Vermond24:
Einzahlung ja, Auszahlung nie – typische Betrugsmasche
16.10.2026 Haben Sie über Vermond24 Festgeld abgeschlossen oder Geld überwiesen, dann sind Sie einem Festgeld-Betrug zum Opfer gefallen. Die Plattform tritt über vermond24(.)com auf und arbeitet mit einer Inszenierung aus angeblichen Beratern, Telefonnummern und einer Londoner Adresse. Hinter Vermond24 steht keine seriöse Festgeldanlage, sondern ein System zur Abschöpfung Ihrer Überweisungen. Lesen Sie diesen Artikel, damit Sie Ihr Geld gezielt zurückfordern.
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Gibt es Vermond24 wirklich?
Vermond24 ist keine echte Festgeldbank, sondern eine Kulisse für Anlagebetrug. Die angebliche Anschrift Unit 2.15 Barley Mow Centre, 10 Barley Mow Passage, London, England, W4 4PH United Kingdom dient der Vertrauensbildung und nicht dem Geschäftsbetrieb. Auch das Auftreten mit vermeintlichen Anlageberatern ist Teil der Show. Genannt werden Nadine Bachman unter nadine.bachman@vermond24(.)com und Daniel Hoffmann unter daniel.hoffmann@vermond24(.)com. Dazu kommt die Kontaktaufnahme über support@vermond24(.)com und die Telefonnummer +49 698088-4000, die Seriosität signalisieren soll.
Vermond24 nutzt Identitätsdiebstahl im Impressum
Bei Vermond24 gibt es kein wahrheitsgetreues Impressum. Es wird Identitätsdiebstahl zulasten der britischen Pallas Holdings Ltd. eingesetzt. Das ist ein klares Indiz für planmäßige Täuschung im Sinne von § 263 StGB. Wer solche Angaben verwendet, will Rückverfolgbarkeit verhindern und Einzahlungen beschleunigen.
Vermond24 Erfahrungen zeigen das typische Festgeld-Muster
Viele Vermond24 Erfahrungen folgen einem wiederkehrenden Schema. Es werden vermeintlich sichere Festgeldkonditionen präsentiert und es wird mit Zeitdruck gearbeitet. Nach der Einzahlung werden weitere Zahlungen verlangt, etwa für angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltungen. Eine Auszahlung wird dann verzögert oder vollständig verweigert.
Vermond24 Bewertung aus anwaltlicher Sicht
Unsere Bewertung fällt eindeutig aus. Vermond24 ist Festgeld-Betrug und damit Anlagebetrug. Das Auftreten als Festgeldanbieter ohne belastbare Identität und mit Identitätsdiebstahl spricht für ein vorsätzliches Täuschungskonzept. Ziel ist es, Anleger zu Zahlungen zu bewegen und die Spur des Geldes zu verschleiern.
Vermond24 und § 32 KWG, unerlaubte Finanzdienstleistungen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt regelmäßig eine Erlaubnis nach § 32 KWG. Festgeldangebote sind typischerweise dem regulierten Bereich zuzuordnen. Tritt ein Anbieter ohne klare, überprüfbare Betreiberstruktur auf, dann liegt der Verdacht nahe, dass eine Erlaubnis nicht besteht und das Geschäft unerlaubt betrieben wird.
Strafrechtliche Einordnung bei Vermond24
Anlagebetrug erfüllt regelmäßig den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB. Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Hinzu kommen bei strukturiertem Vorgehen Ansatzpunkte für § 264a StGB, wenn Kapitalanlagen mit irreführenden Angaben beworben werden. Bei arbeitsteilig organisierten Abläufen kommen zudem Aspekte von § 129 StGB in Betracht.
Ohne Bankkonten funktioniert Vermond24 nicht
Die Täter können das Geld nur abziehen, wenn echte Bankkonten genutzt werden. Genau hier setzt die Rückholung an. Wir identifizieren die Inhaber der Konten des Geldwäschenetzwerks und holen das Geld zurück, denn ohne echte Konten geht der Betrug nicht. Wer Gelder weiterleitet oder Rückzahlungen entgegennimmt, kann sich zudem selbst dem Risiko einer Strafbarkeit wegen Geldwäsche nach § 261 StGB aussetzen.
Zivilrechtliche Ansprüche gegen Kontoinhaber und Beteiligte
Strafanzeigen sind wichtig, sie ersetzen aber nicht die Rückforderung. Entscheidend sind zivilrechtliche Schritte gegen Zahlungsempfänger. In Betracht kommen Ansprüche aus § 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. Je nach Konstellation können auch weitergehende deliktische Ansprüche geprüft werden.
Was tun? Checkliste nach Vermond24 Erfahrungen
- Leisten Sie keine weiteren Zahlungen an Vermond24.
- Sichern Sie alle Unterlagen, E-Mails und Chatverläufe mit Vermond24.
- Dokumentieren Sie Überweisungen, Empfängerkonten und Verwendungszwecke.
- Sprechen Sie mit Ihrer Bank über Rückrufmöglichkeiten und Verdachtsmeldungen.
- Erstatten Sie Strafanzeige und benennen Sie alle verwendeten Kontaktdaten.
- Lassen Sie die zivilrechtliche Rückforderung sofort prüfen.
Resch Rechtsanwälte setzt die Rückholung durch
RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück.
Wenn Sie Ihr Geld von Vermond24 zurückholen wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte jetzt möglich sind.
FAQ zu Vermond24 Festgeld-Betrug
Wie seriös ist Vermond24 als Festgeldanbieter einzustufen?
Vermond24 tritt zwar wie eine Festgeldbank mit Beratern, Londoner Adresse, Telefon und E-Mail-Kontakten auf, wird rechtlich jedoch als Anlagebetrug und damit als unseriöse Plattform bewertet.
Woran erkenne ich den mutmaßlichen Anlagebetrug bei Vermond24?
Typisch sind falsche Identitätsangaben im „Impressum“, der Identitätsdiebstahl zulasten der Pallas Holdings Ltd., hoher Zeitdruck, immer neue Forderungen für angebliche Steuern oder Gebühren und verweigerte Auszahlungen.
Welche strafrechtliche Bedeutung hat das Vorgehen von Vermond24?
Die Vermond24-Masche erfüllt regelmäßig den Betrugstatbestand nach § 263 StGB, mit möglichen weiteren Bezügen zu § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) und § 129 StGB bei organisiertem Vorgehen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Geschädigte von Vermond24?
Betroffene können neben einer Strafanzeige zivilrechtliche Ansprüche wie Rückforderung nach § 812 BGB und Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB gegen Kontoinhaber und weitere Beteiligte prüfen lassen.


