Wichtiges Warnsignal:
Wenn ein Krypto-Anbieter trotz fehlender MiCA-Zulassung weiterhin neue Kunden anspricht, neue Wallets eröffnet oder seine Dienste aktiv bewirbt, ist besondere Vorsicht geboten.
Nach Darstellung der HCMC verlangt MiCA von solchen Anbietern, ihre Tätigkeiten in der EU geordnet einzustellen. Damit soll verhindert werden, dass Anbieter ohne die erforderliche Erlaubnis weiterhin wie regulär zugelassene Krypto-Dienstleister auftreten. Für Anleger ist das ein entscheidender Punkt. Die Frage ist nicht nur, ob eine Plattform technisch funktioniert. Entscheidend ist, ob der Anbieter die notwendige Zulassung besitzt.
Ein Anbieter ohne erforderliche MiCA-Erlaubnis darf nach dem Ende der Übergangsfrist keine neuen Kunden in der Europäischen Union mehr aufnehmen. Er darf auch keine neuen Kundenkonten oder digitalen Wallets eröffnen. Ebenso darf er seine Dienstleistungen nicht mehr bewerben, vermarkten oder seine Produkte und Dienste in der EU vertreiben.
Was Anbieter ohne MiCA-Zulassung nicht mehr dürfen
Die HCMC stellt klar, dass ein nicht zugelassener Anbieter nur noch solche Aktivitäten durchführen darf, die bestehenden EU-Kunden einen geordneten Ausstieg ermöglichen. Dazu zählt etwa der Umtausch von Krypto-Werten in gesetzliche Zahlungsmittel wie den Euro. Auch eine Übertragung von Krypto-Werten auf eine Plattform eines zugelassenen CASP kann darunterfallen.
Ebenfalls möglich bleibt die Übertragung von Krypto-Werten auf eine Wallet, die vom Kunden selbst kontrolliert wird. Genau diese Unterscheidung ist wichtig. Ein Anbieter ohne MiCA-Zulassung soll nicht weiterwachsen, nicht werben und keine neuen Kundenbeziehungen aufbauen. Er soll vorhandene Kunden nur noch in die Lage versetzen, ihre Positionen geordnet zu beenden.
Ein Anbieter ohne erforderliche MiCA-Zulassung darf nicht mehr
- neue Kunden in der Europäischen Union aufnehmen.
- neue Kundenkonten eröffnen.
- neue digitale Wallets für Kunden eröffnen.
- seine Dienste in der EU bewerben.
- seine Produkte oder Dienstleistungen in der EU vermarkten.
- weiterhin wie ein regulär zugelassener CASP auftreten.
Für Nutzer von Krypto-Diensten bedeutet das: Wer Krypto-Werte hält, einschließlich Stablecoins oder anderer digitaler Vermögenswerte, sollte prüfen, ob der jeweilige Anbieter tatsächlich über eine MiCA-Zulassung verfügt. Diese Prüfung sollte erfolgen, bevor der Dienst weiter genutzt wird.
Nach den Hinweisen der HCMC können Informationen zum offiziellen Namen des Anbieters und zu seinem Zulassungsstatus häufig auf der Website des Anbieters gefunden werden. Typische Stellen sind rechtliche Hinweise, regulatorische Offenlegungen oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verlassen sollten sich Anleger darauf aber nicht blind. Entscheidend ist, ob die Angaben klar, eindeutig und überprüfbar sind.
HCMC empfiehlt Prüfung des Zulassungsstatus
Die HCMC rät Nutzern, den Zulassungsstatus eines Krypto-Anbieters sorgfältig zu prüfen. Dazu gehört die Kontrolle der Angaben auf der Website des Anbieters. Außerdem verweist die Behörde auf Register, in denen zugelassene Krypto-Dienstleister aufgeführt werden. Nutzer sollen überprüfen, ob der Anbieter als zugelassener CASP in der Europäischen Union geführt wird.
Für Anleger ist diese Prüfung besonders wichtig, wenn ein Anbieter unklare Angaben macht oder seinen Zulassungsstatus nicht eindeutig erklären kann. Wenn ein Anbieter nicht in einem einschlägigen Register zu finden ist oder keine klare Auskunft zu seiner Erlaubnis gibt, sollte der Dienst nicht einfach weiter genutzt werden. Unklare Regulierung ist bei Krypto-Angeboten ein erhebliches Risiko.
Vorsicht bei unklaren Angaben:
Wenn ein Anbieter seinen offiziellen Namen, seinen Zulassungsstatus oder seine regulatorische Einordnung nicht klar und widerspruchsfrei offenlegt, sollten Anleger keine weiteren Einzahlungen leisten und den Sachverhalt prüfen lassen.
Gerade im Kryptobereich treten immer wieder Anbieter auf, die mit professionellen Websites, Apps und englischsprachigen Rechtshinweisen Vertrauen erzeugen. Doch ein technisch moderner Auftritt ersetzt keine Erlaubnis. Auch juristisch klingende Formulierungen schützen Anleger nicht, wenn der Anbieter tatsächlich nicht zugelassen ist oder sich nur den Anschein einer regulierten Tätigkeit gibt.
Die HCMC weist außerdem auf die sogenannte Reverse-Solicitation-Ausnahme hin. Diese Ausnahme kann eine Rolle spielen, wenn ein Kunde aus der Europäischen Union einen nicht nach MiCA zugelassenen Krypto-Dienstleister vollständig aus eigener Initiative kontaktiert. Die Behörde erkennt an, dass einzelne Anbieter sich auf diese Ausnahme berufen können.
