Innenprovisionen beim Immobilienkauf: Ihre Rechte als Käufer
Beim Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung zur Altersvorsorge spielt Transparenz über Innenprovisionen eine zentrale Rolle. Werden diese Provisionen im Verkaufsprospekt oder durch den Vertrieb verschwiegen, kann dies den Wert der Immobilie erheblich beeinflussen und zu Schadenersatzansprüchen führen.
Viele Immobilienbesitzer, die über den tatsächlichen Wert oder die Finanzierung ihrer Wohnung nachdenken, stellen sich daher die Frage:
Wurde ich beim Kauf meiner Immobilie vollständig über Provisionen und Kosten informiert?
BGH: Aufklärungspflicht ab 15 % Innenprovision
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klar entschieden:
„Der Senat ist der Auffassung, dass der Anleger über einen „Abfluss“ dieser Art, jedenfalls dann, wenn er 15% überschreitet, generell unterrichtet werden muss.“
Das bedeutet: Wird bei der Darstellung von Kalkulationen der Eindruck erweckt, alle Provisionsbestandteile seien offengelegt, obwohl verdeckte Innenprovisionen existieren, liegt ein Beratungsfehler vor.
Besonders kritisch ist dies, wenn Verkaufsunterlagen gezielt die Werthaltigkeit und Rendite einer Immobilie hervorheben, aber Vertriebsprovisionen verschweigen. „Ein verschwiegenes Provisionsgeflecht kann den gesamten Immobilienwert infrage stellen. Käufer haben Anspruch auf Wahrheit und vollständige Aufklärung.“ erklärt Rechtsanwalt Manfred Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte in Berlin.
Wann Immobilienkäufer Anspruch auf Schadenersatz haben
Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht insbesondere dann, wenn:
- der Verkaufsprospekt unvollständige oder irreführende Angaben enthält,
- der Vertrieb oder Makler Provisionen nicht vollständig offenlegt,
- die Immobilie aufgrund falscher Angaben überteuert verkauft wurde,
- oder der Käufer über die tatsächliche Rendite oder Finanzierungsbelastung getäuscht wurde.
In diesen Fällen kann eine Rückabwicklung des Kaufvertrages oder eine finanzielle Kompensation durchgesetzt werden.
Erfahrungen der Kanzlei Resch Rechtsanwälte
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin ist seit 1987 auf Kapitalanlagerecht spezialisiert.
Mehr als 1.000 Mandanten wurden bereits im Zusammenhang mit überteuerten Eigentumswohnungen erfolgreich vertreten – in vielen Fällen mit vollständiger Rückabwicklung oder vorteilhaften Vergleichslösungen.
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Immobilie
Wenn Sie vermuten, dass beim Kauf Ihrer Immobilie Provisionen verschwiegen wurden oder die Finanzierung problematisch ist, prüfen wir Ihren Fall kostenfrei. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 885 977 0 oder unter mail@resch-rechtsanwaelte.de. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
Erforderliche Unterlagen:
- Kaufvertrag
- Verkaufsprospekt / Exposé
- Muster- oder Renditeberechnung
- Darlehensvertrag
Fazit: Jetzt rechtliche Prüfung Ihrer Immobilie sichern
Verdeckte Innenprovisionen können den Wert einer Immobilie massiv verfälschen. Wer den Verdacht hat, überteuert oder irreführend beraten worden zu sein, sollte schnell handeln. Resch Rechtsanwälte bieten bundesweit qualifizierte Hilfe im Anlegerschutz.
FAQ
Was ist eine Innenprovision?
Eine Zahlung des Verkäufers an den Vermittler, die dem Käufer meist verborgen bleibt. Ab 15 % besteht laut BGH eine Aufklärungspflicht.
Wie erfahre ich, ob ich betroffen bin?
Lassen Sie Ihre Unterlagen kostenlos prüfen. Häufig finden sich Hinweise auf verdeckte Kosten in den Prospekt- oder Finanzierungsunterlagen.
Kann ich meine Immobilie zurückgeben?
Bei nachweisbarer Täuschung über Provisionen oder Wertangaben kann eine Rückabwicklung oder Entschädigung erreicht werden.


