Betrugswarnung: Gefälschte Anwaltsbriefe versprechen Krypto-Gutschrift


Täuschung mit „juristischem Anstrich“

Statt E-Mails oder dubioser Anrufe beginnt der Angriff diesmal mit einem scheinbar seriösen Brief. Darin heißt es, die Adressaten hätten Anspruch auf eine Rückzahlung von 50.000 Euro nach angeblichen Verlusten im Zusammenhang mit Krypto-Investments. Um das Geld zu erhalten, sollen die Betroffenen lediglich ein spezielles Konto freischalten – ein gefährlicher Köder.

Warum das so glaubwürdig wirkt

Gerade weil Krypto-Betrug derzeit boomt, wirkt die Masche realistisch. Europol hat bereits mehrere kriminelle Callcenter ausgehoben, die systematisch Anleger abzockten. In ganz Deutschland gibt es Geschädigte, die ihr Erspartes in vermeintlich sichere Systeme gesteckt haben – und alles verloren.

Persönliche Daten als Lockmittel

Noch beunruhigender: Die Schreiben enthalten echte Informationen über die Empfänger – Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum oder sogar den Banknamen. Solche Daten stammen meist aus gehackten Kundendatenbanken, Social-Media-Leaks oder früheren Phishing-Angriffen. Diese Genauigkeit erhöht die Glaubwürdigkeit enorm.

Der nächste Schritt der Täter

Neben dem Brief liegt oft ein QR-Code bei, der direkt zu einem WhatsApp-Kontakt führt. Dort sollen weitere sensible Informationen preisgegeben werden – vom Personalausweis über Bankdaten bis hin zu Onlinebanking-Zugangsdaten. Auch Überweisungen als angebliche „Bearbeitungsgebühr“ sind denkbar. Manche der geforderten Konten könnten später sogar für Geldwäsche missbraucht werden.

Erste Fälle bereits angezeigt

Nach Angaben des LKA sind bisher zwei solcher Schreiben offiziell zur Anzeige gebracht worden. Angesichts des hohen Aufwands – gefälschte Kanzleischreiben, eigene Webseiten und falsche Finanzdienstleister – gehen die Ermittler jedoch davon aus, dass weitaus mehr Briefe kursieren.

Was Betroffene tun sollten

Unsere Empfehlung ist eindeutig: Keinesfalls reagieren. Keine Ausweiskopien, keine Passwörter, keine weiteren Daten übermitteln – weder per WhatsApp, noch per E-Mail oder Telefon. Stattdessen sollten Empfänger sofort ihre lokale Polizeidienststelle kontaktieren.

Wer bereits auf die Täuschung hereingefallen ist, sollte unverzüglich Anzeige erstatten und sich anwaltlichen Rat einholen. Unter 030 8859770 erreichen Sie unsere Kanzlei direkt – oder nutzen Sie das Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Unsere Experten prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, welche Schritte zur Rückgewinnung Ihres Geldes möglich sind.


© – Artikel von RESCH Rechtsanwälte – Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht



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