Reverse Solicitation darf nicht als Werbetrick missbraucht werden
Gleichzeitig warnt die HCMC davor, dass die Reverse-Solicitation-Ausnahme missbraucht werden kann. Das Risiko besteht insbesondere dann, wenn ein Anbieter die Ausnahme nicht nur als Reaktion auf eine echte Eigeninitiative des Kunden nutzt, sondern als Mittel, um potenzielle EU-Kunden dennoch anzusprechen oder anzuziehen.
Nach den Hinweisen der HCMC sollte eine Anfrage zu Krypto-Dienstleistungen ausschließlich auf eigener Initiative des Anlegers beruhen. Sie darf nicht durch Marketing, Werbung, Ansprache oder andere Werbemaßnahmen des Anbieters ausgelöst worden sein. Genau an diesem Punkt wird die Grenze in der Praxis gefährlich. Wer erst durch Werbung, Messenger-Nachrichten, Social-Media-Kampagnen oder direkte Ansprache auf einen Anbieter gestoßen ist, handelt nicht mehr ohne äußeren Anstoß.
Typische Risikopunkte bei Reverse Solicitation
- Der Anbieter kontaktiert den Anleger zuerst.
- Der Anleger wird über Werbung auf den Anbieter aufmerksam gemacht.
- Der Anbieter wirbt trotz fehlender MiCA-Zulassung um EU-Kunden.
- Der Anbieter stellt den Kontakt als Eigeninitiative des Kunden dar.
- Der Anbieter kann keine klare Erlaubnis nachweisen.
- Der Anleger soll schnell ein Konto oder eine Wallet eröffnen.
Die HCMC empfiehlt Nutzern, alle relevanten Unterlagen und Nachweise aufzubewahren, wenn sie sich auf eine eigene Initiative berufen. Dazu zählen Dokumente, die zeigen, dass der Kontakt tatsächlich vom Anleger ausging und die Dienstleistung ohne vorherige Werbung oder Ansprache angefragt wurde. Solche Nachweise können erforderlich werden, um die Voraussetzungen der Reverse-Solicitation-Ausnahme zu belegen.
Für Anleger ist das ein deutlicher Hinweis: Wer mit einem nicht zugelassenen Krypto-Anbieter zu tun hat, sollte Kommunikation, Werbeanzeigen, Kontoeröffnungsunterlagen, Wallet-Daten und Transaktionsnachweise vollständig sichern. Entscheidend ist später oft nicht nur, was gezahlt wurde. Entscheidend ist auch, wie der Kontakt zustande kam und welche Aussagen der Anbieter zur eigenen Zulassung gemacht hat.
Was Krypto-Nutzer jetzt tun sollten
Wer Krypto-Werte bei einem Anbieter hält, sollte den Anbieter nicht allein nach Oberfläche, App oder Werbeversprechen beurteilen. Maßgeblich ist, ob eine MiCA-Zulassung besteht und ob der Anbieter seine Tätigkeit in der EU rechtmäßig ausüben darf. Fehlt diese Erlaubnis, darf der Anbieter grundsätzlich keine neuen Kunden aufnehmen, keine neuen Wallets eröffnen und seine Dienste nicht bewerben.
Bestehende Kunden sollten prüfen, ob ein geordneter Ausstieg möglich ist. Dazu kann die Übertragung von Krypto-Werten auf eine selbst kontrollierte Wallet gehören. Auch die Übertragung zu einem zugelassenen Anbieter oder der Umtausch in gesetzliche Zahlungsmittel kann in Betracht kommen. Wer unsicher ist, sollte vor weiteren Schritten die Unterlagen sichern und fachkundigen Rat bei einem spezialisierten Anwalt für Kapitalmarktrecht einholen.
Sofortmaßnahmen bei Zweifeln an der MiCA-Zulassung
- Keine weiteren Einzahlungen leisten.
- Den offiziellen Namen des Anbieters dokumentieren.
- Angaben zur Zulassung sichern.
- Werbung, Nachrichten und E-Mails speichern.
- Konto- und Wallet-Daten sichern.
- Transaktionsnachweise aufbewahren.
- Keine Bildschirmfreigabe erlauben.
- Fachkundige rechtliche Prüfung bei einem Spezialanwalt einholen.
Die HCMC-Mitteilung zeigt, wie wichtig Regulierung im Kryptobereich geworden ist. Seit dem Ende der Übergangsfrist genügt es nicht mehr, dass ein Anbieter früher als virtueller Vermögensdienstleister registriert war. Wer weiter Krypto-Dienstleistungen in der EU anbieten will, braucht die erforderliche MiCA-Zulassung. Für Anleger ist das eine zentrale Schutzfrage.
Besonders gefährlich sind Anbieter, die trotz fehlender Zulassung weiterhin aktiv um Kunden werben oder die Reverse-Solicitation-Ausnahme als Begründung verwenden. Anleger sollten sich nicht unter Druck setzen lassen. Wer bereits eingezahlt hat oder seine Krypto-Werte nicht auszahlen oder übertragen kann, sollte schnell handeln. Resch Rechtsanwälte kann prüfen, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall sinnvoll und auch gangbar sind.
Haben Sie Geld bei einem Krypto-Anbieter verloren?
Lassen Sie Ihren Fall kostenfrei prüfen. Je früher Anbieterangaben, Zahlungswege, Wallet-Daten und Kommunikation gesichert werden, desto besser lassen sich mögliche rechtliche Schritte bewerten.