Anlagebetrug im Internet: Der Prozess gegen den Airsoft-Chef zeigt, wie wichtig die technische Infrastruktur hinter Fake-Brokern ist.
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Betrugsfalle im Internet
der Prozess gegen den Airsoft-Chef

Vor dem Landgericht Bamberg wurde Shay Benhamou, früherer Chef der israelischen Softwarefirma Airsoft, zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte nicht selbst Anleger angerufen und sich nicht persönlich als falscher Broker ausgegeben. Trotzdem ging es in dem Verfahren um eine entscheidende Frage: Wie verantwortlich ist derjenige, der die technische Infrastruktur für millionenschweren Anlagebetrug liefert?

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
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Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


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Kompaktüberblick:

Shay Benhamou wurde vor dem Landgericht Bamberg wegen Beihilfe zum Betrug zu vier Jahren Haft verurteilt. Seine Firma Airsoft lieferte Tradingsoftware an Hunderte Anlegerplattformen. Der Fall zeigt, dass bei Anlagebetrug nicht nur Callcenter und falsche Broker entscheidend sind, sondern auch Software, Zahlungswege und die Infrastruktur im Hintergrund.

Der Prozess in Bamberg

Mitte Juni steht Benhamou vor der 6. Strafkammer des Landgerichts Bamberg. Er kommt aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal. Weißes Hemd, die Ärmel hochgekrempelt. Nach außen wirkt er noch immer wie ein Firmenchef. Nur die Fußfessel zeigt ziemlich deutlich, dass sich die Verhältnisse geändert haben.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Benhamou wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angeklagt. Nach ihrer Vorstellung war er also nicht nur irgendein technischer Helfer, sondern Teil einer kriminellen Struktur. 15 Verhandlungstage dauert der Prozess.

Benhamous Verteidigung folgt zunächst einer nachvollziehbaren Linie: Airsoft habe lediglich Software hergestellt. Wenn Kunden diese Software für Straftaten benutzt hätten, könne daraus nicht automatisch eine strafrechtliche Verantwortung des Herstellers entstehen. Das ist grundsätzlich richtig.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Airsoft eine Tradingsoftware gebaut hat. Die Frage lautet: Was wusste Benhamou darüber, was seine Kunden mit dieser Software machten? Und ab wann wusste er es?

Wichtiges Warnsignal:

Wenn auf einer Tradingplattform Gewinne angezeigt werden, beweist das noch keinen echten Handel. Gerade bei betrügerischen Plattformen können Kontostände, Kurse und angebliche Gewinne Teil der Täuschung sein.

Das Geständnis

Am letzten Verhandlungstag ändert sich die Lage. Benhamou gesteht.

Er räumt ein, 2018, spätestens aber 2020 so viel über die Nutzung seiner Software gewusst zu haben, dass er nicht mehr so tun konnte, als gehe es lediglich um ein abstraktes Missbrauchsrisiko.

Menschen wurden mit angeblichen Gewinnen zu immer neuen Einzahlungen gebracht. Am Ende verloren sie ihr Geld. Trotzdem führte Benhamou Airsoft noch mehr als ein Jahr weiter.

Damit war der entscheidende Punkt erreicht. Es ging nicht mehr darum, ob eine grundsätzlich legale Software auch von Kriminellen missbraucht werden kann. Es ging darum, ob der Chef des Softwareunternehmens den Betrug erkannt hatte und trotzdem weitermachte.

Benhamou entschuldigte sich vor Gericht und erklärte, er schäme sich.

Die Verständigung mit dem Gericht

Das Geständnis war Teil einer Verständigung, die vom Landgericht angeregt worden war.

Benhamou zahlte außerdem 1,2 Millionen Euro an Geschädigte. Er sprach stundenlang mit Kriminalhauptkommissar Stefan Graf, der jahrelang gegen ihn und das Umfeld von Airsoft ermittelt hatte. Benhamou nannte Namen und erklärte Zusammenhänge für weitere Ermittlungen.

Zu diesem Umfeld gehört Rony Hadjedj. Nach den Ermittlungen hatte Hadjedj früher selbst Cybertrading-Betrugsportale betrieben und damit viel Geld verdient. Er soll das Geld für den Aufbau von Airsoft mitgebracht haben.

