Zazoon AG: lukrativer Aktienerwerb oder reine Luftnummer

Bewertung Börsengang – Erfahrung der Anleger

Die Zazoon AG aus Zürich hat über die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG und die PBT Consulting GmbH eigene Aktien zu Preisen von CHF 7,90 bis CHF 10,25 verkauft. Sind die Aktien der Zazoon AG ihr Geld wert und wird tatsächlich der Börsengang erfolgen? Oder präsentiert die Zazoon AG nur die große Luftnummer?


Werbung der Zazoon mit bevorstehenden Börsengang

Die Zazoon AG hat bestätigt, dass sie die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG und die PBT Consulting GmbH mit dem Vertrieb von Aktien der Zazoon AG beauftragt und verprovisioniert hat. Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte vertritt inzwischen mehrere Aktionäre der Zazoon AG, die ab dem Frühjahr 2024 in Folge einer Beratung von Anlageberatern dieser benannten Unternehmungen, die sich Dr. Kaufmann, Jäger und Huber nannten, und teilweise sowohl für PBT und zeitgleich auch für Meier & Partner auftraten, Aktien erworben haben.

Geworben wurde in allen Fällen mit einem bevorstehenden Börsengang, der zu einem erheblichen Wertzuwachs der vorbörslich gezeichneten Aktien führen würde. Der Preis für eine Aktie schwankte zwischen CHF 7,90 und CHF 10,25.
 


Meldungen der Zazoon im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB

Die Änderungen in den Statuten der Zazoon AG werden durch das Eidgenössische Amt für das Handelsregister veröffentlicht. So wurde eine Statutenänderung vom 12.12.2023 veröffentlicht, mit der ein ordentliche Kapitalerhöhung um 10.000.000 Aktien mit einem Nennwert von CHF 0,10 beschlossen wurde. Diese Aktien dienten ausweislich der Veröffentlichung der Verrechnung einer Forderung in Höhe von CHF 1.000.000,00.

Gleiches wiederholte sich durch Statutenänderung vom 16.07.2024. Auch bei dieser Kapitalerhöhung wurde eine Forderung in Höhe von CHF 1.000.000,00 mit der Gewährung von 10.000.000 Aktien mit einem Nennwert von CHF 0,10 verrechnet.

„Es bedarf sicher keines Gutachtens eines Wirtschaftsprüfers um zu verstehen, dass bei diesem Vorgang der Verrechnung einer Forderung eines Gläubigers des Unternehmens gegen Gewährung von Aktien, das Verhältnis der Forderungshöhe und des Wertes der Aktien ausgewogen sein muss und keine erhebliche Toleranz zulässt“, erklärt dazu Rechtsanwalt Manfred Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte. Der Verwaltungsrat war gehalten, eine aus dem Unternehmenswert abgeleitete Anzahl von Aktien gegen den Verzicht auf die Forderung von CHF 1.000.000,00 zu übertragen.


Grobes Missverhältnis zum Preis der Aktien für die Investoren

Nun steht aber der im Dezember 2023 und im Juli 2024 festgestellte Wert der Aktien von CHF 0,10 in einem erheblichen Widerspruch mit den Preisen die von den von uns vertretenen Aktionären verlangt wurden. Es handelt sich dabei um Überhöhungen zwischen 7.900% und 10.250% des von der Gesellschaft angenommenen, bzw. als angemessen bestimmten Wertes-

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine sittenwidrige Kaufüberhöhung bereits bei einer Überhöhung des Kaufpreises von 100% ist. Bei dieser Überhöhung des Kaufpreises ist der Kaufvertrag nichtig (§ 138 BGB). Bei einer Überhöhung von 7.900% und mehr sollte sich die Frage nach einem nichtigen Geschäft i.S.d. § 138 BGB gar nicht erst stellen“, erläutert Rechtsanwalt Resch dazu.


Mögliche Rechtsfolgen für die Zazoon AG

Bezüglich der verantwortlichen Verwaltungsräte der Zazoon AG kommt insoweit auch eine Haftung nach § 826 BGB in Betracht. Auch wenn grundsätzlich eine Haftung der Organe einer Gesellschaft nur im Innenverhältnis besteht, ist in Fällen des deliktischen sittenwidrigen Handelns eine andere Bewertung geboten (BGH, VI ZR 512/17 und VI ZR 252/19).

Siehe auch: Zazoon AG – im Visier der BaFin

14.11.2024



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