Rechtsschutzversicherung bei Kapitalanlagebetrug

Viele Opfer eines Anlagebetruges fragen sich, ob ihre Rechtschutzversicherung die Kosten für die Beauftragung eines auf Anlagebetrug spezialisierten Anwaltes übernimmt. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Rechtschutzversicherung die Deckungszusage bei einem Kapitalanlagebetrug erteilt?

 

Rechtsschutzversicherung lehnt Fälle bei Kapitalanlagebetrug ab
Zunächst muss das Opfer eines Anlagebetrügers klarmachen, dass eine Rechtschutzversicherung grundsätzlich versuchen wird, die Übernahme der Kosten abzuschmettern. Eine Rechtschutzversicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen. Eine Rechtschutzversicherung möchte Prämien kassieren und möglichst wenig Kosten für die Rechtsverfolgung A übernehmen. Dementsprechend werden Rechtschutzversicherungen versuchen, bei Anlagebetrug eine entsprechende Anfrage zur Übernahme der Kosten abzuwehren. Ein fast natürlicher Reflex angesichts der unzähligen Fälle des Kapitalanlagebetruges, wie sie sich allein auf den Warnlisten der Bafin, der österreichischen FMA oder der Schweizer  FINMA finden, die den Kapitalanlagebetrug in Deutschland, in Österreich und der Schweiz dokumentieren.

Rechtsschutzversicherung schließt Kapitalanlagen aus
Begründet wird dies meist damit, dass die Rechtschutzversicherung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Fälle aus den Kapitalanlagerecht ausschließt. Dies gilt für alle Rechtschutzversicherungen, sei es die Allianz, die Advocard, die DEURAG, die  Hamburg Mannheimer,  die ÖRAG, die Allrecht oder die Concordia. Dies ist grundsätzlich richtig, es sei denn, das Kapitalanlagerecht ist ausdrücklich vom Versicherungsschutz umfasst oder es ist eine sehr alte Versicherung. Wichtig ist auch, dass die Versicherung bereits vor dem Eintritt des Schadensfalls bestanden hat. Das ist nicht der Zeitpunkt, zu dem das Opfer des Anlagebetruges merkt, dass er Anlagebetrügern aufgesessen ist. Der Schadensfall ist eingetreten, als sich das Opfer von den Anlagebetrügern hat überreden lassen, sein Geld in das betrügerische Geschäft zu investieren.

Rechtschutzversicherung greift bei Kapitalanlagebetrug
Trotzdem gibt es Möglichkeiten, die Rechtschutzversicherung zur Übernahme der Kosten bei Kapitalanlagebetrug zu zwingen, wenn man die Anfrage nicht mit einer gescheiterten Kapitalanlage begründet, sondern mit dem strafrechtlichen Tatbestand eines Kapitalanlagebetruges. Das Opfer des Kapitalanlagebetruges wir dazu allerdings kaum in der Lage sein. Es reicht nicht aus, einfach nur zu behaupten, man sei Opfer eines Kapitalanlagebetruges geworden. Vielmehr muss der Sachverhalt und der strafrechtliche Betrugstatbestand genau herausgearbeitet werden. Dazu wird es regelmäßig nötig sein, einen auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Rechtschutzversicherung prüft Erfolgsaussichten bei Anlagebetrug
Und auch an diesem Punkt muss man die Rechtschutzversicherung verstehen. Wenn die Kosten von einer Rechtschutzversicherung bei Kapitalanlagebetrug übernommen werden sollen, muss es hinreichende Erfolgsaussichten geben. Dieses muss in einer Anfrage zur Übernahme der Kosten bei der Verfolgung eines Kapitalanlagebetruges der Rechtschutzversicherung vermittelt werden. Nicht so einfach für einen normalen Anleger, der Opfer eines Anlagebetruges geworden ist.

RESCH Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986
Wenn Sie ein Opfer eines Kapitalanlagebetruges geworden sind und wissen möchten, ob ihre Rechtschutzversicherung für die Kosten der Rechtsverfolgung eintreten muss, rufen Sie an unter 030885 9770 oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Sie erhalten eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles.