Anlagebetrug steuerlich absetzbar?

Lichtblick für betrogene Anleger – Unterstützung durch Anlegeranwalt

Für viele Opfer des Anlagebetruges wäre es eine große Hilfe, wenn sie die Verluste aus dem Anlagebetrug steuerlich absetzen könnten. Das gilt nicht nur für die Teilnehmer von Schneeballsystemen, sondern auch für die Opfer betrügerischer Trading Plattformen, denen regelmäßig hohe Gewinne vorgegaukelt wurden, die aber am Ende durch die betrügerischen Broker - natürlich, sonst wäre es ja kein Betrug – nicht ausgezahlt wurden. Für die Opfer des Anlagebetruges gibt es jetzt einen Hoffnungsschimmer!

 

Finanzamt will Steuern auf Scheingewinne
In der Vergangenheit wurden gerade die Opfer der Schneeballsysteme besonders vom Finanzamt bestraft. Sie haben ihr Geld verloren und sollten auf die nicht ausgezahlten Scheingewinne noch Steuern bezahlen.

So hatte der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2008 entschieden, dass selbst in den Fällen des Anlagebetruges die Gewinne als Kapitalertrag zu versteuern sind, auch wenn diese nie an die betrogenen Anleger ausgezahlt worden sind. (BFH-Urteil vom 28.10.2008, VIII R 36/04)


Gelder müssen zur Auszahlung bereitstehen
Eine kleine aber wichtige Korrektur macht der BFH in 2010. Die Gutschriften müssen von den Betreibern des Systems zum Zeitpunkt der Gutschrift zur Auszahlung bereitstehen und der Betreiber müsste dazu in der Lage gewesen sein. (BFH Urteil vom 16.03.2010, VIII R 4/07). Bei den klassischen Schneeballsystemen der letzten Jahre kann man ausschließen, dass die Voraussetzungen vorgelegen haben. 
Diese Rechtsauffassung hat der BFH im Jahre 2014 noch einmal bestätigt, und wieder unter der Maßgabe, dass der Betreiber leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre. (BFH-Urteil vom 12.02.2014, VIII R 25/12; BFH-Urteil vom 02.04.2014, VIII R 38/13)


Was gilt bei anderen Formen des Anlagebetruges?
Die obigen Urteile beziehen sich auf die Betrugsmasche Schneeballsysteme. Durch ein Schneeballsystem werden zwangsläufig viele – manchmal Hundertausende – zu Opfern, bis das Schneeballsystem unvermeidbar zusammenbricht. Aber trotzdem wird die ganz überwiegende Anzahl der Anleger Opfer von betrügerischen Online Trading-Plattformen, wo Broker ihren Opfern hohe Gewinne vorgaukeln, die natürlich nie zur Auszahlung kommen.
 

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Die Summen, die von Anlegern auf den betrügerischen Trading-Plattformen eingezahlt werden, sind durchschnittlich deutlich höher, als bei den Schneeballsystemen. Umso wichtiger ist die Frage, wie die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auf diese Betrugsmasche anzuwenden ist, bleibt noch zu klären. Aber eines ist klar: Zu keinem Zeitpunkt hat das Geld zur Auszahlung bereitgestanden! Gleichwohl wird der Anleger den Betrug beweisen müssen. Eine Strafanzeige wird nicht reichen.

Der Anleger wird darlegen müssen, dass er Opfer eines Betruges geworden ist und sich nicht nur beim Trading verzockt hat. Dieser Beweis ist für den ahnungslosen Anleger in den meisten Fällen gar nicht oder nur schwer zu erbringen. 
 

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Von vornherein ist bei der Online Trading Betrugsmasche das Geld in den Taschen der Anlagebetrüger gelandet. Kein Cent ist zum Trading eingesetzt worden. Diese Art des Anlagebetruges läuft immer nach demselben Muster ab. 

Natürlich wird es den Opfern der Anlagebetrüger vorrangig darum gehen, ihr Geld zurückzubekommen. Die Chancen dafür stehen viel besser, als es sich die Anleger vorstellen können. Aber eine Garantie kann auch der auf Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwalt nicht geben. Für das verbleibende Restrisiko ist die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit von Bedeutung. Für die Unterstützung in dieser Frage ist die Zuarbeit des Anlagebetrug Anwaltes erforderlich, denn es kommt immer auf den Einzelfall an!

Wenn Sie Opfer eines Anlagebetruges sind und Fragen haben, rufen Sie an oder füllen Sie das Kontaktformular aus. 
 

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