Anlagebetrug § 263 StGB – einfach erklärt

Aktuell werden immer mehr Menschen zu Opfern von Anlagebetrügern. Aber wie passt der Paragraf 263 StGB zu den aktuellen Online Anlagebetrugsfällen? Umgangssprachlich wird als Anlagebetrug oder als Kapitalanlagebetrug jede Art von Betrug verstanden, bei dem ein Anleger durch das Vortäuschen lukrativer Investmentangebote getäuscht und vorsätzlich um sein Geld gebracht wird. Dabei muss es den Anlagebetrügern darum gehen, sich selber zu bereichern. So läuft das Schema des Online-Anlagebetruges bei den Anlagebetrügern ab, die ihren Kunden vorgaukeln, mit Bitcoin, Forex oder CFD oder sonstigem Trading Traumgewinne zu generieren.


Anlagebetrug ergänzt durch § 264 a StGB
Später wurde der Betrugstatbestand des § 263 StGB um den § 264 a StGB erweitert, denn anders als beim Betrugstatbestand 263 StGB setzt der Tatbestand des § 264 a StGB keine Täuschung des Anlegers oder dessen Irrtums voraus und auch nicht, dass durch den Irrtum ein Vermögensschaden eingetreten ist. Es genügt schon, wenn in einem Prospekt oder in einem Flyer unrichtige Angaben gemacht werden oder wichtige Tatsachen verschwiegen werden, wenn diese geeignet sind, die Anlegerentscheidung zu beeinflussen. Es handelt sich dabei um ein eher abstraktes Gefährdungsdelikt. Die Tat ist bereits vollendet, wenn der Anlagebetrüger falsche Angaben gemacht hat.
 

Das große Trading Theater beim Anlagebetrug
In den meist im Internet begangenen Delikten des Anlagebetruges ist aber auch der § 263 StGB einschlägig, weil tatsächlich ein täuschungs- und irrtumsbedingter Schaden eingetreten ist. Für den normalen Anleger sind freilich diese Differenzierungen eher unwichtig. 

Er hat sein Geld meist über dubiose Anzeigen im Internet bei vorgeblich weltweit agierenden Brokern investiert, die sich hinter Webseiten verbergen, die Großes versprechen, die aber nur darauf abzielen, dem Anleger ein Theater vorzuspielen. Alles ist Fake. Es wird das große Börsentheater gespielt, wo Renditen mit Forex, CFDs oder dem Handel mit Kryptowähungen erzielt werden. Nur Schein – kein Sein! Es sind die Fälle des Anlagebetruges, auf die so viele ahnungslose Menschen hereinfallen.
 

Immer das gleiche Schema des Anlagebetruges nach § 263 StGB
Der getäuschte Anleger kann auf seinem Wallet beobachten, wie sich sein Einsatz durch das clevere Agieren seiner Broker verdoppelt und verdreifacht. Erst wenn er sein Geld zurück haben will, merkt er, dass immer neue Hindernisse der Auszahlung entgegenstehen. So wird zum Beispiel oft gefordert, dass vor der Auszahlung der Gewinn noch versteuert werden muss. Den Anlagebetrügern geht es darum, mit diesem Trick dem betrogenen Anleger das letzte Geld aus der Tasche zu ziehen. Oft meldet sich am Ende dann noch der „Helfer“ von auf Anlagebetrug spezialisierten Detekteien, die unter den Begriffen „Fund Recovery“, „Money Recovery“ versprechen, dass sie das Geld auf einer reinen Erfolgshonorarbasis zurückholen werden. Der am Boden zerstörte Anleger wird aber bald merken, dass er trotz des Versprechens eines Erfolgshonorars erst einmal doch einen Vorschuss auf das Erfolgshonorar bezahlen muss. Auch die vermeintlichen Helfer stecken mit den Anlagebetrügern unter einer Decke.

Wie entlarvt man Anlagebetrüger?
Die Webseiten der Anlagebetrüger sind zweifelsohne gut gemacht. Aber letztlich kann auch der Laie erkennen, wann und warum bei bestimmten Anbietern größte Vorsicht geboten ist. Aus der Webseite sollte klar erkennbar sein, wo das Unternehmen seinen Sitz hat und wo das Unternehmen registriert ist. Meist fehlt es schon an diesen simplen Angaben. Zudem strotzen die Texte auf der Webseite regelmäßig vor Banalität. Es gibt keine konkreten Angaben und auch keinen Hinweis auf die Personen, die im realen Leben große Berühmtheit hätten, wenn sie tatsächlich derartig erfolgreich im Trading wären. Vielmehr sind die Fotos auf diesen Webseiten erkennbar Stockfotos, also Fotos, die man im Internet aussuchen und auf die Webseite herunterladen kann. Es sind also keine Originalfotos von Personen, die dort tatsächlich agieren.
 

