Upward Investments - Warnung vor Betrug und falschen Versprechen

Upward Investments Erfahrungen - BaFin warnt vor unerlaubten Geschäften!

Upwardinvestments.org ist Betrug, kein Zweifel. Hinter glänzenden Versprechungen von täglichen Gewinnen verbirgt sich die gezielte Täuschung argloser Anleger. Besonders gefährlich: Die Täter missbrauchen den Klang seriöser Begriffe, tarnen sich als „Investments“ und erzeugen damit die Illusion von Verlässlichkeit. In Wahrheit gibt es weder Lizenz noch Aufsicht, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt zu Recht explizit vor dieser Plattform. Anleger werden mit unrealistisch hohen Renditeversprechen und angeblichen Analysetools gelockt.



Upwardinvestments.org - Täuschung mit Kalkül

Die Täter bauen ihre Täuschung auf klassische Muster. Gefälschte Referenzen suggerieren erfolgreiche Anleger-Erfahrungen, angebliche Bewertungen preisen den Service als seriös, ohne jemals überprüfbar zu sein. Anleger sehen bunte Dashboards, in denen vermeintlich Vermögen wächst, während tatsächlich nur manipulierte Zahlen eingeblendet werden. Parallel setzen die Betrüger auf psychologischen Druck. Sie rufen Anleger wiederholt an, reden von angeblich knappen Fristen und warnen, dass man nur mit sofortiger Einzahlung von Chancen profitieren könne. Am Ende stehen getäuschte Menschen, deren Geld längst außer Reichweite ist.


Juristische Bewertung: Unzulässige Finanzgeschäfte und Betrugstatbestand

Juristisch ist der Fall klar. Es fehlt die erforderliche Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG), weshalb schon die Durchführung solcher Geschäfte verboten ist. § 54 KWG macht deutlich, dass Handeln ohne Zulassung strafbar ist, auch wenn dies allein noch keinen direkten Schadensersatzanspruch für Anleger begründet. Doch in Verbindung mit den Handlungen von upwardinvestments.org treten deutliche Anhaltspunkte für Betrug im Sinne von § 263 Strafgesetzbuch zutage. Täuschung über angebliche Investments, Erregung eines Irrtums bei Anlegern, und die Erzielung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils durch Kapitalentzug: genau das passiert hier.

Für Rückforderungsansprüche kommen die zivilrechtlichen Instrumente ins Spiel: § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (ungerechtfertigte Bereicherung) oder § 823 BGB (Schadensersatz). Auch § 826 BGB ermöglicht eine Klage bei sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Entscheidend bleibt: Jeder Einzelfall muss geprüft werden, auch unter Einbeziehung der Rechtslage im Sitzstaat des jeweiligen Empfängers. Dennoch besteht für Geschädigte eine realistische Chance, ihr verloren geglaubtes Kapital über anwaltliche Schritte zurückzufordern.


Ermittlungen enthüllen technische Spuren des Betrugs

Die Domain upwardinvestments.org wurde am 5. Dezember 2022 registriert und ist bis zum 5. Dezember 2025 aktiv. Zuständig ist der Registrar NameCheap, Inc. Alle Verwaltungsinformationen sind konsequent anonymisiert, auch technisch wurde dauerhaft ein Privacy-Schutz aktiviert. Damit ist der Betreiber nicht identifizierbar. Die verwendeten Nameserver wechselten mehrfach, aktuell werden dns1.freehostia.com und dns2.freehostia.com geführt. Der technische A-Record verweist auf die IP-Adresse 162.210.101.174 bei Liquidnet US LLC in Florida. Für den E-Mail-Verkehr wird der legitime Anbieter Zoho eingesetzt, was eine eingerichtete Nachrichtenkommunikation erkennen lässt.

Auf der Webseite tritt die Plattform unter den Namen Upward Investments und Bot Cube Investments Incorporated auf. Dort werden riskante Programme zu Aktien, Forex, Kryptowährungen und Rohstoffen angeboten. Anlegern wird eine tägliche Rendite von bis zu 25 Prozent in Aussicht gestellt, ergänzt durch Provisionen und Bonusmodelle. Ein tatsächlicher Lizenznachweis fehlt vollständig. Genannt wird lediglich ein Copyright-Hinweis „©2021 Bot Cube Investments Incorporated“. Kein Ort, keine Registernummer, keine überprüfbare Identität. Kontaktmöglichkeiten beschränken sich auf Links zu Telegram und Instagram. Keine Telefonnummer, keine Adresse, keine E-Mail.


Was Geschädigte von Upward Investments jetzt konkret tun müssen

Wer betroffen ist, darf jetzt nicht zögern. Ruhig bleiben, kein Geld mehr überweisen, keine persönlichen oder finanziellen Daten preisgeben. Alle vorhandenen Unterlagen sichern, Screenshots anfertigen, Zahlungen dokumentieren. Diese Beweise sind essentiell für die Rückforderung. Danach unverzüglich einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Nur so lassen sich die notwendigen Schritte einleiten, um Geld auch aus dem Ausland zurückzuholen. Jede Verzögerung schwächt die Position der Betroffenen und stärkt die Hand der Täter.


Resch Rechtsanwälte hilft Anlegern

Wir sind auf Anlagebetrug spezialisierte Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir helfen Ihnen bei allen Problemen rund um Geldanlagen, Falschanlagen und Betrug bei Anlageprodukten. Unsere auf Anlegerschutz spezialisierten Anwälte beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten im Kapitalanlagerecht und ermöglichen es Ihnen unter Umständen auch hohe Anlagesummen erfolgreich zurückzufordern. Wir vertreten regelmäßig auch sehr große Mandanten bei sehr hohen Anlagesummen von mehreren hunderttausend Euro. Eine Rückforderung der Investitionen von Anlagebetrügern ist in der Regel ab 10.000 EUR ratsam und ab 100.000 EUR unentbehrlich. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Erstberatungstermin mit unseren Anwälten unter Tel. 030 88 59 77 0 oder mail@resch-rechtsanwaelte.de - desto schneller wir für Sie tätig werden können, desto höher sind die Erfolgschancen.


FAQ zu Upward Investments

Ist Upward Investments seriös?

Upward Investments ist nicht seriös - es handelt sich um ein betrügerisches Angebot ohne gültige Zulassung. Anleger riskieren den vollständigen Verlust ihres eingesetzten Kapitals.

Welche Erfahrungen gibt es mit Upward Investments?

Betroffene berichten von erheblichen Verlusten - Upward Investments täuscht Anleger mit manipulierten Dashboards und falschen Renditeversprechen. Juristisch gilt das Angebot ohne Lizenz als verbotene Finanzdienstleistung und erfüllt den Betrugstatbestand (§ 263 StGB).

Kann man bei Upward Investments Geld zurückholen?

Ja - Anleger können Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) oder Schadensersatz wegen Betrugs (§ 823 BGB i.V.m. § 263 StGB) geltend machen. Die Erfolgsaussichten hängen jedoch vom Einzelfall und der Durchsetzbarkeit gegen die Täter ab.

Wer steckt hinter Upward Investments?

Hinter Upward Investments stehen anonyme Betreiber - deren Identität wird durch verschleierte Domain-Registrierung, Strohfirma („Bot Cube Investments Incorporated“) und fehlende Lizenznachweise verborgen. Technische Spuren führen lediglich zu ausländischen Hosting- und Mail-Dienstleistern, nicht zu einer überprüfbaren Firma.



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