Falk Ring Verwaltungs GmbH: 18.325 Euro für einen Mandanten zurückgeholt.
Anlagebetrug Festgeld Betrug Geld zurückgeholt

Falk Ring Verwaltungs GmbH:
18.325 Euro für Mandanten zurückgeholt

In einem von RESCH Rechtsanwälte betreuten Fall ist es gelungen, einen erheblichen Teil der verlorenen Anlagegelder für einen Geschädigten zurückzuholen. Unser Mandant hatte 19.820 Euro im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Festgeldangebot der „Falk Ring Verwaltungs GmbH“ über die Internetseite falkring-invest.com überwiesen. Nach einer von uns erstatteten Strafanzeige wurden die Gelder in Litauen eingefroren. Am 22. September 2026 erhielt der Mandant 18.325 Euro zurück.

Jochen Resch - Fachanwalt Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt
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Jochen Resch, Geschäftsführer & Fachanwalt


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Kompaktüberblick:

Ein Mandant von RESCH Rechtsanwälte überwies 19.820 Euro im Zusammenhang mit einem vermeintlichen Festgeldangebot der „Falk Ring Verwaltungs GmbH“. Nach Strafanzeige und Sicherung der Gelder in Litauen erhielt der Mandant am 22. September 2026 insgesamt 18.325 Euro zurück. Damit wurden rund 92 Prozent des ursprünglich überwiesenen Anlagebetrages zurückgeführt.

Vermeintliches Festgeld bei der Luminor Bank

Ausgangspunkt war ein angebliches Festgeldangebot der Falk Ring Verwaltungs GmbH. Unser Mandant erhielt per E-Mail ein persönliches Anlageangebot, das den Eindruck einer sicheren und bankgestützten Geldanlage vermittelte.

Vorgesehen war eine sechsmonatige Laufzeit bei einem Zinssatz von 4,45 Prozent pro Jahr. Zugleich wurden eine Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro, eine garantierte Zinszahlung und ein Neukundenbonus in Aussicht gestellt. Das Angebot wurde zudem als exklusives Sonderkontingent dargestellt und mit dem Hinweis auf möglicherweise weiter sinkende Zinsen zeitlich verknappt.

Wichtiges Warnsignal:

Wenn ein angebliches Festgeldangebot über eine Internetseite vermittelt wird und die Einzahlung auf ein ausländisches Konto erfolgen soll, sollten Anleger die Echtheit der Bankverbindung und des Angebots besonders sorgfältig prüfen.

Am 15. April 2025 unterzeichnete der Mandant einen vermeintlichen Festgeldvertrag über 19.820 Euro. Die Unterlagen erweckten den Eindruck, dass für ihn eine Festgeldanlage bei der litauischen Luminor Bank eingerichtet werde.

Überweisung auf litauisches Konto

Für die Einzahlung erhielt der Mandant eine litauische Kontoverbindung bei der Luminor Bank. Als Zahlungsempfänger war sein eigener Name angegeben. Dadurch entstand der Eindruck, das Geld werde auf ein ihm persönlich zugeordnetes Konto bei der Bank überwiesen.

Tatsächlich hatte die angegebene Kontoverbindung nach dem heutigen Aktenstand mit einer echten Festgeldanlage des Mandanten nichts zu tun. Der Mandant überwies am 15. April 2025 insgesamt 19.820 Euro. Anfang Mai bestätigte die Falk Ring Verwaltungs GmbH schriftlich den angeblichen Eingang des Anlagebetrages bei der Luminor Bank und kündigte eine zusätzliche Bestätigung der Bank an.

Diese Bestätigung erfolgte jedoch nicht. Nachdem auch Zweifel an der tatsächlichen Durchführung der Anlage entstanden waren, verlangte der Mandant die Rückzahlung seines Geldes. Weder das Kapital noch die versprochenen Zinsen oder der angekündigte Bonus wurden ausgezahlt.

Am 14. Mai 2025 veröffentlichte zudem die BaFin eine Warnung vor der Falk Ring Verwaltungs GmbH.