Kriminalhauptkommissar Graf beschrieb Benhamou im Prozess sinngemäß als das saubere Gesicht vor einem Mann aus dem kriminellen Milieu. Hadjedj sitzt inzwischen in Marokko in Auslieferungshaft. Die Ermittler in Bamberg warten auf ihn.

Damit wird auch verständlicher, warum die ursprüngliche Anklage und das spätere Urteil nicht dasselbe Bild von Benhamous Rolle zeichnen. Am Ende verurteilte ihn das Landgericht Bamberg zu vier Jahren Haft. Nicht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, sondern wegen Beihilfe zum Betrug. Das ist ein erheblicher Unterschied.

Was Airsoft geliefert hat

Airsoft stellte den Plattformen professionelle Handelssoftware zur Verfügung. Die Anleger sahen auf ihren Bildschirmen Kurse, Charts, Kontostände und vermeintliche Gewinne. Die Oberfläche sah aus wie bei einer echten Tradingplattform.

Nur ließ sich hinter den Kulissen erheblich mehr beeinflussen. Kunden konnten verschiedenen Gruppen zugeordnet werden. Die angezeigten Ergebnisse konnten verändert werden. Wenn ein echter Börsenkurs nicht zur Geschichte des Brokers passte, konnte mit Bonusfunktionen nachgeholfen werden.

Für den Anleger sah anschließend wieder alles hervorragend aus. Genau das braucht ein solcher Betrug. Der Kunde darf nicht glauben, dass er sein Geld verliert. Er muss glauben, dass seine Anlage funktioniert. Denn nur dann zahlt er weiter ein.

Typische Elemente betrügerischer Tradingplattformen

  • Professionell wirkende Handelsoberflächen mit Kursen und Charts.
  • Angezeigte Kontostände und vermeintliche Gewinne.
  • Beeinflussbare Ergebnisse hinter den Kulissen.
  • Bonusfunktionen, die angebliche Erfolge erzeugen.
  • Broker, die zu immer neuen Einzahlungen drängen.
  • Probleme, sobald Anleger Geld auszahlen lassen wollen.

443 Plattformen

Airsoft war dabei kein kleiner Softwareanbieter, dessen Programm zufällig einmal von einem Betrüger eingesetzt wurde. Während Benhamou das Unternehmen leitete, arbeiteten 443 Anlegerplattformen mit Airsoft.

Für das deutsche Strafverfahren wurden davon 24 Plattformen näher untersucht. Allein diese 24 sollen rund 68 Millionen Euro von Anlegern erhalten haben.

24 von 443. Während Benhamous Zeit als Airsoft-Chef gingen bei den Plattformen mehr als eine halbe Milliarde Euro ein. Rechnungsunterlagen weisen Umsätze von mehr als 950 Millionen Euro aus. Damit bekommt man eine Vorstellung davon, welche Dimension dieses Geschäft erreicht hatte.

Airsoft verdiente an den Einzahlungen

Noch wichtiger ist aber, wie Airsoft bezahlt wurde. Die Firma kassierte nicht lediglich eine feste Lizenzgebühr für ihre Software. Airsoft erhielt regelmäßig einen Anteil an den Einzahlungen der Anleger. Meistens waren das fünf bis acht Prozent.

Damit wusste das Unternehmen auch, wie viel Geld bei den einzelnen Plattformen einging. Und Airsoft konnte sehen, wie wenig teilweise wieder ausgezahlt wurde.

Bei einigen Plattformen sollen weniger als 0,3 Prozent der eingezahlten Gelder an Anleger zurückgeflossen sein. Spätestens dann stellt sich eine ziemlich einfache Frage: Was für ein normales Broker-Geschäft soll das sein, wenn praktisch nur Geld hineinfließt und fast nichts wieder herauskommt?

Auszahlung als Prüfpunkt:

Solange Anleger einzahlen, wirken viele Plattformen reibungslos. Erst wenn eine Auszahlung verlangt wird, zeigt sich häufig, ob hinter den angezeigten Gewinnen tatsächlich echtes Guthaben steht.

Hinweise auf Betrug

Hinzu kam, dass Airsoft Warnungen zu einzelnen Plattformen erhielt. Wenn eine Plattform auffiel, wurde die betreffende Webseite teilweise geschlossen. Aber damit war das Geschäft offenbar nicht unbedingt beendet.

