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XendoriaPro:
Dubiose Plattform lockt mit falschen Versprechen

12.10.2026 Haben Sie bei XendoriaPro investiert und warten auf Ihre Auszahlung? Dann sind Sie bei einer Betrugsplattform gelandet. XendoriaPro wirbt über xendoria-pro(.)de mit angeblich smarter KI und automatisierten Trades und genau diese Versprechen sind Teil der Täuschung. Die BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, warnt seit 02.09.2026 vor einer Reihe nahezu identischer Websites und XendoriaPro gehört dazu. Lesen Sie diesen Artikel und handeln Sie jetzt.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

BaFin-Warnung zu XendoriaPro ernst nehmen

Die BaFin warnt seit 02.09.2026 vor einer Reihe nahezu identischer Websites, die ohne Aufsicht Finanzdienstleistungen anbieten. Eine dieser Seiten ist XendoriaPro unter xendoria-pro(.)de. Diese Warnung ist eine amtliche Bestätigung, dass es sich um Anlagebetrug handelt. Ihre Erfahrungen mit XendoriaPro sollten Sie daher sofort juristisch einordnen und konsequent dokumentieren.

Gibt es XendoriaPro wirklich?

XendoriaPro ist eine Inszenierung mit professioneller Oberfläche und glatten Werbetexten. Es wird ein vertrauenswürdiger Einstieg in smartes Krypto-Investieren versprochen und es wird mit KI, Blockchain-Daten und Markttrends geworben. In der Praxis ist das die typische Show eines Trading-Betrugs, bei der Kontostände und angebliche Gewinne nur dazu dienen, weitere Einzahlungen auszulösen. Ein echtes Depot bei einer Bank oder ein Konto bei einem regulierten Kryptodienst ist damit nicht vergleichbar.

XendoriaPro hat kein rechtsgültiges Impressum

Die Websites, vor denen die BaFin warnt, verfügen über kein rechtsgültiges Impressum. Das ist ein klarer Verstoß gegen Informationspflichten nach § 5 DDG. Wer so auftritt, entzieht sich gezielt der rechtlichen Verantwortung. Für Betroffene ist das ein wichtiges Indiz, das die Bewertung als Anlagebetrug stützt.

Betreiber ohne Erlaubnis nach § 32 KWG

Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt in vielen Konstellationen eine Erlaubnis nach § 32 KWG. Bei Plattformen wie XendoriaPro liegt regelmäßig ein unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen vor. Das ist ein zentraler Ansatzpunkt für die rechtliche Aufarbeitung.

Typische Masche beim Krypto-Betrug von XendoriaPro

Krypto-Betrug arbeitet häufig mit angeblicher Automatisierung und dauerhafter Marktbeobachtung. XendoriaPro behauptet, eine KI verwalte Trades rund um die Uhr und halte Risiken unter Kontrolle. In der Realität dienen solche Aussagen dazu, Vertrauen aufzubauen und Druck zu erzeugen, damit Anleger immer wieder Kapital nachschießen. Sobald Auszahlungen verlangt werden, folgen Ausreden, neue Bedingungen oder angebliche Gebühren.

Ohne echte Bankkonten läuft der Betrug nicht

Auch Krypto-Betrug braucht verlässliche Zahlungswege. Einzahlungen laufen am Ende über echte Bankkonten und über Dienstleister, die Gelder weiterleiten. Genau dort setzt die Rückholung an. Wir identifizieren die Kontoinhaber des Geldwäschenetzwerks und nehmen diese zivilrechtlich in Anspruch, denn ohne echte Konten kann der Betrug nicht funktionieren.

Wer sind die Kontoinhaber im Hintergrund?

Bei Anlagebetrug werden die Geldströme arbeitsteilig organisiert. Hinter den Empfängerkonten stehen häufig Helfer, die Konten bereitstellen oder Zahlungsvorgänge verschleiern. Diese Kontoinhaber kommen als Anspruchsgegner in Betracht, wenn sich Zahlungen aus dem betrügerischen System nachweisen lassen. Ihre Erfahrungen mit XendoriaPro sind deshalb besonders wertvoll, wenn Sie Überweisungsdaten und Kommunikationsverläufe sichern.

