Schadenersatzansprüche beim Erwerb vermieteter Eigentums-wohnungen als Altersvorsorge

Beim Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung als Renditeobjekt zur Altersvorsorge spielen die Angaben zu erzielbaren Mieten und Nebenkosten eine entscheidende Rolle. Diese Werte sind für Käufer zentrale Faktoren bei der Einschätzung der Rentabilität und Werthaltigkeit der Immobilie. Falsche oder unvollständige Angaben in Exposés, Berechnungen oder Kaufverträgen können daher erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen – insbesondere, wenn sich die Immobilie als unrentabel oder überteuert herausstellt.


BGH-Urteile: Mieterträge als zugesicherte Eigenschaft

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die in einem Kaufvertrag enthaltenen und ausdrücklich vereinbarten Angaben über tatsächlich erzielte Mieterträge als zugesicherte Eigenschaften zu verstehen sind.

Weichen die im Kaufvertrag oder in den Verkaufsunterlagen angegebenen Mieterträge erheblich von den tatsächlichen ab, liegt ein Sachmangel vor, der Schadenersatzansprüche oder sogar eine Rückabwicklung des Kaufvertrags begründen kann.


Fehlerhafte Muster- oder Renditeberechnungen und ihre rechtlichen Folgen

Nach ständiger Rechtsprechung haftet der Verkäufer oder Vertrieb auch für fehlerhafte Angaben in einer Muster- oder Ankaufsberechnung, die dem Käufer zur Entscheidungsfindung vorgelegt wurde.

Eine solche Berechnung muss vollständig und nachvollziehbar alle relevanten Parameter enthalten, etwa Mieterträge, Nebenkosten, Instandhaltungskosten, Finanzierungsdaten und steuerliche Auswirkungen.


Wann Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben

Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht insbesondere, wenn im Kaufvertrag oder Exposé falsche oder irreführende Mieterträge angegeben wurden, der Käufer auf eine unvollständige oder geschönte Berechnung vertraute, der Verkäufer oder Vermittler Aufklärungspflichten verletzt hat oder eine fehlerhafte Anlageberatung stattgefunden hat. Betroffene Käufer können in vielen Fällen die Rückabwicklung des Kaufvertrags, die Rückzahlung des Kaufpreises oder eine Anpassung der Finanzierung verlangen.


Was betroffene Käufer jetzt tun sollten

Wenn Sie Zweifel an der Werthaltigkeit Ihrer Eigentumswohnung oder den zugrunde liegenden Berechnungen haben, empfiehlt sich eine rechtliche Ersteinschätzung. Für eine fundierte Prüfung benötigt unsere Kanzlei den Kaufvertrag, das Exposé oder den Verkaufsprospekt, die Muster- oder Renditeberechnung sowie den Darlehensvertrag. Nach Durchsicht dieser Unterlagen erhalten Sie eine Einschätzung, ob und gegen wen Schadenersatzansprüche bestehen, etwa gegen Verkäufer, Vertrieb oder beratende Bank.


Erfahrung und Erfolge der Kanzlei Resch Rechtsanwälte

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte vertritt seit 1987 bundesweit geschädigte Kapitalanleger und Käufer von Immobilien zur Altersvorsorge. In mehr als 1.000 Fällen konnten Mandanten durch gerichtliche Klagen oder Vergleiche Rückabwicklungen und finanzielle Entlastungen erreichen. Unsere Spezialisierung liegt in der rechtlichen Aufarbeitung fehlerhafter Immobilieninvestments und der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Verkäufer, Vermittler und Finanzierer.

Sollten schon wegen der angeforderten Unterlagen Ihrerseits Fragen bestehen, rufen Sie uns bitte unter der 030 885 977 0 an, oder schreiben Sie an mail@resch-rechtsanwaelte.de, damit wir Ihnen umgehend helfen können.