Airsoft beschaffte nach den Recherchen Ersatz. Neue Webseiten, neue Namen. Dort nannte man das Rebranding. Für den Anleger entstand damit scheinbar eine neue Tradingfirma. Tatsächlich konnte dieselbe Struktur weiterarbeiten.

Das ist beim Anlagebetrug ein bekanntes Problem. Die Namen der Plattformen wechseln schnell. Eine Domain verschwindet, kurze Zeit später taucht die nächste auf.

Deshalb bringt es wenig, nur einem Plattformnamen hinterherzulaufen. Man muss die Struktur dahinter betrachten.

Karl Heinz aus Sofia

Zu dieser Struktur gehörten natürlich auch die Callcenter. Einer der Männer dort war Tomas V. aus Bulgarien.

Gegenüber deutschen Anlegern nannte er sich Karl Heinz und behauptete, für die angebliche Luxemburger Tradingfirma Fibonetix zu arbeiten. Auch die Telefonnummer auf dem Display vermittelte den Eindruck, der Anruf komme aus Luxemburg.

Tatsächlich saß Karl Heinz in Sofia. Seine Aufgabe war einfach: Vertrauen aufbauen und die Anleger dazu bringen, immer mehr Geld einzuzahlen. Dafür erhielt er neben seinem Gehalt Provisionen. Je mehr Geld der Anleger überwies, desto besser verdiente Karl Heinz.

290.000 Euro verloren

Eines seiner Opfer war der Unternehmer Lars Kesebom aus Niedersachsen. Kesebom beschäftigte mehr als 80 Mitarbeiter und führte ein Unternehmen mit Millionenumsatz. Also kein Mensch, dem man ohne Weiteres wirtschaftliche Ahnungslosigkeit unterstellen kann.

Trotzdem verlor er rund 290.000 Euro. Er begann mit knapp 10.000 Euro. Dann sah er auf seinem Handelskonto Gewinne. Also überwies er wieder. 10.000 Euro. 98.000 Euro. 101.000 Euro.

Das Konto entwickelte sich hervorragend. Zumindest auf dem Bildschirm. Kesebom schaute morgens und abends nach seinen Anlagen. Irgendwann dachte er sogar darüber nach, früher mit dem Arbeiten aufzuhören.

Genau so funktioniert der Betrug. Der angebliche Gewinn bestätigt die vorherige Entscheidung. Und jede Bestätigung erhöht die Bereitschaft, noch mehr Geld einzusetzen.

Die Probleme beginnen bei der Auszahlung

Bei Kesebom kam es nicht mehr bis zu diesem Punkt. Die Polizei rief ihn an, als er noch mitten in der Einzahlungsphase steckte, und erklärte ihm, dass Fibonetix aufgeflogen war.

Was danach normalerweise gekommen wäre, wurde im Verfahren trotzdem deutlich. Entweder hätten die Betrüger sein Handelskonto auf null gesetzt und ihm angebliche Marktverluste präsentiert. Im Betrügerjargon nennt man das „burnen“.

Oder sie hätten versucht, noch mehr Geld aus ihm herauszuholen. Die Geschichte dafür: Der Gewinn stehe zur Auszahlung bereit, vorher müsse aber noch eine Bearbeitungsgebühr überwiesen werden. Genau das versuchte „Karl Heinz“ bei Kesebom sogar noch, nachdem die Polizei bereits angerufen hatte.

Solange der Anleger einzahlt, läuft alles hervorragend. Erst wenn er Geld zurückhaben will, zeigt sich, ob hinter den Zahlen auf dem Bildschirm tatsächlich etwas steckt.

Der Broker ist austauschbar

Der Fall zeigt, warum es zu kurz greift, nur auf den Mann im Callcenter zu schauen. Der falsche Broker kann morgen einen anderen Namen benutzen. Auch die Internetseite lässt sich ersetzen.

Schwieriger wird es bei der Infrastruktur dahinter. Und genau dort setzten die Ermittler in Bamberg an.

Der Ermittler aus Bamberg

Oberstaatsanwalt Nino Goldbeck von der Zentralstelle Cybercrime Bayern begann 2019, solche Verfahren stärker zusammenzuführen. Das war notwendig.

Die Opfer sitzen in Deutschland. Die Callcenter befinden sich möglicherweise in Bulgarien, Albanien oder der Ukraine. Der Softwareanbieter sitzt in Israel. Geld kann über Konten in wieder anderen Ländern laufen. Jeder einzelne Schritt verlangt internationale Zusammenarbeit.