Juristische Einordnung von XendoriaPro

Wer bewusst falsche Tatsachen vorspiegelt, um einer Person ihr Geld abzulocken, begeht Anlagebetrug. Strafrechtlich steht insbesondere § 263 StGB im Raum. Je nach Ausgestaltung kommen auch § 264a StGB und bei arbeitsteiliger Struktur § 129 StGB in Betracht. Geldflüsse über Dritte sind regelmäßig ein Ansatzpunkt für § 261 StGB.

Zivilrechtliche Ansprüche und Rückforderung

Für die Rückforderung kommen Ansprüche aus § 812 BGB in Betracht, wenn Leistungen ohne Rechtsgrund erbracht wurden. Daneben greifen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB. In geeigneten Fällen kann auch § 826 BGB relevant sein. Entscheidend ist die schnelle Sicherung von Belegen, damit Zahlungswege und Empfänger sauber rekonstruiert werden können.

Kontaktwege von XendoriaPro dokumentieren

Zu XendoriaPro werden die E Mail Adressen support@xendoria-pro.de, unterstützung@xendoria-pro.de und info@xendoria-pro.de genannt. Sichern Sie jede Nachricht und jeden Header, wenn möglich als Originaldatei. Diese Daten helfen bei der Identifizierung von Strukturen und bei der Zuordnung von Zahlungsaufforderungen.

Domaindaten als Baustein der Beweisführung

Die Domain xendoria-pro(.)de wurde am 14.10.2025 registriert und der Registrar ist Gransy s.r.o. Solche Daten sind ein wichtiger Baustein, um zeitliche Abläufe zu belegen und Zusammenhänge zwischen nahezu identischen Websites zu prüfen. In der Gesamtschau unterstützt das die Bewertung der Plattform als betrügerisches Konstrukt.

Checkliste für Betroffene von XendoriaPro

  • Stoppen Sie sofort alle weiteren Zahlungen und geben Sie keine Codes oder Wallet Daten heraus.
  • Sichern Sie Überweisungsbelege, Kontoauszüge und Empfängerdaten.
  • Dokumentieren Sie Chats, E Mails und Telefonnummern und erstellen Sie Screenshots der Plattform.
  • Erstatten Sie Strafanzeige und nennen Sie die BaFin Warnung als Hintergrund.
  • Lassen Sie Zahlungswege zivilrechtlich prüfen, damit Kontoinhaber identifiziert und in Anspruch genommen werden können.
  • Seien Sie vorsichtig bei angeblichen Rückzahlungen, denn wer Geld von einer Betrugsplattform erhält könnte sich selbst der Geldwäsche strafbar gemacht haben.

Resch Rechtsanwälte setzt die Rückholung durch

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück.

Wenn Sie Ihr Geld von Plattform XendoriaPro zurückholen wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, welche rechtlichen Schritte jetzt möglich sind.

FAQ zu XendoriaPro und der BaFin-Warnung

Wie stuft die BaFin die Plattform XendoriaPro ein?

Die BaFin-Warnung vom 02.09.2026 zu XendoriaPro ist ein starkes Anzeichen für unerlaubte Finanzdienstleistungen und Anlagebetrug im Bereich Krypto-Trading und Online-Brokerage. Betroffene sollten ihre Zahlungen und sämtliche Kommunikation deshalb wie ein Betrugsverfahren behandeln und sichern.

Warum ist das fehlende Impressum bei XendoriaPro rechtlich problematisch?

XendoriaPro verstößt mit dem fehlenden rechtsgültigen Impressum gegen § 5 DDG und entzieht sich damit bewusst der gesetzlichen Transparenz- und Informationspflicht. Dieser Mangel stützt die Bewertung als illegale Trading- und Krypto-Plattform ohne nachvollziehbare Verantwortliche.

Welche rechtlichen Folgen drohen den Betreibern von XendoriaPro?

Wer ohne Erlaubnis nach § 32 KWG Finanzdienstleistungen anbietet und Anleger täuscht, riskiert strafrechtliche Konsequenzen wegen Anlagebetrugs nach § 263 StGB und weiterer Wirtschaftsstraftaten. Parallel kommen zivilrechtliche Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche der Geschädigten in Betracht.

Können Anleger verlorenes Geld von XendoriaPro zurückfordern?

Ja, in vielen Fällen lassen sich Zahlungen über die Empfängerkonten und das Geldwäschenetzwerk verfolgen und zivilrechtlich angreifen. Grundlage sind häufig Bereicherungsansprüche nach § 812 BGB sowie Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Anlagebetrug und Geldwäsche.



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