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Zollabevtex:
Vorsicht bei diesem Broker – Scam-Verdacht!

06.08.2026 Haben Sie bei der Plattform Zollabevtex investiert über zollabevtex(.)pro? Dann sind Sie Teil eines klaren Anlagebetrugs geworden. Die BaFin warnt ausdrücklich vor Zollabevtex und vergleichbaren Webseiten mit aggressiven Werbeversprechen wie „Verdienen Sie über €950 TÄGLICH“. Diese Plattform arbeitet ohne Erlaubnis und nutzt typische Täuschungsmuster im Krypto Trading. Lesen Sie diesen Artikel jetzt, um zu erfahren, wie Sie Ihr Geld zurückholen können.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
Jochen Resch - Fachanwalt

Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


Seit 1986 Anlegerschutz
40+ Jahre Erfahrung
Fachanwälte Bank- & Kapitalmarktrecht
FAZ · ZDF · NTV Medien-Expertise

Gibt es die Plattform Zollabevtex wirklich?

Die Plattform Zollabevtex vermittelt den Eindruck eines professionellen Online Brokers, doch tatsächlich handelt es sich um eine inszenierte Umgebung. Die angegebene Adresse in der Friedrichstraße 112 in Berlin dient nur der Glaubwürdigkeit. Auch die E Mail Kontakte info@zollabevtex(.)pro und privacy@zollabevtex(.)pro schaffen Vertrauen. In Wahrheit läuft im Hintergrund eine standardisierte Betrugsstruktur. Die Domain wurde erst am 24.06.2026 bei Dynadot Inc registriert, was nicht zu einer angeblich etablierten Trading Plattform passt. Die BaFin bestätigt zudem, dass Zollabevtex ohne Erlaubnis Kryptowerte Dienstleistungen anbietet.

Welche Erfahrungen machen Anleger mit Zollabevtex?

Die Erfahrungen mit Zollabevtex zeigen ein klares Muster. Nach der Registrierung folgen schnelle Kontaktaufnahmen durch angebliche Broker. Es werden hohe Gewinne in Aussicht gestellt, oft gestützt durch gefälschte Charts und Kontostände. Erste kleine Gewinne dienen nur dazu, Vertrauen aufzubauen. Später werden immer neue Einzahlungen verlangt. Eine Auszahlung erfolgt jedoch nicht. Diese Erfahrungen sind typisch für organisierten Trading Betrug.

Bewertung von Zollabevtex aus rechtlicher Sicht

Die Bewertung von Zollabevtex fällt eindeutig aus. Es liegt ein Verstoß gegen § 32 Kreditwesengesetz vor, da Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis angeboten werden. Gleichzeitig erfüllen die Handlungen den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch sowie des Kapitalanlagebetrugs nach § 264a Strafgesetzbuch. Anlagebetrug liegt vor, wenn eine Person wissentlich falsche Informationen nutzt, um einem anderen Geld zu entziehen. Ergänzend kommt Geldwäsche gemäß § 261 Strafgesetzbuch in Betracht, da die eingezahlten Gelder über verschiedene Konten verschoben werden.

Warum zahlt Zollabevtex nicht aus?

Die Betreiber von Zollabevtex verfolgen ausschließlich das Ziel, weitere Zahlungen zu erhalten. Auszahlungen werden mit angeblichen Steuern, Provisionen oder technischen Problemen blockiert. Diese Argumente sind frei erfunden. Die Plattform simuliert nur ein Trading Geschehen. Tatsächlich findet keine echte Investition statt. Die gesamte Darstellung dient der Täuschung.

Ohne Bankkonten funktioniert der Betrug nicht

Damit Zollabevtex Gelder vereinnahmen kann, werden reale Bankkonten genutzt. Diese Konten gehören zu einem Netzwerk von Geldwäschern. Ohne diese Infrastruktur wäre der Betrug nicht möglich. Wir identifizieren die Inhaber dieser Konten und machen Ansprüche geltend. Ziel ist die Rückführung der eingezahlten Beträge. Wer Geld aus solchen Quellen erhält, kann sich selbst strafbar machen wegen Geldwäsche.

Welche Ansprüche bestehen gegen Zollabevtex?

Geschädigte haben zivilrechtliche Ansprüche auf Rückzahlung. Diese ergeben sich aus § 812 Bürgerliches Gesetzbuch sowie aus § 823 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 263 Strafgesetzbuch. Entscheidend ist die konsequente Verfolgung der Zahlungsströme. Strafanzeigen allein führen nicht zur Rückzahlung. Es braucht gezielte rechtliche Schritte gegen die Empfänger der Gelder.

Checkliste für Geschädigte von Zollabevtex

  • Keine weiteren Zahlungen leisten
  • Sämtliche Überweisungsbelege sichern
  • Kommunikation dokumentieren
  • Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Spezialisierte Kanzlei einschalten

Fazit zu Zollabevtex

Die Erfahrungen und die Bewertung von Zollabevtex zeigen eindeutig, dass es sich um einen organisierten Trading Betrug handelt. Die Warnung der BaFin bestätigt dies klar. Anleger sollten sofort handeln, um weitere Schäden zu vermeiden und ihre Ansprüche zu sichern.

RESCH Rechtsanwälte ist eine Großkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 40 Jahren Erfahrung in Fällen von Anlagebetrug und Geldwäsche. Seit 40 Jahren holen wir Ihr Geld zurück.

Wenn Sie Ihr Geld von Zollabevtex zurückfordern möchten, ist juristische Unterstützung der richtige nächste Schritt. Kontaktieren Sie RESCH Rechtsanwälte unter +49 30 / 88 59 77 0 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen, was jetzt getan werden kann.

FAQ zu Zollabevtex

Ist Zollabevtex ein seriöser Online Broker?

Zollabevtex gibt sich als etablierte Trading- und Krypto-Plattform aus, arbeitet jedoch mit einer inszenierten Oberfläche und ohne erforderliche BaFin-Erlaubnis. Die Konstellation spricht klar für illegalen Online-Handel und organisierten Anlagebetrug.

Warum verweigert Zollabevtex Auszahlungen?

Angebliche Steuern, Gebühren oder technische Probleme dienen nur als Vorwand, um weitere Einzahlungen zu erzwingen. Tatsächlich findet kein echtes Trading statt, sondern ein systematischer Betrug mit simulierten Kontoständen.

Welche rechtlichen Risiken bestehen für die Betreiber von Zollabevtex?

Das Geschäftsmodell verstößt gegen § 32 KWG und erfüllt regelmäßig den Tatbestand des (Kapitalanlage-)Betrugs nach §§ 263, 264a StGB, häufig in Tateinheit mit Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Strafrechtliche Ermittlungen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sind die Folge.

Welche Rechte haben geschädigte Anleger von Zollabevtex?

Geschädigte können Rückzahlungsansprüche insbesondere aus § 812 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB geltend machen. Entscheidend ist die systematische Nachverfolgung der Zahlungsströme zu den Empfängern der Gelder, etwa kontoführenden Banken oder Geldwäschern.



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