Goldbeck und seine Kollegen arbeiteten sich zunächst durch die Callcenter. Dann gingen sie weiter nach oben.

Im September 2023 kam es in Israel zu Durchsuchungen bei Airsoft. Sechs Personen wurden festgenommen, darunter Benhamou. Benhamou kam zunächst wieder frei.

Die deutschen Ermittler besorgten anschließend einen europäischen Haftbefehl. Im September 2024 wurde er bei einer Zwischenlandung in Paris festgenommen. Damit kam der Chef der Softwarefirma schließlich vor ein deutsches Strafgericht.

Vier Jahre für Benhamou

Am Ende stehen vier Jahre Haft. Interessant ist der Vergleich mit Tomas V., dem falschen „Karl Heinz“ aus dem Callcenter in Sofia. Benhamou bekam gerade einmal drei Monate mehr. Und das, obwohl er Chef des Unternehmens war, dessen Software von Hunderten Plattformen eingesetzt wurde.

Genau daran entzündete sich auch die Enttäuschung einiger Geschädigter. Travis P., der kanadische Anleger, der nach seinem eigenen Betrugsfall jahrelang gegen Airsoft recherchiert hatte, hatte auf 20 Jahre Haft gehofft. Lars Kesebom hatte sich zwölf bis 15 Jahre vorgestellt.

Dann wurden es vier. Auch Oberstaatsanwalt Goldbeck bekam nicht vollständig das, was die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage erreichen wollte. Angeklagt war gewerbs- und bandenmäßiger Betrug. Verurteilt wurde Benhamou wegen Beihilfe zum Betrug. Damit blieb das Gericht deutlich unter dem ursprünglichen Vorwurf.

Hinter Airsoft stand nach den Ermittlungen Rony Hadjedj, der in Marokko in Auslieferungshaft sitzt.

Der Broker ist nur die sichtbare Seite

Für Geschädigte ist genau das wichtig. Der Mensch am Telefon ist nur der Teil des Systems, den sie kennenlernen.

Meistens stimmt weder sein Name noch sein Aufenthaltsort. Auch der Name der Plattform kann kurze Zeit später schon verschwunden sein. Dahinter stehen aber reale Strukturen.

Es gibt Firmen. Es gibt Dienstleister. Und vor allem gibt es Konten. Denn so virtuell ein Anlagebetrug auch erscheinen mag, an einer Stelle wird er ganz real: wenn das Opfer Geld überweist.

Eine gefälschte Tradingplattform kann einen beliebigen Kontostand anzeigen. Gewinne können frei erfunden werden. Die Überweisung des Opfers ist dagegen echt. Das Geld ist bei einer Bank angekommen.

Und deshalb ist bei der Aufklärung eines Anlagebetruges nicht nur interessant, wer angerufen hat oder wie der Broker angeblich hieß. Entscheidend ist auch, wohin das Geld geflossen ist.

Der Name des Brokers kann erfunden sein. Die Adresse kann falsch sein. Die Gewinne können vollständig erfunden sein. Die Überweisung nicht.

Sofortmaßnahmen nach einem Verdacht

  • Keine weiteren Einzahlungen leisten.
  • Keine angeblichen Gebühren für Auszahlungen zahlen.
  • Alle Plattformdaten, Zugangsdaten und Kontostände dokumentieren.
  • Chats, E-Mails, Telefonnummern und Namen der Broker sichern.
  • Zahlungsbelege und Empfängerkonten speichern.
  • Bank oder Zahlungsdienstleister sofort kontaktieren.
  • Keine Bildschirmfreigabe erlauben.
  • Fachkundige rechtliche Prüfung einholen.

Quelle: Becker, Sven / Dahlkamp, Jürgen / Urcan, Noel / Wess, Sara: „Betrugsfalle im Internet: Sie versprechen deutschen Geldanlegern Traumgewinne. Und bringen sie um ihr Vermögen“, DER SPIEGEL, 17. September 2026, 09:00 Uhr. Abruf am 17. September 2026.

Haben Sie Geld an eine Fake-Tradingplattform überwiesen?

Lassen Sie Ihren Fall kostenfrei prüfen. Entscheidend sind nicht nur der Name des angeblichen Brokers und die Plattform, sondern vor allem Zahlungswege, Empfängerkonten, Wallet-Adressen und die Struktur hinter dem Betrug.