Kompaktüberblick:
Die InterSPA-Unternehmensgruppe steht wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten einzelner Gesellschaften und rechtlicher Auseinandersetzungen mit Kommunen und privaten Vertragspartnern im öffentlichen Fokus. In Marktheidenfeld wurde eine Entschädigungsforderung über 9,5 Millionen Euro vollständig zurückgewiesen. In Bad Salzhausen beendete die Stadt Nidda die Zusammenarbeit mit InterSPA. Für eine mit dem Hotel Sonnenhof verbundene Gesellschaft wurde 2026 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Im Oktober 2026 wurden weitere Vorwürfe im Zusammenhang mit Hotelprojekten öffentlich, die InterSPA zurückweist. Gleichzeitig plant die Gruppe die Übernahme und Erweiterung der Kaiser-Therme in Bad Abbach.
InterSPA – Unternehmen und Geschäftsmodell
Die Ursprünge der InterSPA-Gruppe reichen bis in das Jahr 1996 zurück. Die Unternehmensgruppe ist insbesondere durch den Betrieb von Freizeitbädern unter der Marke WONNEMAR bekannt geworden.
Das Geschäftsmodell umfasst die Planung, Finanzierung, Errichtung und den Betrieb von Bäder- und Freizeitanlagen. Dabei arbeitet InterSPA teilweise mit Städten und Gemeinden im Rahmen langfristiger vertraglicher Vereinbarungen zusammen.
In jüngerer Zeit hat die Unternehmensgruppe ihre Geschäftstätigkeit auch auf den Hotelbereich ausgeweitet. Als Geschäftsführer tritt Volker Kurz auf.
Insolvenzverfahren im Jahr 2021
Bereits im Jahr 2021 gerieten mehrere Gesellschaften der damaligen InterSPA-Gruppe in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Im Februar 2021 wurde bekannt, dass die Sanierung der Holdinggesellschaft und mehrerer Betriebsgesellschaften im Rahmen von Regelinsolvenzverfahren fortgesetzt werden sollte.
Betroffen waren unter anderem Gesellschaften, die Freizeitbäder in Wismar, Sonthofen, Bad Liebenwerda, Marktheidenfeld und Backnang betrieben.
Als wesentlicher Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten wurden damals die Folgen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Betriebsschließungen genannt.
Die damaligen Insolvenzverfahren betrafen bestimmte Gesellschaften der Unternehmensgruppe. Daraus lässt sich nicht ohne Weiteres auf die heutige wirtschaftliche Situation sämtlicher InterSPA-Gesellschaften schließen.
Marktheidenfeld: Schiedsgericht weist Forderung über 9,5 Millionen Euro zurück
Eine erhebliche rechtliche Auseinandersetzung bestand zwischen der interSPA Deutschland GmbH und der Stadt Marktheidenfeld.
Hintergrund war ein im Jahr 2010 geschlossener Vertrag über den Bau und Betrieb eines Hallen- und Freibadkomplexes. Die Stadt hatte im Jahr 2021 den sogenannten Heimfall des Erbbaurechts erklärt.
Nach Angaben der Stadt lagen dem vorsätzliche Verstöße gegen abwasserrechtliche Vorschriften zugrunde. Die Berechtigung zum Heimfall war bereits im Juli 2022 durch ein Schiedsgericht bestätigt worden.
InterSPA verlangte anschließend eine Entschädigung in Höhe von 9,5 Millionen Euro.
Am 28. Mai 2026 teilte die Stadt Marktheidenfeld mit, dass das Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit die Forderung vollständig zurückgewiesen habe.
InterSPA wurde außerdem zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet.
Nach Angaben der Stadt bestehen weitere rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Projekt.
Wichtig zur rechtlichen Einordnung:
Die Insolvenzverfahren der Jahre 2021 und 2026 betreffen jeweils konkret bezeichnete Gesellschaften. Aus diesen Verfahren lässt sich nicht automatisch auf die aktuelle wirtschaftliche Lage der gesamten InterSPA-Unternehmensgruppe schließen. Ebenso sind öffentlich erhobene Vorwürfe von rechtskräftig oder anderweitig verbindlich festgestellten Pflichtverletzungen zu unterscheiden.
Bad Salzhausen: Stadt Nidda beendet Zusammenarbeit
Ein weiteres bedeutendes Projekt betraf den geplanten Neubau der Justus-von-Liebig-Therme im hessischen Bad Salzhausen.
InterSPA hatte dort die Errichtung einer neuen Therme mit angeschlossenem Hotel vorgesehen. Das geplante Investitionsvolumen wurde mit rund 42 Millionen Euro angegeben.
Im Juni 2025 waren entsprechende notarielle Verträge abgeschlossen worden. Anschließend begannen bereits Rückbauarbeiten an der bisherigen Thermenanlage.
Im Verlauf des Projekts kam es jedoch zu Schwierigkeiten bei der baurechtlichen Genehmigung.
