Wise@wisefestgeldkonto.com – unseriöser E-Mail-Absender!
Bewertung: Identitätsklau, Festgeldbetrug – Wise Europe SA nicht verantwortlich!
Die BaFin warnt vor Festgeld, welches per E-Mail via wise@wisefestgeldkonto.com offeriert wird. Eine eigene Plattform oder Website existiert hierzu nicht. Die Betrüger nutzen den Namen „Wise“, um Vertrauen zu erwecken, handeln jedoch nicht im Auftrag der echten Wise Europe SA. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht liegt ein Identitätsdiebstahl vor. Opfer berichten über ungute Erfahrungen mit diesen Festgeldangeboten; eine seriöse Bewertung ist ausgeschlossen. Sind Sie auf den E-Mail-Absender wise@wisefestgeldkonto.com hereingefallen? Lassen Sie Ihren Betrugsfall von unseren Anlagebetrugsexperten bewerten.
Festgeldangebote per E-Mail: Warnung vor Anlagebetrug
In diesem Fall existiert keine Plattform, kein Online-Portal und kein Kundenbereich. Kontaktaufnahme erfolgt per unverlangter E-Mail über wise@wisefestgeldkonto.com (Domain wisefestgeldkonto.com, die zur E-Mail-Absendergenerierung verwendet wird, wurde am 14.05.2025 bei Hostinger, UAB registriert). Empfänger werden mit vermeintlich sicheren Festgeldanlagen angesprochen. Solche Erfahrungen sind typisch für Anlagebetrug. Die BaFin stellt klar: Die Angebote stammen nicht von der renommierten Wise Europe SA. Jede positive Erfahrung oder seriöse Bewertung ist ausgeschlossen.
wise@wisefestgeldkonto.com und § 32 KWG: Illegale Bankgeschäfte
Das Anbieten von Festgeldanlagen stellt ein Bankgeschäft dar. Wer solche Geschäfte in Deutschland betreibt, benötigt eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Diese Erlaubnis liegt hier nicht vor. Die unbekannten Täter handeln damit illegal. Die BaFin hat die Öffentlichkeit daher auf Grundlage von § 37 Abs. 4 KWG gewarnt. Erfahrungen mit solchen E-Mail-Angeboten zeigen regelmäßig erhebliche finanzielle Schäden für Verbraucher.
Identitätsdiebstahl und strafrechtliche Einordnung
Die Täter bedienen sich gezielt des Namens „Wise“, um Seriosität vorzutäuschen. Dies erfüllt den Tatbestand des Identitätsdiebstahls. Strafrechtlich kommen insbesondere in Betracht:
◾ § 263 StGB (Betrug) durch Täuschung über Anbieteridentität und Anlagequalität,
◾ § 264a StGB (Kapitalanlagebetrug) bei irreführenden Angaben zu Festgeldkonditionen,
◾ bei organisiertem Vorgehen ggf. § 129 StGB (kriminelle Vereinigung).
Eine rechtlich tragfähige Bewertung fällt eindeutig zulasten der Anbieter aus. Seriosität? Fehlanzeige!
Zivilrechtliche Ansprüche bei Festgeldbetrug per E-Mail
Geschädigte, die aufgrund der E-Mails von wise@wisefestgeldkonto.com Zahlungen geleistet haben, können zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen. In Betracht kommen insbesondere:
◾ § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zur Rückforderung überwiesener Beträge,
◾ § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Erfahrungen zeigen: Schnelles Handeln ist entscheidend, um Zahlungsströme nachzuverfolgen.
Keine Website, kein Impressum – Verstoß gegen § 5 DDG
Da keine eigene Website betrieben wird, fehlt jegliche Anbieterkennzeichnung. Ein Impressum existiert nicht. Damit werden die gesetzlichen Infopflichten nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) vollständig verletzt. Auch dies ist ein starkes Indiz für ein unseriöses und betrügerisches Vorgehen.
Handlungsempfehlungen für Betroffene (Checkliste)
✔ Antworten Sie nicht auf die E-Mail und leisten Sie keinesfalls (weitere) Zahlungen, die Ihnen angebotenen Kapitalanlagen sind nicht real, man will Sie um lediglich Ihr Kapital bringen
✔ Sichern Sie alle Nachrichten (z.B. E-Mails inkl. Akteur-Namen, auch Rufnummern können wichtig sein), Anhänge (z.B. Festgeldverträge) und Zahlungsbelege (Überweisungsbelege)
✔ Prüfen Sie umgehend rechtliche Schritte zur Rückforderung (ein auf Anlagebetrugsfälle spezialisierter Anwalt ist hier der richtige Ansprechpartner), lassen Sie Ihre Erfahrungen juristisch bewerten und aufarbeiten
Jetzt rechtlich handeln – Resch Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei
Wenn Sie eine E-Mail von wise@wisefestgeldkonto.com erhalten haben und bereits Geld überwiesen wurde, sollten Sie handeln. Resch Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Anlagebetrugsopfer, zu dem auch der Festgeldbetrug gehört. Rufen Sie uns an unter +49 30 / 88 59 77 0 oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine erste rechtliche Einschätzung, die selbstverständlich erst einmal kostenlos und völlig unverbindlich für Sie ist.
FAQ – Festgeldbetrug über wise@wisefestgeldkonto.com
Gibt es eine Plattform wisefestgeldkonto.com?
Nein. Es existiert keine Website und keine Handelsplattform. Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich per E-Mail.
Sind die Festgeldangebote seriös?
Nein. Aufgrund der BaFin-Warnung, des Identitätsdiebstahls und fehlender Erlaubnis sind die Angebote eindeutig als unseriös einzustufen.
Hat die Wise Europe SA etwas mit den E-Mails zu tun?
Nein. Die deutsche BaFin stellt klar, dass die Angebote nicht von der Wise Europe SA stammen.
Warum ist eine BaFin-Erlaubnis erforderlich?
Festgeldangebote sind Bankgeschäfte und bedürfen stets einer Erlaubnis nach § 32 KWG, um Anleger im Konfliktfall zu schützen.
Was soll ich tun, wenn ich bereits Geld überwiesen habe?
Sichern Sie Beweise, erstellen Sie eine Sachverhaltsdarstellung und lassen Sie umgehend zivil- und strafrechtliche Schritte prüfen. Unsere Spezialanwälte für Anlagebetrug zeigen Ihnen gerne Ihre Möglichkeiten auf.