Warnlisten zum Online-Anlagebetrug der Aufsichtsbehörden
Hilfreich ist auch immer ein Blick auf die Webseiten der zuständigen Börsenaufsichten. Da gibt es für den Anlagebetrug in Deutschland die Warnlisten der BaFin, für den Anlagebetrug in Österreich die Investorenwarnung der FMA und für den Anlagebetrug in der Schweiz die Warnliste der FINMA. Aber der zweifelnde Anleger kann sich auch schnell orientieren, wenn er sich ein Bild über die Warnlisten der anderen europäischen Aufsichtsbehörden macht.
 

Warnungen zum Anlagebetrug im Internet oft zu spät
Trotzdem erleben die Anleger oft, dass sie bei ihren Recherchen bei Internet auf keinerlei Hinweise der Unternehmen der jeweiligen Anlagebetrüger stoßen. Das liegt auch daran, dass ständig neue Webseiten geschaltet werden, aber auch, dass die Betrugsunternehmen oft Namen benutzen, die denen von seriös auf dem Weltmarkt agierenden Firmen täuschend ähnlich sehen. Das schafft dann sogar noch ein Sicherheitsgefühl, dass man es ja mit einem angesehenen Unternehmen zu tun hat. 

Der betrogene Anleger merkt nicht, dass er einem Klon eines angesehenen Unternehmens aufgesessen ist. Der in Kapitalanlagenbetrug versierte Rechtsanwalt weiß natürlich, dass es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten gibt, um hinter die Kulissen des Betrugstheaters zu schauen. Mit diesem Instrumentarium ist es nicht nur den staatlichen Ermittlungsbehörden, sondern auch den auf Anlagebetrug spezialisierten Anwälten möglich, sowohl die Spur der Täter als auch die Spur des Geldes zu verfolgen.


Was tun bei Anlagebetrug nach § 263 StGB?
In ihrer ersten Reaktion laufen viele betrogene Anleger zur Polizei und stellen eine Strafanzeige. Dies ist aus zwei Gründen wenig Erfolg versprechend. Zum einen sind die Polizeibehörden oft überfordert und stellen die Ermittlungsverfahren nach kurzer Zeit ein. Zum anderen dient die Strafverfolgung nicht dazu, dem Anleger sein Geld zurückzuholen, sondern die Strafverfolgung dient der Bestrafung der Täter. Eigentlich weiß das jeder Anleger. Die wenigsten machen sich das aber zu diesem Zeitpunkt bewusst. 
 

Was kann Rechtsanwalt für Online-Anlagebetrug tun?
Erfolgversprechender ist, wenn man einen auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Anwalt findet, der in der Lage ist, die Verfahren zu bündeln und mit der Strafverfolgung, des Aufsichtsrechts und Vorschriften der Geldwäsche die Verfolgung des Anlagebetruges zu kombinieren. Die Verfahren müssen gebündelt werden und idealerweise ausermittelt dem richtigen Landeskriminalamt vorgelegt werden und zugleich den involvierten Geldinstituten mit dem Vorwurf der Geldwäsche vorgelegt werden.

Bei Anlagebetrug die Spur des Geldes verfolgen!
Es gibt viele Wege, wie der auf Anlagebetrug fokussierte Anwalt erfolgreich der Spur des Geldes folgen kann. Da der Online-Anlagebetrug immer einen internationalen Bezug hat, müssen Rechtsinstrumente eingesetzt werden, die in der normalen Rechtspraxis kaum bekannt sind. Die Erfolge werden viele Opfer des Anlagebetruges überraschen.

Chainalysis durchsucht die Blockchain nach Bitcoin & Co
Entgegen der vielverbreiteten Ansicht sind sogar Kryptowährungen kann man in der Blockchain verfolgen, freilich nur wenn der Anwalt die richtige Technik einsetzen kann. RESCH Rechtsanwälte sind Partner von Chainalysis, dem weltweit führenden Unternehmen in der Verfolgung von Bitcoin in der Blockchain. Damit kann auch die die Bitcoin Betrugsmasche erfolgreich bekämpft werden.
 

Welche Hilfe gibt es bei Anlagebetrug?
Schon seit 1986 widmet sich die Anlegerschutzkanzlei RESCH Rechtsanwälte den in drei Jahrzehnten wechselnden Aspekten des Anlagebetruges. Mit einem internationalen Netzwerk von Experten ist es möglich, die Anlagebetrüger rund um den Globus zu verfolgen. Meistens landet man jedoch wieder im heimischen Europa, wo unzählige Gruppen und Banden von Anlagebetrügern insbesondere auch die deutschsprachige Zielgruppe im Visier haben. Es gibt übergreifend europarechtliche Normen, die den auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Anwälten die Arbeit erleichtern.

Resch Rechtsanwälte – Erfahrungen im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie mehr zu dem Thema wissen möchten, rufen Sie an unter 030 885 97 70 oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.

Update 27.04.2023