ZinsExpert – Die BaFin spricht zurecht eine Warnung aus
zinsexpert.de: Negative Erfahrungen und Bewertungen – das ist nicht seriös!
Zinsexpert (zinsexpert.de) – eine seriöse Plattform? Definitiv nicht! Nicht nur die BaFin warnte bereits, auch die Bewertung von Resch spricht eine klare Sprache: Zinsexpert ist Festgeld Betrug! Die Anlagebetrüger hinter dieser Betrugsmasche Geldanlage ködern Anleger mit einer scheinbar sicheren Festgeldanlage, doch entgegen aller Zusagen kommt es im Verlauf zu keiner Auszahlung. Festgeld Betrug – Was können Sie tun? Geld zurückfordern? Den Anlagebetrug melden? Erfahrener Anlagebetrug Anwalt legt dar, welche Schritte Zinsexpert-Opfer jetzt ergreifen müssen, um Geld zurückzuerhalten.
ZinsExpert fällt durch Intransparenz auf – Daten halt Prüfung nicht stand
Ein genauer Blick auf die ZinsExpert-Website zeigt, dass die Plattform kein Impressum enthält. Betreiber treten lediglich unter dem Namen ZinsExpert auf, ohne Rechtsform oder juristische Person anzugeben. Auch die falschen Angaben zum Geschäftssitz sollen verhindern, dass die Anlagebetrüger leicht ermittelt werden können. Ein Blick in die Daten der Domain verrät, dass zinsexpert.de am 18.03.2024 registriert hinter einem Anonymisierungsdienst angemeldet wurde. Die wahren Inhaber versuchen mit dieser Masche ihre Identität zu verschleiern und somit Ermittlungen und Rückforderungen zu erschweren. All dies sind deutliche Zeichen für eine unseriöse Festgeld Betrugsplattform, die darauf abzielt, das Kapital der gutgläubigen Anleger zu veruntreuen.
Resch In-House-Ermittler decken auf: ZinsExpert ist Identitätsdiebstahl
Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass ZinsExpert die Identität einer real existierenden Firma gestohlen hat. Die TRES Verwaltungs- und Vertriebs GmbH vormals Kroll Finanz Finanzmakler GmbH, die angeblich hinter ZinsExpert steht, hat keinerlei Verbindung zu dieser Plattform. Es handelt sich um einen klaren Identitätsdiebstahl, bei dem der Name eines echten Unternehmens missbraucht wird, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen und sie in die Falle zu locken.
Irreführende Kontaktangaben und Scheinanschriften auf zinsexpert.de
Neben einem Kontaktformular bietet ZinsExpert die E-Mail-Adresse info@zinsexpert.de sowie die Telefonnummer 030 81456847. Diese Kontaktangaben führen jedoch zu keinem verifizierbaren Standort und lassen keine Rückschlüsse auf die wahren Betreiber zu. Auch die angegebene Adresse, Oberwallstraße 8, 10117 Berlin ist ein Täuschungsversuch, um den wahren Ursprung der Plattform zu verschleiern. Es handelt sich dabei um eine Scheinadresse, denn dort kennt niemand die Verantwortlichen der Festgeld Betrugsmasche.
ZinsExpert fehlt in offiziellen Registern – Keine Einträge vorhanden
Unsere umfassende Recherche hat keinerlei Einträge von ZinsExpert in relevanten Registern weltweit ergeben. Die Plattform hat keinerlei Lizenz oder Zulassung durch Finanzaufsichtsbehörden erhalten, was ein weiteres starkes Indiz für das Kapitalanlagebetrug Schema darstellt. Die Anlagebetrüger hinter ZinsExpert versuchen, sich durch Fälschungen und Täuschungen das Vertrauen der Anleger zu erschleichen.
Anlagebetrug anzeigen reicht nicht
BaFin warnt vor zinsexpert.de – weist auf Identitätsdiebstahl hin
Am 18.10.2024 gab die BaFin eine Warnung zu ZinsExpert heraus. Diese Plattform gehört eindeutig zu den betrügerischen Festgeld-Anbietern, die durch falsche Versprechungen und nichtexistierende Investitionen das Kapital argloser Investoren veruntreuen. Bald werden zudem auch Warnungen weiterer Finanzaufsichtsbehörden wie die FINMA und FMA erwartet, um Anleger vor den Risiken dieser Plattform zu schützen.
Was tun bei Festgeld-Betrug? – Hilfe durch einen Anlagebetrug Anwalt
Wenn Sie bereits durch den Anlagebetrug von ZinsExpert geschädigt worden sind, gilt es schnell zu handeln. Ein erfahrener Anwalt für Anlagebetrug kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und das verlorene geglaubte Geld zurückzuerlangen. Festgeld-Betrug – Geld zurück? Wir besprechen in einem kostenfreien Erstgespräch ihre Optionen und wie Sie Ihre Rückerstattung maximieren können.
20.11.2024