Nach Angaben des Wetteraukreises fehlten für eine abschließende Prüfung des Bauantrags erforderliche Unterlagen. Dazu gehörten unter anderem ein Brandschutzkonzept und weitere technische Nachweise.
Im September 2026 beschlossen die Stadtverordneten von Nidda, die Zusammenarbeit mit InterSPA zu beenden.
Die Stadt begründete ihre Entscheidung mit aus ihrer Sicht nicht eingehaltenen vertraglichen Verpflichtungen und der Forderung nach einer zusätzlichen Beteiligung an Planungskosten. Nach Angaben des Bürgermeisters hätten daraus Mehrkosten von geschätzt einer bis anderthalb Millionen Euro entstehen können.
Damit ist das ursprünglich geplante Thermenprojekt in der vorgesehenen Form gescheitert.
Das Thermenprojekt Bad Salzhausen im Überblick
- Geplant war der Neubau der Justus-von-Liebig-Therme mit angeschlossenem Hotel.
- Das vorgesehene Investitionsvolumen betrug rund 42 Millionen Euro.
- Im Juni 2025 wurden notarielle Verträge abgeschlossen.
- Rückbauarbeiten an der bisherigen Thermenanlage hatten bereits begonnen.
- Nach Angaben des Wetteraukreises fehlten erforderliche Bauantragsunterlagen.
- Im September 2026 beschloss Nidda, die Zusammenarbeit zu beenden.
- Das Projekt ist in der ursprünglich vorgesehenen Form gescheitert.
Hotel Sonnenhof in Grafenau: Insolvenzverfahren einer Betreibergesellschaft
Auch im Hotelbereich kam es zu wirtschaftlichen und vertraglichen Schwierigkeiten.
Am 18. März 2026 wurde für die Grafenau Hotel Betriebs GmbH & Co. KG durch das Amtsgericht Hanau eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 70 IN 147/26 geführt.
Die Gesellschaft war mit dem Hotel Sonnenhof in Grafenau verbunden. Als geschäftsführende Gesellschaft wurde die interSPA Projekt 71 GmbH genannt, vertreten durch Volker Kurz.
Im Zusammenhang mit dem Hotelbetrieb kam es zu Auseinandersetzungen zwischen InterSPA und der Hotelgruppe Michel Hotels.
InterSPA erklärte, die Zusammenarbeit zu beenden. Über die Ursachen des Konflikts liegen unterschiedliche Darstellungen der Beteiligten vor.
Auch dieses Insolvenzverfahren betrifft zunächst die konkret betroffene Gesellschaft und ist von der wirtschaftlichen Situation anderer Gesellschaften der Unternehmensgruppe zu unterscheiden.
Insolvenzverfahren einer einzelnen Gesellschaft:
Die am 18. März 2026 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung betrifft die Grafenau Hotel Betriebs GmbH & Co. KG. Aus der Anordnung lässt sich keine Insolvenz der gesamten InterSPA-Unternehmensgruppe ableiten.
Oktober 2026: Neue Vorwürfe gegen die InterSPA-Gruppe
Am 22. Oktober 2026 berichtete das Branchenmedium Hotel vor9 über eine umfangreiche Recherche des Manager Magazins zu den Geschäftspraktiken der InterSPA-Gruppe.
Nach dieser Berichterstattung werfen verschiedene Hotelbesitzer und kommunale Vertragspartner dem Unternehmen unter anderem ausstehende Zahlungen, Verzögerungen und nicht eingehaltene Investitionszusagen vor.
Ein Schwerpunkt betrifft das Hotel- und Golfresort Gut Heckenhof in Eitorf.
Dort waren im Jahr 2025 Verträge über den Betrieb und die geplante Erweiterung der Anlage geschlossen worden. Vorgesehen waren unter anderem zusätzliche Wellness- und Freizeiteinrichtungen.
Nach Angaben des Eigentümers kam es anschließend zu Streitigkeiten über die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Die Forderungen gegenüber InterSPA sollen sich nach seiner Darstellung auf mehr als 400.000 Euro belaufen.
Der Eigentümer erklärte einen Pachtvertrag für fristlos gekündigt und erhob Räumungsklage.
InterSPA weist die gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe zurück. Gegenüber der Presse erklärte ein Unternehmenssprecher, die Vorwürfe seien ohne Substanz. Hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche bestünden unterschiedliche rechtliche Auffassungen.
Die berichteten Streitigkeiten sind daher von gerichtlich festgestellten Pflichtverletzungen zu unterscheiden. Eine abschließende gerichtliche Klärung liegt nach den bislang veröffentlichten Informationen jedenfalls nicht für sämtliche Vorwürfe vor.
Gut Heckenhof: Die berichteten Positionen
- Im Jahr 2025 wurden Verträge über den Betrieb und die geplante Erweiterung der Anlage geschlossen.
- Geplant waren zusätzliche Wellness- und Freizeiteinrichtungen.
- Der Eigentümer macht nach eigener Darstellung Forderungen von mehr als 400.000 Euro geltend.
