Festgeld-Betrugsmasche: Warum funktioniert der IBAN-Trick

Erfahrung zum Festgeld Betrug – Bewertung der IBAN Regelung

Seit Einführung der IBAN (International Bank Account Number) im Jahre 2014 kommt es bei der Zahlungsüberweisung nur darauf an, dass der Zahler eine gültige IBAN angibt. Dann erfolgt die Zahlung auf das Konto mit dieser IBAN. Unmaßgeblich ist, welche Angaben der Absender zusätzlich zum Empfänger macht.


Diese Lücke nutzen die Festgeldkonten-Betrüger. In der Festgeld-Betrugsmasche wird Anlegern ein Festgeldangebot mit attraktiven Zinsen bei einer renommierten Bank in Europa gemacht. Die betrogenen Anleger zahlen auf ihr vermeintlich eigenes Festgeldkonto ein, weil sie ihren Namen als Empfänger des Geldes eingetragen haben. Tatsächlich handelt es sich um ein echtes unter der IBAN registriertes Konto, das aber nicht dem Opfer, sondern den Festgeld Betrügern gehört.


Grundlage für die Festgeldbetrugsmasche ist der Missbrauch der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012 zur Bestimmung der Geschäftsanforderungen und der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung), die am 31.03.2012 in Kraft getreten ist. Seit dem 01.02.2014 ist zur Identifikation von Zahlungskonten bei Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich die IBAN zu verwenden.


In einem im Juni 2023 von der Europäischen Union vorgestellten Gesetzesentwurf zur Überarbeitung und Modernisierung der aktuell gültigen Zahlungsrichtlinie PSD2 soll Richtlinien zur Zahlungsempfängerbestätigung (Confirmation of Payee) enthalten. Laut dem PSD3-Entwurf soll die Empfängerbank auf Anfrage prüfen, ob eine Namensübereinstimmung vorliegt. Vor der Umsetzung des Gesetzentwurfes werden noch eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen sein.


So müssen alphabetische Unterschiede geklärt, insbesondere wenn Überweisungen mit Namen in lateinischer Schrift auf Konten mit Namen in kyrillischer Schrift vorgenommen werden sollen, z.B. bei Überweisungen von Deutschland nach Bulgarien oder Griechenland.


Oder Firmennamen werden ohne vollständige Rechtsform angegeben. Oder es gibt Abweichungen von Kontoinhaber und Rechnungsadresse. Die Liste der vorhersehbaren Probleme bei üblichen und sinnvollen Adressabweichungen lässt sich beliebig ausweiten.


Von daher bleibt es abzuwarten, inwieweit in der Zukunft die Festgeld Betrugsmasche durch eine genaue Bestimmung des Kontoinhabers spürbar erschwert wird. 

20.01.2025