritts relevant. Es zeigt den zeitlichen Rahmen des registrierten Domainauftritts.

TradeInch zahlt nicht aus

Beim Trading-Betrug werden häufig scheinbare Gewinne auf einer Plattform angezeigt. Später folgen Forderungen nach weiteren Zahlungen vor einer angeblichen Auszahlung. Solche Forderungen können etwa mit Gebühren oder weiteren Voraussetzungen begründet werden. Erfahrungen dieser Art sprechen für eine inszenierte Trading-Umgebung. Maßgeblich sind die tatsächlichen Zahlungsströme und Empfängerkonten.

Ohne echte Konten funktioniert TradeInch nicht

Die digitale Inszenierung allein kann kein Geld entgegennehmen. Dafür benötigt das Geldwäschenetzwerk echte Konten und tatsächliche Kontoinhaber. Unsere Anwälte verfolgen deshalb die Spur jeder Zahlung. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und holen das Geld zurück. Denn ohne echte Konten funktioniert der Betrug nicht.

Wer sind die Kontoinhaber hinter TradeInch?

Für die Rückholung des Geldes sind die Empfänger der Zahlungen besonders wichtig. Die Kontoinhaber können unter bestimmten Voraussetzungen zivilrechtlich haften. Ansprüche können sich etwa aus § 812 BGB ergeben. Auch § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB kann relevant sein. Die konkrete Anspruchsgrundlage richtet sich nach dem jeweiligen Zahlungsweg.

TradeInch und die juristische Bewertung

Betrug liegt vor, wenn jemand über tatsächliche Umstände täuscht, um dem Gegenüber Geld zu entziehen. Der Straftatbestand des Betrugs ist in § 263 StGB geregelt. Bei der Verschleierung betrügerisch erlangter Gelder kommt zudem § 261 StGB zur Geldwäsche in Betracht. Wer Geld von einer Betrugsplattform erhält, könnte sich gegebenenfalls selbst wegen Geldwäsche strafbar gemacht haben. Das gilt auch bei Rückzahlungen durch TradeInch und bedarf einer Prüfung des Einzelfalls.

Was tun nach schlechten Erfahrungen mit TradeInch?

  • Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an TradeInch.
  • Sichern Sie sämtliche Zahlungsbelege und Empfängerdaten.
  • Speichern Sie Kommunikation und Screenshots der Trading-Anzeigen.
  • Kontakte via my(.)tradeinch(.)com und mystery(.)tradeinch(.)com dokumentieren.
  • Geldflüsse und mögliche Rückforderungsansprüche rechtlich prüfen lassen.

TradeInch Anlagebetrug: Geld zurückholen

Resch Rechtsanwälte gehört zu den größten Kanzleien für Anlagebetrug in Deutschland. Als einzige Kanzlei verfügt sie über 40 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Unsere Anwälte verfolgen konsequent die Spur des Geldes. Ziel ist die Identifikation der Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und die Rückholung der Gelder unserer Mandanten.

Die Bewertung von TradeInch ist aufgrund der amtlichen Warnung aus Neuseeland klar. Wir holen das Geld zurück und verfolgen dafür die tatsächlichen Zahlungswege. Wenn Sie mit TradeInch Erfahrungen gemacht haben sollten Sie jetzt handeln. Kontaktieren Sie Resch Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen konkrete Wege zur Rückforderung.

FAQ zu TradeInch: Anlagebetrug, Krypto-Trading, FMA-Warnung

Wie seriös ist TradeInch als Trading- und Krypto-Plattform einzustufen?
TradeInch wird aufgrund der FMA-Warnung und der geschilderten Praktiken als Anlagebetrug bewertet. Die angezeigten Trading-Gewinne und Kontostände auf my.tradeinch.com und mystery.tradeinch.com stellen keine nachgewiesenen Bankguthaben oder echten Depots dar.

Welche Bedeutung hat die FMA-Warnung zu TradeInch für Geschädigte?
Die Warnung der neuseeländischen Financial Markets Authority (FMA) ist ein starkes Indiz für einen unseriösen Broker bzw. eine illegale Trading-Plattform. Sie unterstreicht, dass Betroffene keine weiteren Einzahlungen leisten und ihre bisherigen Geldflüsse rechtlich prüfen lassen sollten.

Warum zahlt TradeInch angebliche Gewinne nicht aus?
Typisch für Trading-Betrug ist die Inszenierung hoher Gewinne, gefolgt von immer neuen Forderungen nach Gebühren oder Zusatzbedingungen vor einer vermeintlichen Auszahlung. Dieses Verhalten spricht für ein reines Täuschungssystem, bei dem die realen Zahlungsströme und Empfängerkonten im Vordergrund der juristischen Bewertung stehen.

Welche rechtlichen Ansprüche kommen gegen die Kontoinhaber hinter TradeInch in Betracht?
Je nach Zahlungsweg können Rückforderungsansprüche insbesondere aus § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) sowie aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB (Betrug) bestehen. Parallel kann eine strafrechtliche Einordnung wegen Betrugs und gegebenenfalls Geldwäsche nach § 261 StGB in Betracht kommen.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Rufen Sie an + 49 30 / 88 59 77 0 – kostenlose Beratung – Geld zurück

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.