Ventora Limited – dringende Warnung der Schweizer FINMA

Anleger sollten auf ventoralimited.com wachsam sein, riecht nach Anlagebetrug

Ventora Limited – keine gute Idee, dort Geld anzulegen! Am 29. Oktober 2025 hat die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA eine Warnung gegen Ventora Limited veröffentlicht. Es wird bewertend darauf hingewiesen, dass Ventora Limited nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen ist. Dennoch behauptet die Plattform auf ihrer Webseite, ein zuverlässiger Broker zu sein, und zeigt sogar ein angebliches FINMA-Zertifikat, welches sich als Fake herausstellt. Anleger, die über Ventora Limited – auf ventoralimited.com bzw. m.ventoralimited.com – investiert haben, sollten umgehend handeln und einen erfahrenen Anlagebetrug-Anwalt mit ins Boot holen, um das eingebrachte Geld auf seriösem Wege zu retten.


Ventora Limited – Zweifel an Seriosität und Regulierung

Ventora Limited gibt sich als seriöser Online-Broker aus, der sichere und transparente Handelsdienstleistungen anbietet. Nach den Erkenntnissen unserer In-House-Ermittlungsabteilung handelt es sich dabei jedoch um einen nicht regulierten Anbieter. Trotz der Verwendung offizieller Logos und Zertifikate verfügt Ventora Limited über keine Zulassung einer Finanzaufsichtsbehörde. Die Behauptung, unter Aufsicht der schweizerischen FINMA zu stehen, ist falsch und kann unmissverständlich als Täuschung der Anleger gewertet werden. Ein solcher Sachverhalt erfüllt regelmäßig den Tatbestand des § 263 StGB (Betrug) und kann zudem einen Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen, da ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden.


Erfahrungen mit Ventora Limited sprechen klare Sprache

Anleger schildern in ihren Erfahrungen mit Ventora Limited, dass Einzahlungen reibungslos angenommen, Auszahlungen jedoch systematisch verzögert oder gar verweigert werden. Oft fordern vermeintliche „Kundenberater“ zusätzliche Zahlungen unter dem Vorwand von Steuer- oder Verifikationsgebühren. Nach der Zahlung bricht der Kontakt in der Regel ab. Diese Vorgehensweise ist typisch für Anlagebetrug im Online-Trading. Wer betroffen ist, sollte keinesfalls weitere Gelder überweisen und umgehend eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen.


Identitätsverschleierung bei Ventora Limited

Ein seriöser Broker ist nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) verpflichtet, ein vollständiges Impressum mit Anschrift, Vertretungsberechtigtem und Kontaktangaben bereitzustellen. Auf der Website von Ventora Limited fehlen jedoch sowohl eine rechtsverbindliche Anschrift (auf der Website wird „Stradun 16, Grandevent, Switzerland“ angegeben, in der FINMA-Warnung erscheint die „Rte du Village 20, 1421 Grandevent, Switzerland“, diese Anschriften erweisen sich allerdings als Ermittlungssackgassen) als auch der Name eines Verantwortlichen. Diese Verletzung der Impressumspflicht ist ein deutlicher Hinweis auf eine betrügerische Struktur und erschwert die Rückverfolgung der Täter erheblich. Da nützt auch die Angabe der E-Mail-Adresse suppport@m.ventoralimited.com nichts.


Rechtliche Schritte und Rückforderungsmöglichkeiten

Betroffene Anleger sollten umgehend juristisch prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückzahlung gemäß § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) oder § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB (Betrug) bestehen. Auch Zahlungsdienstleister oder Banken, die Transaktionen abgewickelt haben, können unter Umständen in die Haftung genommen werden, wenn sie offensichtliche Warnsignale ignoriert haben.


Handlungsempfehlung für Opfer von Ventora Limited, Checkliste

  ✔ Keine weiteren Zahlungen leisten – auch nicht für angebliche Freischaltungen oder Steuern.
  ✔ Beweissicherung: Screenshots, Chatverläufe, Zahlungsbelege und Mails sichern.
  ✔ Bank oder Kreditkarteninstitut informieren und Rückbuchung prüfen.
  ✔ Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) erstatten.
  ✔ Rechtsberatung durch eine auf Anlagebetrug spezialisierte Kanzlei einholen.


Unterstützung durch Resch Rechtsanwälte

Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte verfolgt seit 1986 Fälle von Anlagebetrug und unterstützt Geschädigte bei der Rückverfolgung von Zahlungen und der Geltendmachung von Ansprüchen. Wenn Sie Opfer von Ventora Limited geworden sind, wenden Sie sich jetzt an unsere Experten. Telefon: +49 30 / 88 59 77 0. Oder nutzen Sie das Kontaktformular aufresch-rechtsanwaelte.de


FAQ zu Ventora Limited

Was hat die FINMA über Ventora Limited gesagt?
Die FINMA hat am 29.10.2025 ausdrücklich gewarnt, dass Ventora Limited nicht im Handelsregister eingetragen und nicht von ihr beaufsichtigt ist.

Ist Ventora Limited ein regulierter Broker?
Nein. Ventora Limited verfügt über keine Lizenz und unterliegt keiner Aufsicht durch eine Finanzbehörde.

Wie kann ich mein Geld von Ventora Limited zurückbekommen?
Betroffene sollten sofort Beweise sichern, Zahlungen stoppen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Rückzahlungsansprüche geltend zu machen.



Jetzt Termin für eine kostenlose Beratung buchen!

Vereinbaren Sie hier einen kostenfreien Erstberatungstermin:
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte wird schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.