Auffälligkeiten im vorliegenden Fall

  • Das Angebot wurde per E-Mail als persönliches Anlageangebot unterbreitet.
  • Es wurde der Eindruck einer sicheren und bankgestützten Geldanlage vermittelt.
  • Die Laufzeit sollte sechs Monate betragen.
  • Der Zinssatz wurde mit 4,45 Prozent pro Jahr angegeben.
  • Eine Einlagensicherung von bis zu 100.000 Euro wurde in Aussicht gestellt.
  • Ein Neukundenbonus wurde angekündigt.
  • Das Angebot wurde als exklusives Sonderkontingent dargestellt.
  • Die Überweisung sollte auf eine litauische Kontoverbindung erfolgen.

Strafanzeige führt zum Einfrieren der Gelder

Für die spätere Rückzahlung war das strafrechtliche Vorgehen entscheidend. RESCH Rechtsanwälte erstattete für den Mandanten Strafanzeige und verfolgte die Zahlungswege auch im Ausland.

Im Zuge der Ermittlungen gelang es den litauischen Behörden, Gelder auf einem Konto der UAB „Velvet Voyages“ zu sichern. Die dort vorhandenen Beträge wurden von der litauischen Polizei eingefroren und standen damit zunächst nicht mehr für weitere Verfügungen zur Verfügung.

Im September 2026 teilte die zuständige litauische Staatsanwältin mit, dass die für die Tat verantwortliche Person nicht identifiziert worden sei. Die auf dem Konto gesicherten Gelder sollten deshalb an die Geschädigten zurückgezahlt werden.

Schnelles Handeln kann entscheidend sein:

Der Fall zeigt, welche Bedeutung schnelles grenzüberschreitendes Vorgehen haben kann, wenn Anlagegelder noch auf einem Empfängerkonto vorhanden sind. Entscheidend ist, ob Zahlungswege frühzeitig nachvollzogen und vorhandene Vermögenswerte rechtzeitig gesichert werden können.

18.325 Euro an den Mandanten ausgezahlt

Am 22. September 2026 erhielt unser Mandant schließlich 18.325 Euro zurück. Der wesentliche Teil des Schadens konnte so tatsächlich ausgeglichen werden. Anders als bei einer lediglich titulierten Forderung oder einem noch laufenden Ermittlungsverfahren führte die Sicherung der Gelder hier zu einer konkreten Auszahlung an den Geschädigten.

Damit konnten rund 92 Prozent des ursprünglich überwiesenen Anlagebetrages gesichert und an den Geschädigten ausgekehrt werden. Der Fall zeigt zugleich, welche Bedeutung schnelles grenzüberschreitendes Vorgehen haben kann, wenn Anlagegelder noch auf einem Empfängerkonto vorhanden sind.

Der Fall verdeutlicht damit einen wichtigen Unterschied bei der Aufarbeitung von Anlagebetrug: Entscheidend ist nicht allein, ob ein betrügerischer Sachverhalt strafrechtlich verfolgt wird. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist vielmehr, ob die Zahlungswege frühzeitig nachvollzogen und noch vorhandene Vermögenswerte rechtzeitig gesichert werden können.

Gerade bei grenzüberschreitenden Zahlungsvorgängen kann dies eine Zusammenarbeit verschiedener Ermittlungsbehörden erforderlich machen. Im vorliegenden Fall führte das litauische Strafverfahren dazu, dass ein erheblicher Teil des verlorenen Kapitals erhalten blieb und an unseren Mandanten zurückgeführt werden konnte.

Sofortmaßnahmen nach einem Verdacht

  • Keine weiteren Zahlungen leisten.
  • Anlageangebot, Vertrag und E-Mail-Korrespondenz sichern.
  • Kontoverbindung und Empfängerdaten dokumentieren.
  • Zahlungsbelege und Bankunterlagen speichern.
  • Webseite und Kontaktangaben festhalten.
  • Bank umgehend über den Verdacht informieren.
  • Zahlungswege rechtlich prüfen lassen.
  • Fachkundige Unterstützung einholen.

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