Kapitalanlagebetrug Fälle - Warnlisten der BaFin, FMA und der FINMA
Nachstehend eine Liste der Warnungen über Unternehmen, die gegen die Banken und aufsichtsrechtlichen Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz verstoßen. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA) und in der Schweiz die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) zuständig.
Warnlisten der Bafin, FMA und FINMA
Alle drei Aufsichtsbehörden veröffentlichen Warnungen über Unternehmen, die keine Erlaubnis für die Durchführung von Finanzdienstleistungen und dem Vertrieb von Kapitalanlagen haben. Vielfach sind es Schwindelunternehmen, die einen Kapitalanlagebetrug begehen.
Warnliste nicht ignorieren
Jeder Anleger wird sofort verstehen, wenn das es sehr riskant ist, die Warnungen der BaFin, der FMA und der FINMA zu ignorieren. Aber er darf auch nicht erwarten, dass die Aufsichtsbehörden ihm sein Geld zurückbringen. Dazu fehlen die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen.
Wie erhält Anleger Geld zurück?
Um sein Geld zurückzubekommen muss der Anleger andere Wege gehen. Es gibt eine ganze Reihe von tatsächlichen und rechtlichen Optionen, die ein Anleger nutzen kann, um sich schadlos halten. Wenn sie dazu mehr wissen möchten rufen Sie an unter +49 30 8859770 oder füllen Sie den Fragebogen aus. Diese erste Auskunft ist kostenlos.
Klicken Sie auf den Button der BaFin, der FMA oder der FINMA