- Der Eigentümer erklärte einen Pachtvertrag für fristlos gekündigt und erhob Räumungsklage.
- InterSPA weist die gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe zurück.
- Über die geltend gemachten Ansprüche bestehen unterschiedliche rechtliche Auffassungen.
Für die Bewertung der berichteten Konflikte ist entscheidend, zwischen den Darstellungen der jeweiligen Vertragspartner und bereits getroffenen gerichtlichen Entscheidungen zu unterscheiden.
Gleichzeitig weitere Expansionspläne: Kaiser-Therme Bad Abbach
Ungeachtet der beschriebenen Auseinandersetzungen verfolgt InterSPA weitere Investitionsvorhaben.
Anfang Oktober 2026 wurde bekannt, dass die Unternehmensgruppe die Kaiser-Therme im bayerischen Bad Abbach übernehmen möchte.
Hierzu wurde ein verbindliches Kaufangebot vorgelegt. Die Übernahme ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen, wobei noch formelle und rechtliche Schritte erforderlich sind.
Geplant sind eine schrittweise Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Thermenanlage sowie die Errichtung eines Resort-Hotels.
Nach Angaben der zuständigen öffentlichen Stellen sollen der Weiterbetrieb der Therme und der Erhalt der Arbeitsplätze gesichert werden.
Das Vorhaben zeigt, dass InterSPA trotz der bestehenden Auseinandersetzungen an ihrer Expansionsstrategie festhält.
Geplante Übernahme der Kaiser-Therme:
InterSPA hat ein verbindliches Kaufangebot für die Kaiser-Therme in Bad Abbach vorgelegt. Die Übernahme ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Geplant sind die Modernisierung und Erweiterung der Thermenanlage sowie ein Resort-Hotel. Formelle und rechtliche Schritte stehen noch aus.
Wie ist die aktuelle Situation zu bewerten?
Die öffentlich zugänglichen Informationen vermitteln ein differenziertes Bild.
Einerseits verfügt die InterSPA-Gruppe über langjährige Erfahrung im Betrieb von Freizeitbädern und Thermen und verfolgt weiterhin neue Investitionsprojekte.
Andererseits sind in den vergangenen Jahren wiederholt wirtschaftliche Schwierigkeiten einzelner Gesellschaften sowie erhebliche Konflikte mit kommunalen und privaten Vertragspartnern bekannt geworden.
Die Auseinandersetzungen betreffen insbesondere die Erfüllung langfristiger Betreiberverträge, die Finanzierung und Durchführung geplanter Investitionen sowie gegenseitige Zahlungs- und Leistungsansprüche.
Eine abschließende Bewertung der wirtschaftlichen Situation der gesamten Unternehmensgruppe ist auf Grundlage der bislang öffentlich verfügbaren Informationen nicht möglich. Hierfür wären insbesondere aktuelle Jahresabschlüsse, Angaben zur Finanzierung der Projekte und eine vollständige Übersicht über die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen erforderlich.
Auch ist zwischen den öffentlich erhobenen Vorwürfen, den Stellungnahmen des Unternehmens und bereits getroffenen gerichtlichen Entscheidungen sorgfältig zu unterscheiden.
Welche Informationen für eine Gesamtbewertung entscheidend sind
- Aktuelle Jahresabschlüsse der beteiligten Gesellschaften
- Angaben zur Finanzierung der laufenden und geplanten Investitionsprojekte
- Eine vollständige Übersicht der gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen
- Die weitere Entwicklung der anhängigen rechtlichen Auseinandersetzungen
- Die vertragliche und wirtschaftliche Umsetzung angekündigter Investitionen
- Die Unterscheidung zwischen erhobenen Vorwürfen, Unternehmensstellungnahmen und gerichtlichen Entscheidungen
Keine abschließende Gesamtbewertung möglich:
Die bislang öffentlich verfügbaren Informationen reichen nicht aus, um die wirtschaftliche Situation der gesamten InterSPA-Unternehmensgruppe abschließend zu bewerten. Bekannt gewordene Insolvenzverfahren einzelner Gesellschaften und vertragliche Auseinandersetzungen müssen jeweils gesondert eingeordnet werden.
Resch Rechtsanwälte beobachten die weitere Entwicklung
Die Rechtsanwaltskanzlei Resch Rechtsanwälte verfolgt die wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen rund um die InterSPA-Unternehmensgruppe aufmerksam.
Von besonderem Interesse sind dabei die weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen, die wirtschaftliche Entwicklung der beteiligten Gesellschaften sowie die Umsetzung der angekündigten Investitionsvorhaben.
Resch Rechtsanwälte werden über wesentliche neue Entwicklungen berichten.
InterSPA: Rechtliche Entwicklungen weiter im Blick
Resch Rechtsanwälte beobachten die wirtschaftlichen Entwicklungen, gerichtlichen Auseinandersetzungen und angekündigten Investitionsvorhaben rund um die InterSPA-Unternehmensgruppe. Bei Fragen zur rechtlichen Einordnung können Sie die Kanzlei direkt kontaktieren.