ABANS – betrügerischer Broker zockt Anleger gnadenlos ab

beaumontfx.com: deutsche BaFin warnt vor Geschäften mit Plattform ABANS!

ABANS zeigt uns, dass Anleger dringend gewarnt werden müssen. Die Website beaumontfx.com vermittelt zwar auf den ersten Blick einen seriösen Eindruck, doch eine genauere Bewertung offenbart erhebliche Unstimmigkeiten. ABANS verspricht hohe Renditen. Doch hinter ABANS steckt nur eins: ABANS ist keineswegs seriös – tatsächlich handelt es sich um einen Anlagebetrug. Anleger sollten die Warnung unserer Kanzlei Resch Rechtsanwälte ernst nehmen und nicht zögern, ihren Fall aufzuarbeiten.


26.06.2025 Achtung!

Achtung, Warnung, es tauchen immer mehr Domains auf, die im betrügerischen ABANS-Kontext relevant sind! So gehören – neben beaumontfx.com – etwa auch die Domains abansltd.net/h5/#/ (registriert am 20.05.2025 bei der Gname.com Pte. Ltd.), abansmarts.com (registriert am 21.02.2025 bei NameSilo, LLC) und pc.abansmarts.net/#/ (registriert am 12.06.2025 bei der Gname.com Pte. Ltd.) zu diesem gefährlichen Kapitalanlagebetrugsschema. Sollten Sie auf einer dieser Domains geldmäßig aktiv gewesen sein, dann sollten Sie sich umgehend Hilfe bei einem Fachanwalt für Anlagebetrugsdelikte holen – wir können es nicht schönreden, es besteht leider kein Zweifel daran, dass Sie betrogen wurden!


Fehlendes Impressum und verschleierte Domainregistrierung

Die Plattform enthält kein Impressum, das Rückschlüsse auf die Betreiber zulassen würde. Die Domain beaumontfx.com wurde erst am 12. September 2024 bei NameSilo, LLC registriert. Die tatsächlichen Betreiber verschleiern ihre Identität mit einem Anonymisierungsdienst, eine gängige Methode betrügerischer Plattformen.


Unglaubwürdige Kontaktangaben und fehlende Transparenz

Die Plattform stellt die Support-E-Mail-Adresse info@abansmarts.com zur Verfügung, doch weitere Informationen wie Telefonnummern oder physische Adressen fehlen vollständig. Eine Anschrift sucht man auf der Website vergeblich. Auch für die Domain beaumontfx.com fühlt sich niemand verantwortlich.
 


Identitätsdiebstahl und widersprüchliche Angaben

Die weltweite Suche nach ABANS in einschlägigen Registern ergab kein belastbares Ergebnis. Die Plattform ist ein Phantasieprodukt. Besonders auffällig ist, dass ABANS die real existierende Firma ABANS GLOBAL MARKET LTD, die tatsächlich von der britischen FCA reguliert wird, als Tarnung missbraucht. Diese Firma hat jedoch keinerlei Verbindung zu der illegal agierenden Trading-Plattform ABANS. Dies ist ein klares Indiz für Anlagebetrug.


Ermittlungen und Spuren der Betrüger hinter ABANS

Trotz aller Verschleierungsversuche konnten unsere Ermittler erste Spuren der Täter sichern. Jeder Webauftritt und jede Interaktion mit Anlegern hinterlässt Hinweise, die weiter analysiert werden, um die Hintermänner dieses Betrugssystems aufzudecken.
 


Offizielle Warnungen durch Finanzaufsichtsbehörden erwartet

Es ist überraschend, dass ABANS mit ihren Geschäftsgebaren und dem fragwürdigen Auftreten noch nicht ins Visier der Finanzdienstleistungsaufsichten geraten ist. Doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Institutionen wie die FINMA in der Schweiz, die FMA in Österreich und die deutsche BaFin Anleger vor dieser betrügerischen Plattform warnen werden.

Was tun als Opfer von Anlagebetrug? Seit rund vierzig Jahren stehen unsere professionellen Trading Anwälte der Kanzlei Resch Rechtsanwälte GmbH, betroffenen Anlegern mit Ihrer Erfahrung auf dem Gebiet der Anlagebetrugsbekämpfung zur Seite. Durch unseren großen Wissensschatz und die langjährige Zusammenarbeit mit Spezialisten durchschauen wir die Anlagebetrüger und deren perfides Spiel mit geprellten Anlegern. Wir verfügen über hervorragende Lösungsansätze, um dem Kapitalanlagebetrug Schema bestmöglich die Stirn zu bieten. Die marktführende Software Chainalysis bietet uns die Möglichkeit, den Weg der Kryptowährungstransaktionen in der Blockchain zurückzuverfolgen und so den betrügerischen Nebenexistenzen das Handwerk zu legen. Wenn Sie Hilfe bei Anlagebetrug benötigen, um Ihren Fall aufzuarbeiten, wenden Sie sich an unsere Top-Experten.

13.03.2025



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