Aktuelle Entwicklung:
Die Festnahme in Dubai beendet die Ungewissheit über Holts Aufenthaltsort. Offen bleibt zunächst, auf welchem Weg er nach Deutschland zurückgebracht werden soll.
Zuvor hatten unter anderem einige Online-Nachrichtenportale über die Festnahme berichtet. Damit dürfte eine Fahndung vorerst ihr Ende gefunden haben, die nach Holts Verschwinden aus dem offenen Vollzug auch über die Grenzen Deutschlands hinausgeführt hatte.
Noch nach seiner Flucht war unklar gewesen, ob Hinweise auf einen möglichen Aufenthalt im Ausland tatsächlich belastbar waren. Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgte ein vermeintlicher Beitrag auf Holts Instagram-Account, der irrerweise den Eindruck erweckte, er könne sich in Moskau befinden.
Ein gesicherter Nachweis für einen Aufenthalt in Russland lag jedoch nicht vor. Die nun bestätigte Festnahme in Dubai zeigt, dass sich Holt tatsächlich außerhalb Deutschlands befand.
Millionenschwere Geschäfte mit nicht existierenden Windparks
Hendrik Holt stammt aus dem Emsland. Sein Strafverfahren hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Das Landgericht Osnabrück verurteilte ihn 2022 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Geschäfte mit Windenergieprojekten. Holt und sein Umfeld hatten unter anderem ausländischen Energieunternehmen Windparks beziehungsweise entsprechende Projekte suggeriert und auch angeboten, die tatsächlich nicht in der dargestellten Form existierten.
Auch der Versuch, sich mithilfe internationaler Kontakte vor deutschen Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen, spielte in dem Verfahren eine maßgebliche Rolle. Nach den Feststellungen im Strafverfahren wurden ausländische Diplomaten bestochen.
Hintergrund war demnach unter anderem auch der Versuch, über einen Diplomatenpass einen besonderen Schutzstatus gegenüber deutschen Behörden zu erlangen.
Flucht während des offenen Vollzugs
Besondere Brisanz erhielt der Fall erneut durch Holts Flucht im August 2026. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich seit längerer Zeit im offenen Vollzug in Berlin.
Gefangene im offenen Vollzug können die Haftanstalt unter bestimmten Voraussetzungen regelmäßig verlassen, beispielsweise zur Arbeit oder im Rahmen genehmigter Ausgänge. Sie müssen anschließend zu festgelegten Zeiten zurückkehren.
Holt tat genau das nicht. Am 25. August kehrte er nach einem Ausgang nicht in die Justizvollzugsanstalt zurück. In der Folge wurde die Fahndung eingeleitet. Gegen Holt bestand schließlich auch ein Europäischer Haftbefehl.
Seine Anwältin teilte später mit, Holt habe Deutschland verlassen. Diese Information wurde durch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses öffentlich bekannt.
Einen behördlich bestätigten Aufenthaltsort gab es zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht. Mit der Festnahme in Dubai ist diese Ungewissheit nun erst einmal beendet.
Zentrale Stationen des Falls
- 2022: Verurteilung durch das Landgericht Osnabrück zu fast neun Jahren Haft.
- August 2026: Holt befindet sich im offenen Vollzug in Berlin.
- 25. August 2026: Holt kehrt nach einem Ausgang nicht in die JVA zurück.
- Danach: Die Fahndung wird eingeleitet.
- Später: Es wird bekannt, dass Holt Deutschland verlassen hat.
- Nun: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigt die Festnahme in Dubai.
Wie kommt Hendrik Holt zurück nach Deutschland?
Offen bleibt vorerst, wie es mit Holt weitergeht. Nach Angaben des SPIEGEL machte die Staatsanwaltschaft Osnabrück zunächst keine näheren Angaben zu den Umständen seiner Festnahme.
Auch zur Frage, auf welchem Weg Holt nach Deutschland zurückgebracht werden soll, wurden bislang keine Einzelheiten genannt.
Gerade dieser Punkt könnte noch von Bedeutung sein. Da die Vereinigten Arabischen Emirate kein Mitglied der Europäischen Union sind, greift dort nicht das vereinfachte Verfahren eines Europäischen Haftbefehls wie zwischen EU-Mitgliedstaaten.
Für eine Rückführung nach Deutschland sind deshalb die hierfür geltenden internationalen und nationalen rechtlichen Verfahren maßgeblich.
Rückführung noch offen:
Fest steht zunächst nur, dass Hendrik Holt nach Angaben der Staatsanwaltschaft Osnabrück nicht länger auf der Flucht ist. Einzelheiten zur Rückführung nach Deutschland wurden bislang nicht genannt.
Damit hat ein Fall, über den RESCH Rechtsanwälte bereits nach Holts Verschwinden berichtet hatte, eine neue und entscheidende Wendung genommen.
Wie schnell Holt nach Deutschland zurückkehrt und wann er seine noch ausstehende Haftstrafe weiter verbüßen muss, bleibt nun abzuwarten.
Was Anleger aus solchen Fällen beachten sollten
- Projektversprechen und Investitionsangebote nicht allein anhand von Präsentationen bewerten.
- Existenz und rechtliche Grundlage eines Projekts unabhängig prüfen.
- Zahlungswege, Vertragspartner und Empfängerkonten dokumentieren.
- Bei widersprüchlichen Angaben keine weiteren Zahlungen leisten.
- Alle Unterlagen, E-Mails und Vermittlerkontakte sichern.
- Rechtliche Möglichkeiten frühzeitig prüfen lassen.
Haben Sie Geld durch ein betrügerisches Investment verloren?
Lassen Sie Ihren Fall kostenfrei prüfen. Entscheidend sind Verträge, Zahlungsbelege, Kontoverbindungen, Vermittlerkontakte und alle Unterlagen zum angeblichen Projekt.